Wahl-ABC: Das Lexikon zum Urnengang in Erlangen
27 Bilder 7.3.2014, 15:09 UhrIn unserem Wahl-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um die Kommunalwahl 2014.
A wie Ausschlussfristen
A wie Ausschlussfristen: Es ist schon ein Kreuz mit den Kommunalwahlen. Das fängt bei den besonderen Begrifflichkeiten an. Panaschieren. (Vor-)Kumulieren. Sie erinnern sich? Und hört bei den fraglichen Fristen noch lange nicht auf. Womit wir beim Thema wären, dem ersten Teil des Wahl-ABC, und einer der zentralen Fragen überhaupt: Wer darf eigentlich wählen? Etwa 83.000 Frauen und Männer werden’s in Erlangen am 16. März wohl sein, die — so sie wollen — mitentscheiden dürfen über das neue 50-köpfige Kommunalparlament und das Stadtoberhaupt. Unter den Wahlberechtigten dürften sich jede Menge Neu-Erlanger finden und etliche Erstwähler tummeln — wenn sie Glück haben. Kreuzchen machen dürfen nämlich nur diejenigen Wahlberechtigten, die seit spätestens 16. Januar mit Erstwohnsitz in der Stadt gemeldet sind und spätestens am Wahlsonntag 18. Geburtstag feiern. Auch wenn sie all diese Bedingungen erfüllen, schauen Nicht-EU-Bürger trotzdem in die Röhre. Sie dürfen nicht an die Wahlurne gehen, ganz egal wie lange sie schon in der Stadt leben. (wak) © dpa
B wie Briefwahl
B wie Briefwahl: Beim Urnengang im Jahr 2008 haben’s genau 7910 Personen gemacht: Statt am Wahlsonntag in das vorgesehene Wahllokal zu gehen und ihre Kreuzchen für Stadtrat und OB zu machen (an der richtigen Stelle natürlich), stimmten 19,3 Prozent der fast 41000 Wähler seinerzeit per Brief ab. Mitte März diesen Jahres — davon gehen die Experten im Rathaus aus — soll vieles anders werden: Die zuständigen Mitarbeiter im Bürgeramt rechnen mit mehr Wahlberechtigten (83 000 statt knapp 79000 im Jahr 2008), mit mehr Briefwählern (Unterlagen bis 14. März, 15 Uhr, beantragen!) und einer höheren Wahlbeteiligung als vor sechs Jahren (51,9 Prozent). So oder so: Am Ende werden 50 Stadträte gewählt sein — und ein Stadtoberhaupt. (wak) © Bodo Marks (dpa)
C wie CSU, andere Parteien und Wählergruppierungen
C wie CSU, andere Parteien und Wählergruppierungen: Zwei Neulinge haben ihren Hut dieses Mal in den Ring geworfen. Sowohl die Junge Liste, die aus dem Jugendparlament der Stadt hervorging, als auch die Piraten wollen im neuen Kommunalparlament ein Wörtchen mitreden. Seit gestern Abend — als der Wahlausschuss unter Vorsitz von Rechtsreferentin Marlene Wüstner zusammentrat — wissen wir offiziell: Das wird nicht klappen. Das Problem? Die beiden neuen Wahlvorschläge haben zu wenige Unterstützer unter den Wahlberechtigten gefunden, so dass weder Junge Liste noch Piraten in Erlangen zur Kommunalwahl zugelassen werden. Ebenfalls nicht genügend Unterschriften sind für Frank Heinze, OB-Kandidat der Piraten, zusammengekommen. Damit ist auch er aus dem Rennen. Anders sieht es bei all jenen Parteien und Wählergruppen aus, die bereits im Stadtrat vertreten sind. Mitmachen dürfen CSU (sowie deren OB-Kandidat Siegfried Balleis), SPD (Florian Janik), Grüne/ Grüne Liste (Susanne Lender-Cassens), FDP (Elisabeth Preuß), Erlanger Linke (Anton Salzbrunn), ÖDP (Frank Höppel) und FWG (Anette Wirth-Hücking). (wak) © Stefan Hippel
D wie d’ Hondt
D wie d’ Hondt: Victor d’ Hondt, jenen belgischen Rechtswissenschaftler, können Sie getrost vergessen. Die nach ihm benannte Methode zur Umrechnung von Wählerstimmen in Mandate wird bei der anstehenden Kommunalwahl nicht eingesetzt — zur Freude kleinerer Parteien. Diese würden nämlich bei dem d’ Hondt’schen Verfahren, das auch Divisorverfahren genannt wird, durch dessen proporzverzerrende Wirkung systematisch benachteiligt. Verstärkt wird dieser Effekt durch große Unterschiede in den Parteistärken und eine hohe Anzahl antretender Parteien. Zugeteilt werden die Sitze im Stadtrat stattdessen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Dieses verhält sich neutral in Bezug auf die Größe der Parteien, da der Stimmanteil gleich dem Sitzanteil ist. (wak) © dpa
E wie Ehrenamt
E wie Ehrenamt: Wenn die Erlanger Wahlberechtigten am 16. März ihre Kreuzchen gemacht haben, fängt für die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer die Arbeit in den 95 allgemeinen, den 25 Briefwahllokalen und im Rathaus erst richtig an. Etwa 800 Frauen und Männer werden am Wahlsonntag (und gebenenfalls zwei Wochen später nach der möglichen OB-Stichwahl) auf den Beinen sein, um den Urnengang in geordnete Bahnen zu lenken. Nach getaner Arbeit gibt es zum Dank nicht etwa einen feuchten Händedruck, sondern — je nach Einsatzdauer — ein Erfrischungsgeld von bis zu 60 Euro. (wak) © dpa
F wie Fünf-Prozent-Hürde
F wie Fünf-Prozent-Hürde: Ein „Kuppel-Wort“, das manchen Politikern die Schweißperlen auf die Stirn treibt. Vor allem die FDP hat deshalb — trotz 18-Prozent- Kampagnen — in der Vergangenheit ganz, ganz schlimme Momente durchlitten. Bei den bayerischen Kommunalwahlen können sich aber die Liberalen und andere Splitter-Parteien (relativ) entspannt zurücklehnen. In die bayerischen Kommunal-Parlamente ziehen alle Parteien und Gruppierungen ein, die genügend Stimmen erhalten, um die „faktische Sperrklausel“ zu überwinden. Dietmar Rosenzweig von der Stadt weiß den Grund dafür: „Die Verfassungsgerichte sehen auf kommunaler Ebene keine Notwendigkeit für eine Sperrklausel und messen der Gleichheit des Wahlrechts und der genauen Abbildung des Wählerwillens mehr Gewicht bei.“ (smö) © Srdjan Suki (dpa)
G wie Geheime Wahl
G wie Geheime Wahl: Wahltag in Erlangen. Mama und Papa wählen, die Kinder langweilen sich und stürmen in die beiden von ihren Eltern benutzten Wahlkabinen. Ein Räuspern vom Tisch der Wahlhelfer signalisiert: Die Kleinen sollen mal lieber raus zum Spielen. Das Wahlgeheimnis ist ein hohes Gut, und da muss man schon mal kleinlich sein dürfen. „Besuch“ in der Wahlkabine ist nicht erlaubt. Ausnahmen kann der Wahlvorstand nur zulassen, wenn behinderte Menschen tatsächlich eine technische Hilfestellung benötigen. Der Stimmzettel muss anschließend immer so gefaltet werden, dass die Stimmvergabe beim Verlassen der Wahlkabine (in jedem der 95 Wahllokale stehen fünf) nicht erkennbar ist. Der Stimmzettel wird zu guter Letzt vom Wähler persönlich in die versiegelte Wahlurne geworfen. (smö) © Hans-Joachim Winckler
H wie Hare-Niemeyer-Verfahren
H wie Hare-Niemeyer-Verfahren: Premiere bei den Erlanger Stadtratswahlen. Das Hare-Niemeyer-Verfahren zur Errechnung der Verteilung von Abgeordnetensitze in Verhältniswahlsystemen kommt bei Bundestagswahlen bereits seit 1985 zum Einsatz. Dabei werden die jeweiligen Stimmenzahlen der Parteien mit der Anzahl aller Parlamentssitze multipliziert. Das Ergebnis — so beschreibt es die Bundeszentrale für Politische Bildung in ihren Info-Blättern — wird durch die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen geteilt. Die resultierenden ganzen Zahlen ergeben die Anzahl der Sitze einer Partei, die restlichen Sitze für die Parteien ergeben sich aus der Reihenfolge der Bruchteile hinter dem Komma. Nach diesem Verfahren werden die kleineren Parteien etwas besser gestellt als nach dem vorher maßgeblichen d’ Hondtschen Höchstzahlverfahren. (smö) © Erich Malter
I wie Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Inhalt und Form der Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind eine wichtige Sache. Das zeigt schon der Blick auf das Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, das wundbar mit GLKr WG abgekürzt wird). Zehn Artikel beschäftigen sich mit der Art und Weise, wie die Listen zustande kommen, die den Wählern am 16. März präsentiert werden. Für Etablierte ist das Mitmachen einfach. Denn: Wahlvorschläge können von Parteien und von Wählergruppen nach bestimmten Kriterien problemlos eingereicht werden. Im Gesetz heißt es weiter: „Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Und diese müssen erstmal Unterstützer finden, die ihre Unterschrift abgeben. Blöd nur, wenn sich nicht genügend dazu bereiterklären. Dies ist der Grund, weshalb die Piraten zur Erlanger Kommunalwahl ihre Enterhaken im Schrank lassen müssen.(smö) © Fengler
J wie Jungwähler
Jungwähler„Chabos wissen, wer der Babo ist!“ Mit diesem Slogan ging in Roth der Nachwuchspolitiker Fabian Giersdorf auf Stimmenfang. Für alle über 25: Dieser Spruch stammt aus einem Song des Rappers „Haftbefehl“ und geht weiter mit den etwas einfacher zu verstehenden Zeilen „Attention, mach bloß keine Harakets/ Bevor ich komm’ und dir deine Nase brech‘“. Also: Kreuzchen bei Platz fünf der Liste eins — sonst kommt die CSU-Faust angeflogen. Um bei Jungwählern zu punkten, machen sich manche Politiker gerne zum Affen. Das Gelächter in den sozialen Netzwerken und in der Presse war groß. Glücklicherweise ist Erlangen bislang von solchen Peinlichkeiten verschont geblieben. Hier wurde im Vorfeld der Kommunalwahl ein anderer Weg eingeschlagen. Das Projekt „Junge Liste“ endete aber in der Sackgasse. Zur Erinnerung: Die Wählergruppe mit Mitgliedern zwischen 18 und 26 Jahren hatte das Ziel, sich als parteipolitisch unabhängige Gruppierung an der Erlanger Politik zu beteiligen und sie aktiv mitzugestalten. Am Ende teilten die jungen Leute das gleiche Schicksal mit den „Piraten“. Da zu wenig Unterstützerunterschriften eingingen, wurde die Liste zur Wahl nicht zugelassen.(smö) © Bernd Böhner
K wie Kumulieren
Kumulieren oder auch Häufeln, ist die Möglichkeit gleich mehrere Stimmen einem Kandidaten zu geben. Kumulieren ist keine bayerische Besonderheit. Auch bei den Kommunalwahlen in Hessen und Baden-Württemberg sowie bei den Bürgerschaftswahlen in Hamburg und in Bremen ist Häufeln in den jeweiligen Wahlgesetzen festgeschrieben. Kumulieren ist aber auch in den fünf neuen Ländern sowie in Niedersachsen in unterschiedlichen Varianten möglich. In der Stadt Erlangen haben die Wählerinnen und Wähler insgesamt 50 Stimmen. Pro Bewerberin oder Bewerber dürfen aber maximal drei Stimmen vergeben werden, auch dann, wenn die Kandidaten mehrfach auf dem Stimmzettel aufgeführt sein sollten. Besonderer Vorteil des Kumulierens: Anders als beispielsweise bei der Bundestagswahl muss niemand eine Partei oder eine Wählergruppe „im Paket“ annehmen. Vielmehr kann jeder seine Stimme ganz gezielt den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern seines Vertrauens geben.(hör) © Irene Lenk
L wie Listenverbindung
Listenverbindung Eine weitere Besonderheit des bayerischen Kommunalwahlrechts ist die Möglichkeit eine sogenannte Listenverbindung bilden zu können. Solche Verbindungen können verschiedene Parteien und Gruppen eingehen ohne dass damit eine Koalitionsaussage verbunden ist. Listenverbindungen verschiedener Parteien sind bei Kommunalwahlen in Bayern, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. In Niedersachsen wurden Listenverbindungen hingegen 2006 wieder abgeschafft. In der Schweiz können verschiedene Parteien ihre Listen verbinden. Eine Partei kann zusätzlich konkurrierende Unterlisten aufstellen, die dann automatisch verbunden sind. Allein bei der bayerischen Kommunalwahl 2008 kam es in 668 von landesweit 2127 Kommunen zu 901 Listenverbindungen.(hör) © Coulourbox.com
M wie Mehrheit
Mehrheit Spannend wird das Thema vor allem bei der Wahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, also die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen konnte. Ist das nicht der Fall, müssen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in die Stichwahl. Diese findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag statt. Wer dann von den abgegebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat (einfache Mehrheit), kann sich auf ein Amt als Landrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister freuen.(hör) © dpa
N wie Nichtwähler
Nichtwähler Bei den Kommunalwahlen vor sechs Jahren waren in Erlangen 78911 Stimmberechtigte aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Knapp die Hälfte, also 37922 machten davon keinen Gebrauch. Für den Nürnberger Wahlforscher Reinhard Wittenberg bedeutet dieses Wählerverhalten „ein generelles Problem“, dass sich Bürgerinnen und Bürger nicht mehr aktiv am Wahlgeschehen beteiligen. In den 1980er Jahren gingen noch über 90 Prozent der Stimmberechtigten zu den Wahlen. Seither hat Wittenberg einen stetigen Rückgang beobachtet. Dies läge zum einen daran, dass sich immer weniger Bürgerinnen und Bürger für Politik interessieren. In den 1980er Jahren hätte „ein Rückzug ins Private begonnen“, sagt Wittenberg. Dies sei auch damit zu begründen, dass die Menschen glauben, mit ihren Stimmen am eigentlichen Wahltag für die Zukunft „wenig bewirken zu können“. Um auch nach Wahlen mitreden zu können, habe sich bei direkter Betroffenheit, wie aktuell bei den geplanten Stromtrassen, das Instrument der Bürgerinitiative als wirksam erwiesen, so Wittenberg. Bürgerinitiativen seien ein Weg, auch nach dem Wahltag weiter in der Politik mitreden und sie auch aktiv gestalten zu können.(emr) © dpa
O wie Online-Wahl
Online-Wahl Seit 2001 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, stufenweise internetbasierte Volksvertreterwahlen einzuführen. Dazu wurde sogar eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Mit dem eigens entwickelten System „i-vote“ wurden auch tatsächlich Wahlen durchgeführt — zum Beispiel zum Studierendenparlament an der Uni Osnabrück. Bei einer Kommunalwahl kam das Verfahren allerdings noch nie zum Einsatz. Anders in Estland. Hier gab es 2005 erstmals Kommunalwahlen per I-Voting. Wähler konnten dabei per Internet als auch an fest installierten Wahlmaschinen ihre Stimme abgeben. Auch in der Schweiz und den USA gab und gibt es Ansätze, Wahlen über das Internet möglich zu machen. Die Eidgenossen besitzen mittlerweile sogar eine gesetzliche Grundlage für das I-Voting. Ganz pannenfrei funktioniert das System aber offensichtlich nicht. So musste 2006 die Wahl zum Studierendenrat der Uni Zürich wegen eines Informatikfehlers annulliert und wiederholt werden. In den USA fanden zwar bei den Präsidentenwahlen 2004 Tests mit einem Online-Wahlsystem statt. Doch auch hier war das Ergebnisse eher ernüchternd, so dass alle Bemühungen in Richtung Internetwahlen in den USA auf unbestimmte Zeit eingestellt wurden.(hör) © dpa
P wie Panaschieren
Panaschieren Bei der Kommunalwahl können Stimmen auch auf einzelne Kandidatinnen und Kandidaten verteilt werden. Dabei hat jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stimmen zur Verfügung, wie Stadtrats-, Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen können so Kandidaten auf verschiedenen Wahllisten gewählt werden. Die Stimmberechtigten können pro Wahlvorschlag maximal drei Stimmen geben. Es kann auch nur eine Liste angekreuzt werden, aber mehrere Wahlvorschläge durch die Vergabe von Stimmen hervorgehoben werden. Wird ein Listenkandidat durchgestrichen, erhält er keine Stimme von der Liste.(emr) © Maja Hitij (dpa)
Q wie Quereinsteiger
Quereinsteiger Es gibt, gerade bei Kommunalwahlen, immer wieder Kandidatinnen und Kandidaten, die viele Jahre lang nur passiv gewählt haben, also ihre Stimmen abgegeben haben und das lokale Geschehen aus der Zeitung weiter verfolgt haben. Manchmal passiert es aber auch, dass sich Menschen entschließen, als Quereinsteiger das kommunale Geschehen mit bestimmen zu wollen. Warum auch nicht? Ein Architekt zum Beispiel kann auch als Lokalpolitiker seine Meinung zu Bauvorhaben äußern.(emr) © afp
R wie Reststimmen
Reststimmen Auch wenn jede Wahlberechtige und jeder Wahlberechtigter so viele Stimmen hat wie Plätze im Kommunalparlament vorhanden sind, kommt es immer wieder vor, dass noch Stimmen übrig sind. Diese Reststimmen, die nicht auf den Listen verteilt werden, fallen an die angekreuzte Liste und werden verteilt. Durch das Listenkreuz erhält jeder Kandidat in der Reihenfolge der Liste je eine Stimme, bis die jeweiligen Reststimmen aufgebraucht sind. Ist jedoch ein Wahlbewerber bereits mit Einzelstimmen gewählt oder von der Liste gestrichen worden, bleibt er von der Vergabe der Reststimmen ausgenommen.(emr) © Walter Bieri (dpa)
S wie Stimmabgabe
Stimmabgabe Während der Öffungszeiten der Wahllokale (8 bis 18 Uhr) können die Stimmen für die Kommunalwahl abgegeben werden. In den Wahlkabinen wird es dabei richtig eng zugehen, weil der Stimmzettel ziemlich groß ist und entfaltet den Rahmen der Wahlkabine sprengen dürfte. In der Stadt Erlangen können beispielsweise 50 Stimmen kumuliert, panaschiert oder gestrichen werden. Vielleicht stellen die Behörden aber auch mehr Wahlkabinen als sonst auf? Es sei denn, es kommt kaum jemand — wie zum Beispiel 2008.(emr) © Hans von Draminski
T wie Tod eines Kandidaten
Tod eines Kandidaten Hoffentlich passiert das nie. Im norddeutschen Kaltenkirchen ist genau das im vergangenen Jahr passiert. Weil die Fristen abgelaufen waren, um einen neuen Kandidaten für die Stadtratswahl zu nominieren, musste die Wahl verschoben werden. Das Wahlrecht ist eindeutig: Mit dem Tod verliert ein Kandidat auch die Wählbarkeit. Wer sich als Bürgermeister oder Landrat wählen lassen will, sollte also im Besitz der Wählbarkeit sein. Es gibt sogar amtliche Bescheinigungen dafür.(emr) © Giulia Iannicelli
U wie Unionsbürger
Unionsbürger Wahlberechtigte Unionsbürger sind erst einmal alle Wähler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und die nicht durch ein Gesetz oder einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unionsbürger sind demnach alle Deutschen, aber auch die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der eigentlich klare Sachverhalt könnte nur dadurch kompliziert werden, wenn es um den Wahlort geht. Der wird behördlicherseits dort „vermutet“, wo der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen ist - im allgemeinen dort, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person aber in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Beruhigend jedenfalls ist, dass für die Zusammensetzung eines Stadtrates nicht mehr nur die „Urbevölkerung“ verantwortlich gemacht werden kann.(pm) © dpa
V wie Vor(wärts)kumulieren
Vor(wärts)kumulieren Der Begriff des Vor(wärts)kumulierens ist nicht zeitlich, sondern „örtlich“ zu verstehen. Durch das Kumulieren (Anhäufen) von maximal drei Stimmen auf eine(n) ausgesuchte( n) Bewerber(in) kann diese Person auf der einen oder auf verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) nach vorne geschubst werden. Das geht auch bei mehreren Bewerber(innen), hat aber für den Wähler den Nachteil, dass er nachrechnen muss, ob er sein Stimmenkontingent ausgeschöpft, aber nicht überzogen hat. In Erlangen hat jeder Wähler 50 Stimmen – das lässt sich aber nicht sauber durch drei teilen. Also Vorsicht beim Kumulieren, damit keine Stimmen verloren gehen. Ginge es nach den Wahlvorständen und Auszählern, wäre das Kumulieren längst geächtet: Zu viel Arbeit beim Auszählen, die Fehlerquote liegt nicht nur auf der Seite des Wählers. Andererseits: Das Kumulieren ist eine schöne Möglichkeit, die von einer Partei oder einer Wählergruppierung „errungene“ Reihenfolge zu korrigieren.(pm) © Ulrik Bang/Archiv (dpa)
W wie Wahlperiode
Wahlperiode Was auf der ersten Blick nach einem individuell programmierbaren Frauenleiden aussieht, ist in Wirklichkeit bloß der Zeitraum, in dem die gewählte Personen möglichst oft an Stadtratssitzungen oder in den Ausschüssen des Stadtrats anwesend sein sollte. Besser wäre eine mitgestaltende Anwesenheit, was aber erstens erfahrungsgemäß nicht immer zutrifft und – zweitens – den jeweiligen Fraktionen oder Gruppierungen erheblichen Ärger macht, weil sich die allfällige Arbeit nicht gut verteilt. Wer darüber hinaus noch Zeit, Kraft und Interesse hat, kann die Wahlperiode auch dazu nutzen, in einer der städtischen Gesellschaften im Aufsichts- oder Verwaltungsrat mitzuarbeiten. Diese Tätigkeit ist an das Mandat gebunden, das mit der Wahlperiode endet. In Bayern sind dies bei Kommunal„ parlamenten“ sechs Jahre, die es erst einmal auszuhalten gilt. Alte Haudegen schaffen bis zu fünf Wahlperioden, sind bis zum letzten Tag aktiv und kennen ihre Lebenspartner kaum noch.(pm) © Stefan Hippel
X wie Wahlkreuz-X
Wahlkreuz-X Dass eine Sache „ein Kreuz“ sein kann, verdanken wir in unseren Kulturbreiten der Leidensgeschichte Jesu Christi, der bekanntlich am Kreuz endete. Dass das Symbol des Kreuzes sich heute auf Wahlzetteln (und bei allen anderen schriftlichen Wahlvorgängen) findet, dürfte allerdings weniger religiös aufgeladen sein, sondern verdankt sich dem weit verbreiteten Analphabetentum zu Zeiten, als Wahlen eingeführt wurden. Drei Kreuze „schlägt“ man nicht nur, um Unglück abzuwenden, drei Kreuze machte auch der des Schreibens Unkundige unter alles Urkunden- hafte. Das hat gelegentlich zu üblem Missbrauch geführt, da man dem Quittierenden nicht immer die Wahrheit darüber gesagt hat, was er da mit seinen Kreuzen „unterschreibt“. Das ist aber bei Wahlzetteln nicht viel anders, auch wenn heute die Unterschreibenden des Lesens mächtig sind.(pm) © colourbox
Y wie Ypsilanti-Effekt
Y wie Ypsilanti-Effekt: Ein Wort mit Y, das auch noch etwas mit der Kommunalwahl zu tun hat? Aussichtslos. Warum? Weil es schlicht ein solches Wort nicht gibt. Also sei der Rück- oder besser Kunstgriff auf die Hessen-Wahl 2008 erlaubt, bei der es der damaligen SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti beinahe gelungen wäre, Ministerpräsident Roland Koch zu stürzen. Vor der Wahl hatte sich Ypsilanti für Rot-Grün und gegen eine Zusammenarbeit mit der Linken ausgesprochen. Um Ministerpräsidentin zu werden, brauchte sie aber nach der Wahl die Stimmen der Linken. Nach einigem Zögern und entgegen ihres Wahlversprechens wollte sie sich dann plötzlich doch von den damals zum ersten Mal in den hessischen Landtag gewählten Linken zur Landesmutter wählen lassen. Doch gleich vier Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion verweigerten die Gefolgschaft. Die Wahl zur Ministerpräsidentin musste abgeblasen werden. Stattdessen gab es Neuwahlen, bei denen die SPD eine krachende Niederlage kassierte. Seither steht der Begriff Ypsilanti-Effekt bei der SPD für gebrochene Wahlversprechen und das Abstrafen durch den Wähler bei nächster Gelegenheit. (hör) © Harald Sippel
Z wie Zweitstimme
Z wie Zweitstimme: Das mit der Zweitstimme könnte bei Kommunalwahlen zu einem Missverständnis führen, haben doch der Wähler/die Wählerin eigentlich keine Zweitstimme. Zumindest nicht wie bei Bundestags- oder Landtagswahlen, wo man einen Direktkandidaten und eine Wahlliste (Zweitstimme) ankreuzen kann. Und doch gibt es auch bei diesen Wahlen eine Art Zweitstimme – schließlich darf man auch noch den (Ober-)Bürgermeister oder den Landrat wählen. Wenn man besonders penibel wäre, könnte man sagen: Mit der Erststimme wählt man das Ortsoberhaupt, mit der Zweitstimme die Stadtoder Gemeinderäte. Das aber würde unterschlagen, dass man mehrere Zweitstimmen hat – um genau zu sein: so viele, wie der Stadt- oder Gemeinderat bzw. der Kreistag Mitglieder hat. Das mit der Zweitstimme ist also – wie das „Z“ im Alphabet – das Allerletzte. (pm) Mehr zur Kommunalwahl in Erlangen erfahren Sie auf unserer Themenseite oder auf unserer Seite zur Kommunalwahl in ganz Bayern. © dpa