Von Hund verletzt und dann noch bestraft

3.9.2008, 00:00 Uhr

Der 64-jährige Angeklagte war am noch düsteren Morgen des 14. Januar 2008 gegen 7 Uhr 20 mit dem Rad in Bruck unterwegs. Der Radweg ist auch für Fußgänger freigegeben, also eine Situation, die nicht ungefährlich, aber typisch für eine Radlerstadt wie Erlangen ist.

In der Dämmerung sah der Radfahrer vor sich zur Linken eine Dame mit zwei Hunden, ganz rechts lief ein weiterer Hund. Der Radfahrer wählte die in dieser Lage sich aufdrängende Lösung, nämlich: «mittenmang durch«, denn da war Platz. Links wäre eine Wiese gewesen und daher kein Ausweichen möglich.

Was der Radler aber nicht einkalkuliert hatte: Zwischen Hund Nr.3 und der Dame gab es noch eine feste Verbindung, nämlich eine lange, aber in der Dunkelheit nicht zu sehende dünne Hundeleine.

Für rechtzeitiges Bremsen war es zu spät, der Radler kommt zu Fall, die Hundebesitzerin wird auch in Mitleinenschaft gezogen. Die Dame rügt fehlendes Klingeln, der Radler antwortet Unfeines.

Die Polizei verpasst dem Radfahrer eine Geldbuße über 20 Euro - wegen «verbotenen Rechtsüberholens«, Ziffer 105101 des Bußgeldkataloges. Das will dem Radler nicht einleuchten - sein Einspruch gegen den Bescheid führt ihn vors Amtsgericht.

Der Staatsanwaltschaft ist die Lage noch nicht abstrus genug, sie hatte wegen der Verletzung der Hundehalterin beantragt, die Sache als Strafverfahren weiterzuführen. Damit drohte - so musste sich der Radler von seinem Anwalt belehren lassen - dass aus 20 Euro plötzlich zwanzig Tagessätze werden könnten, multipliziert mit dem Tageseinkommen.

Denn, so Richter Wolfgang Frank, freisprechen könne er ihn kaum, denn bei drei Hunden und nur einer Halterin hätte er mit der Existenz einer Hundeleine rechnen und seine Geschwindigkeit entsprechend einrichten müssen.

Mit diesen Aussichten zog es der Angeklagte vor, den Einspruch zurückzunehmen und die Buße zu zahlen.

Die Sache wird aber ein Nachspiel haben: die Hundehalterin hat beim Zivilgericht Schmerzensgeld eingeklagt. Hierüber wird Ende dieses Monats verhandelt.

REINHART GROEBE