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Dieser Weg muss also eingeschlagen werden, bevor ein Antrag auf ein Visum gestellt wird. Auch für eine Vorabzustimmung muss die Ausländerbehörde allerdings die Voraussetzungen für ein Visum zur Einreise und eine Aufenthaltserlaubnis inhaltlich genauso prüfen, wie im regulären Verfahren, teilt Günther Kiermeier, Sprecher der Regierung von Mittelfranken in Ansbach, auf Anfrage der EN mit.
Die letzte Entscheidung trifft in jedem Fall die deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel das Generalkonsulat in Istanbul. Regelvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel ist laut Kiermeier, dass der Lebensunterhalt des Einreisenden — einschließlich ausreichender Absicherung im Krankheitsfall — ohne öffentliche Mittel gesichert ist. Damit solle erreicht werden, dass nicht der Steuerzahler für etwaige Kosten einstehen müsse
