Vorwürfe gegen einen Erlanger Augenarzt sind verjährt

3.1.2018, 15:00 Uhr
Auf den Augenarzt sollte man sich verlassen können. Hier ein Symbolbild einer Untersuchung.

© BOETTCHER PHOTOGRAPHIE Auf den Augenarzt sollte man sich verlassen können. Hier ein Symbolbild einer Untersuchung.

Die Zweigstelle Erlangen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte bereits Ende November auf eine Anfrage eines geschädigten Patienten, der (ebenfalls) den Augenarzt angezeigt hatte, mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung wegen des Umstands der Verjährung eingestellt worden sei. Die Klage gegen ihn wegen "fehlerhafter Katarakt-Operationen und Nachsorgebehandlungen" stammten aus dem Zeitraum zwischen 2008 und 2011 – das Delikt der fahrlässigen Körperverletzung, das mit einer Maximalstrafe von drei Jahren Freiheitsentzug "bewehrt" ist, verjährt aber nach fünf Jahren.

In einem Strafprozess vor dem Erlanger Amtsgericht war der Augenarzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg, zu dem von seinen Verteidigern nicht weniger als sechs Sachverständige bestellt worden waren, war das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

Für die zahlreichen Patienten, die den Arzt angezeigt und von groben Behandlungsfehlern berichtet hatten, ist dieser Ausgang ebenso unbefriedigend wie für Berufskollegen des Arztes. Sowohl in anderen Augenarzt-Praxen als auch (und vor allem) an der Universitäts-Augenklinik waren zahlreiche Beschwerden nachbehandelt worden, die bei der fehlerhaften Behandlung des Grauen Stars (Katarakt) entstanden waren.

Die betroffenen Patienten hatten über schlecht eingesetzte, verrutschte oder gar zerbrochene Linsen gesprochen, die von dem Arzt gegen die getrübte eigene Linse eingesetzt worden waren. Die Katarakt-OP gehört zu einer der am häufigsten durchgeführten Operationen in der Augenmedizin und gilt als unkritisch. Davon konnte aber bei den Behandlungen des Arztes keine Rede sein, befanden sowohl niedergelassene wie klinische Berufskollegen.

Der Umstand, dass der Arzt weiter praktiziert, nun aber auf seinem Eingangsschild der Hinweis auf eine Kassenzulassung fehlt, wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) nicht weiter kommentiert. "Der ... Augenarzt übt keine vertragsärztliche Tätigkeit aus. Es dürfte sich daher wohl um eine private Praxis handeln."

Über den Verlust der Zulassung will sich die KVB aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Allerdings ist aus den Gerichtsverfahren bekannt, dass neben strafrechtlichen Vorwürfen auch der des Abrechnungsbetrugs zu Lasten der KVB stand. Der Arzt, so war da zu erfahren, hatte nicht-medizinisches Personal als Assistenzkräfte bei seinen Eingriffen abgerechnet.

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