Wahl-ABC: Das Lexikon zum Urnengang in Erlangen

7.3.2014, 15:09 Uhr
In unserem Wahl-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um die Kommunalwahl 2014.
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In unserem Wahl-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um die Kommunalwahl 2014.

A wie Ausschlussfristen: Es ist schon ein Kreuz mit den Kommu­nalwahlen. Das fängt bei den besonde­ren Begrifflichkeiten an. Panaschie­ren. (Vor-)Kumulieren. Sie erinnern sich? Und hört bei den fraglichen Fris­ten noch lange nicht auf. Womit wir beim Thema wären, dem ersten Teil des Wahl-ABC, und einer der zen­tralen Fragen überhaupt: Wer darf eigentlich wählen? Etwa 83.000 Frauen und Männer werden’s in Erlan­gen am 16. März wohl sein, die — so sie wollen — mitentscheiden dürfen über das neue 50-köpfige Kommunalparla­ment und das Stadtoberhaupt. Unter den Wahlberechtigten dürften sich jede Menge Neu-Erlanger finden und etliche Erstwähler tummeln — wenn sie Glück haben. Kreuzchen machen dürfen nämlich nur diejenigen Wahl­berechtigten, die seit spätestens 16. Januar mit Erstwohnsitz in der Stadt gemeldet sind und spätestens am Wahlsonntag 18. Geburtstag feiern. Auch wenn sie all diese Bedingungen erfüllen, schauen Nicht-EU-Bürger trotzdem in die Röhre. Sie dürfen nicht an die Wahlurne gehen, ganz egal wie lange sie schon in der Stadt leben. (wak)
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A wie Ausschlussfristen

A wie Ausschlussfristen: Es ist schon ein Kreuz mit den Kommu­nalwahlen. Das fängt bei den besonde­ren Begrifflichkeiten an. Panaschie­ren. (Vor-)Kumulieren. Sie erinnern sich? Und hört bei den fraglichen Fris­ten noch lange nicht auf. Womit wir beim Thema wären, dem ersten Teil des Wahl-ABC, und einer der zen­tralen Fragen überhaupt: Wer darf eigentlich wählen? Etwa 83.000 Frauen und Männer werden’s in Erlan­gen am 16. März wohl sein, die — so sie wollen — mitentscheiden dürfen über das neue 50-köpfige Kommunalparla­ment und das Stadtoberhaupt. Unter den Wahlberechtigten dürften sich jede Menge Neu-Erlanger finden und etliche Erstwähler tummeln — wenn sie Glück haben. Kreuzchen machen dürfen nämlich nur diejenigen Wahl­berechtigten, die seit spätestens 16. Januar mit Erstwohnsitz in der Stadt gemeldet sind und spätestens am Wahlsonntag 18. Geburtstag feiern. Auch wenn sie all diese Bedingungen erfüllen, schauen Nicht-EU-Bürger trotzdem in die Röhre. Sie dürfen nicht an die Wahlurne gehen, ganz egal wie lange sie schon in der Stadt leben. (wak) © dpa

B wie Briefwahl: Beim Urnen­gang im Jahr 2008 haben’s genau 7910 Personen gemacht: Statt am Wahlsonntag in das vor­gesehene Wahllokal zu gehen und ihre Kreuzchen für Stadtrat und OB zu machen (an der richtigen Stelle natürlich), stimmten 19,3 Prozent der fast 41000 Wähler sei­nerzeit per Brief ab. Mitte März diesen Jahres — davon gehen die Experten im Rathaus aus — soll vieles anders werden: Die zustän­digen Mitarbeiter im Bürgeramt rechnen mit mehr Wahlberechtig­ten (83 000 statt knapp 79000 im Jahr 2008), mit mehr Briefwäh­lern (Unterlagen bis 14. März, 15 Uhr, beantragen!) und einer höhe­ren Wahlbeteiligung als vor sechs Jahren (51,9 Prozent). So oder so: Am Ende werden 50 Stadträte gewählt sein — und ein Stadtober­haupt. (wak)
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B wie Briefwahl

B wie Briefwahl: Beim Urnen­gang im Jahr 2008 haben’s genau 7910 Personen gemacht: Statt am Wahlsonntag in das vor­gesehene Wahllokal zu gehen und ihre Kreuzchen für Stadtrat und OB zu machen (an der richtigen Stelle natürlich), stimmten 19,3 Prozent der fast 41000 Wähler sei­nerzeit per Brief ab. Mitte März diesen Jahres — davon gehen die Experten im Rathaus aus — soll vieles anders werden: Die zustän­digen Mitarbeiter im Bürgeramt rechnen mit mehr Wahlberechtig­ten (83 000 statt knapp 79000 im Jahr 2008), mit mehr Briefwäh­lern (Unterlagen bis 14. März, 15 Uhr, beantragen!) und einer höhe­ren Wahlbeteiligung als vor sechs Jahren (51,9 Prozent). So oder so: Am Ende werden 50 Stadträte gewählt sein — und ein Stadtober­haupt. (wak) © Bodo Marks (dpa)

C wie CSU, andere Parteien und Wählergruppierungen: Zwei Neulinge haben ihren Hut dieses Mal in den Ring geworfen. Sowohl die Junge Liste, die aus dem Jugend­parlament der Stadt hervorging, als auch die Piraten wollen im neuen Kommunalparlament ein Wörtchen mitreden.
   Seit gestern Abend — als der Wahl­ausschuss unter Vorsitz von Rechts­referentin Marlene Wüstner zusam­mentrat — wissen wir offiziell: Das wird nicht klappen. Das Problem? Die beiden neuen Wahlvorschläge haben zu wenige Unterstützer unter den Wahlberechtigten gefunden, so dass weder Junge Liste noch Pira­ten in Erlangen zur Kommunalwahl zugelassen werden.
   Ebenfalls nicht genügend Unter­schriften sind für Frank Heinze, OB-Kandidat der Piraten, zusam­mengekommen. Damit ist auch er aus dem Rennen.
   Anders sieht es bei all jenen Par­teien und Wählergruppen aus, die bereits im Stadtrat vertreten sind. Mitmachen dürfen CSU (sowie deren OB-Kandidat Siegfried Bal­leis), SPD (Florian Janik), Grüne/ Grüne Liste (Susanne Lender-Cas­sens), FDP (Elisabeth Preuß), Erlan­ger Linke (Anton Salzbrunn), ÖDP (Frank Höppel) und FWG (Anette Wirth-Hücking). (wak)
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C wie CSU, andere Parteien und Wählergruppierungen

C wie CSU, andere Parteien und Wählergruppierungen: Zwei Neulinge haben ihren Hut dieses Mal in den Ring geworfen. Sowohl die Junge Liste, die aus dem Jugend­parlament der Stadt hervorging, als auch die Piraten wollen im neuen Kommunalparlament ein Wörtchen mitreden. Seit gestern Abend — als der Wahl­ausschuss unter Vorsitz von Rechts­referentin Marlene Wüstner zusam­mentrat — wissen wir offiziell: Das wird nicht klappen. Das Problem? Die beiden neuen Wahlvorschläge haben zu wenige Unterstützer unter den Wahlberechtigten gefunden, so dass weder Junge Liste noch Pira­ten in Erlangen zur Kommunalwahl zugelassen werden. Ebenfalls nicht genügend Unter­schriften sind für Frank Heinze, OB-Kandidat der Piraten, zusam­mengekommen. Damit ist auch er aus dem Rennen. Anders sieht es bei all jenen Par­teien und Wählergruppen aus, die bereits im Stadtrat vertreten sind. Mitmachen dürfen CSU (sowie deren OB-Kandidat Siegfried Bal­leis), SPD (Florian Janik), Grüne/ Grüne Liste (Susanne Lender-Cas­sens), FDP (Elisabeth Preuß), Erlan­ger Linke (Anton Salzbrunn), ÖDP (Frank Höppel) und FWG (Anette Wirth-Hücking). (wak) © Stefan Hippel

D wie d’ Hondt: Victor d’ Hondt, jenen belgischen Rechtswissen­schaftler, können Sie getrost verges­sen. Die nach ihm benannte Methode zur Umrechnung von Wäh­lerstimmen in Mandate wird bei der anstehenden Kommunalwahl nicht eingesetzt — zur Freude kleinerer Parteien.
   Diese würden nämlich bei dem d’ Hondt’schen Verfahren, das auch Divisorverfahren genannt wird, durch dessen proporzverzerrende Wirkung systematisch benachtei­ligt. Verstärkt wird dieser Effekt durch große Unterschiede in den Parteistärken und eine hohe Anzahl antretender Parteien. Zugeteilt wer­den die Sitze im Stadtrat stattdes­sen nach dem Hare-Niemeyer-Ver­fahren.
   Dieses verhält sich neutral in Bezug auf die Größe der Parteien, da der Stimmanteil gleich dem Sitz­anteil ist. (wak)
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D wie d’ Hondt

D wie d’ Hondt: Victor d’ Hondt, jenen belgischen Rechtswissen­schaftler, können Sie getrost verges­sen. Die nach ihm benannte Methode zur Umrechnung von Wäh­lerstimmen in Mandate wird bei der anstehenden Kommunalwahl nicht eingesetzt — zur Freude kleinerer Parteien. Diese würden nämlich bei dem d’ Hondt’schen Verfahren, das auch Divisorverfahren genannt wird, durch dessen proporzverzerrende Wirkung systematisch benachtei­ligt. Verstärkt wird dieser Effekt durch große Unterschiede in den Parteistärken und eine hohe Anzahl antretender Parteien. Zugeteilt wer­den die Sitze im Stadtrat stattdes­sen nach dem Hare-Niemeyer-Ver­fahren. Dieses verhält sich neutral in Bezug auf die Größe der Parteien, da der Stimmanteil gleich dem Sitz­anteil ist. (wak) © dpa

E wie Ehrenamt: Wenn die Erlanger Wahlberechtigten am 16. März ihre Kreuzchen gemacht haben, fängt für die vielen ehrenamtlichen Wahl­helfer die Arbeit in den 95 allgemei­nen, den 25 Briefwahllokalen und im Rathaus erst richtig an.
   Etwa 800 Frauen und Männer wer­den am Wahlsonntag (und gebenen­falls zwei Wochen später nach der möglichen OB-Stichwahl) auf den Bei­nen sein, um den Urnengang in geord­nete Bahnen zu lenken. Nach getaner Arbeit gibt es zum Dank nicht etwa einen feuchten Händedruck, sondern — je nach Einsatzdauer — ein Erfri­schungsgeld von bis zu 60 Euro. (wak)
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E wie Ehrenamt

E wie Ehrenamt: Wenn die Erlanger Wahlberechtigten am 16. März ihre Kreuzchen gemacht haben, fängt für die vielen ehrenamtlichen Wahl­helfer die Arbeit in den 95 allgemei­nen, den 25 Briefwahllokalen und im Rathaus erst richtig an. Etwa 800 Frauen und Männer wer­den am Wahlsonntag (und gebenen­falls zwei Wochen später nach der möglichen OB-Stichwahl) auf den Bei­nen sein, um den Urnengang in geord­nete Bahnen zu lenken. Nach getaner Arbeit gibt es zum Dank nicht etwa einen feuchten Händedruck, sondern — je nach Einsatzdauer — ein Erfri­schungsgeld von bis zu 60 Euro. (wak) © dpa

F wie Fünf-Prozent-Hürde: Ein „Kuppel-Wort“, das manchen Politikern die Schweißperlen auf die Stirn treibt. Vor allem die FDP hat deshalb — trotz 18-Pro­zent- Kampagnen — in der Vergan­genheit ganz, ganz schlimme Momente durchlitten. Bei den bayerischen Kommunalwahlen können sich aber die Liberalen und andere Splitter-Parteien (relativ) entspannt zurücklehnen. In die bayerischen Kommunal-Parlamente ziehen alle Parteien und Gruppierungen ein, die genü­gend Stimmen erhalten, um die „faktische Sperrklausel“ zu über­winden. Dietmar Rosenzweig von der Stadt weiß den Grund dafür: „Die Verfassungsgerichte sehen auf kommunaler Ebene keine Not­wendigkeit für eine Sperrklausel und messen der Gleichheit des Wahlrechts und der genauen Abbildung des Wählerwillens mehr Gewicht bei.“ (smö)
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F wie Fünf-Prozent-Hürde

F wie Fünf-Prozent-Hürde: Ein „Kuppel-Wort“, das manchen Politikern die Schweißperlen auf die Stirn treibt. Vor allem die FDP hat deshalb — trotz 18-Pro­zent- Kampagnen — in der Vergan­genheit ganz, ganz schlimme Momente durchlitten. Bei den bayerischen Kommunalwahlen können sich aber die Liberalen und andere Splitter-Parteien (relativ) entspannt zurücklehnen. In die bayerischen Kommunal-Parlamente ziehen alle Parteien und Gruppierungen ein, die genü­gend Stimmen erhalten, um die „faktische Sperrklausel“ zu über­winden. Dietmar Rosenzweig von der Stadt weiß den Grund dafür: „Die Verfassungsgerichte sehen auf kommunaler Ebene keine Not­wendigkeit für eine Sperrklausel und messen der Gleichheit des Wahlrechts und der genauen Abbildung des Wählerwillens mehr Gewicht bei.“ (smö) © Srdjan Suki (dpa)

G wie Geheime Wahl: Wahltag in Erlangen. Mama und Papa wählen, die Kinder langweilen sich und stürmen in die beiden von ihren Eltern benutzten Wahl­kabinen. Ein Räuspern vom Tisch der Wahlhelfer signalisiert: Die Kleinen sollen mal lieber raus zum Spielen. Das Wahlgeheimnis ist ein hohes Gut, und da muss man schon mal kleinlich sein dür­fen. „Besuch“ in der Wahlkabine ist nicht erlaubt. Ausnahmen kann der Wahlvorstand nur zulas­sen, wenn behinderte Menschen tatsächlich eine technische Hilfe­stellung benötigen. Der Stimmzet­tel muss anschließend immer so gefaltet werden, dass die Stimm­vergabe beim Verlassen der Wahl­kabine (in jedem der 95 Wahllo­kale stehen fünf) nicht erkennbar ist. Der Stimmzettel wird zu guter Letzt vom Wähler persön­lich in die versiegelte Wahlurne geworfen. (smö)
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G wie Geheime Wahl

G wie Geheime Wahl: Wahltag in Erlangen. Mama und Papa wählen, die Kinder langweilen sich und stürmen in die beiden von ihren Eltern benutzten Wahl­kabinen. Ein Räuspern vom Tisch der Wahlhelfer signalisiert: Die Kleinen sollen mal lieber raus zum Spielen. Das Wahlgeheimnis ist ein hohes Gut, und da muss man schon mal kleinlich sein dür­fen. „Besuch“ in der Wahlkabine ist nicht erlaubt. Ausnahmen kann der Wahlvorstand nur zulas­sen, wenn behinderte Menschen tatsächlich eine technische Hilfe­stellung benötigen. Der Stimmzet­tel muss anschließend immer so gefaltet werden, dass die Stimm­vergabe beim Verlassen der Wahl­kabine (in jedem der 95 Wahllo­kale stehen fünf) nicht erkennbar ist. Der Stimmzettel wird zu guter Letzt vom Wähler persön­lich in die versiegelte Wahlurne geworfen. (smö) © Hans-Joachim Winckler

H wie Hare-Niemeyer-Verfahren: Premiere bei den Erlan­ger Stadtratswahlen. Das Hare-Niemeyer-Verfahren zur Errech­nung der Verteilung von Abgeord­netensitze in Verhältniswahlsyste­men kommt bei Bundestagswah­len bereits seit 1985 zum Einsatz. Dabei werden die jeweiligen Stim­menzahlen der Parteien mit der Anzahl aller Parlamentssitze mul­tipliziert. Das Ergebnis — so beschreibt es die Bundeszentrale für Politische Bildung in ihren Info-Blättern — wird durch die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen geteilt. Die resultieren­den ganzen Zahlen ergeben die Anzahl der Sitze einer Partei, die restlichen Sitze für die Parteien ergeben sich aus der Reihenfolge der Bruchteile hinter dem Komma. Nach diesem Verfahren werden die kleineren Parteien etwas besser gestellt als nach dem vorher maßgeblichen d’ Hondt­schen Höchstzahlverfahren. (smö)
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H wie Hare-Niemeyer-Verfahren

H wie Hare-Niemeyer-Verfahren: Premiere bei den Erlan­ger Stadtratswahlen. Das Hare-Niemeyer-Verfahren zur Errech­nung der Verteilung von Abgeord­netensitze in Verhältniswahlsyste­men kommt bei Bundestagswah­len bereits seit 1985 zum Einsatz. Dabei werden die jeweiligen Stim­menzahlen der Parteien mit der Anzahl aller Parlamentssitze mul­tipliziert. Das Ergebnis — so beschreibt es die Bundeszentrale für Politische Bildung in ihren Info-Blättern — wird durch die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen geteilt. Die resultieren­den ganzen Zahlen ergeben die Anzahl der Sitze einer Partei, die restlichen Sitze für die Parteien ergeben sich aus der Reihenfolge der Bruchteile hinter dem Komma. Nach diesem Verfahren werden die kleineren Parteien etwas besser gestellt als nach dem vorher maßgeblichen d’ Hondt­schen Höchstzahlverfahren. (smö) © Erich Malter

Inhalt und Form der Wahl­vorschläge Wahlvorschläge sind eine wichtige Sache. Das zeigt schon der Blick auf das Gesetz über die Wahl der Gemein­deräte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahl­gesetz, das wundbar mit GLKr WG abgekürzt wird). Zehn Artikel beschäftigen sich mit der Art und Weise, wie die Listen zustande kommen, die den Wäh­lern am 16. März präsentiert wer­den. Für Etablierte ist das Mitma­chen einfach. Denn: Wahlvor­schläge können von Parteien und von Wählergruppen nach be­stimmten Kriterien problemlos eingereicht werden. Im Gesetz heißt es weiter: „Neue Wahlvor­schlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinde­rat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Und diese müssen erst­mal Unterstützer finden, die ihre Unterschrift abgeben. Blöd nur, wenn sich nicht genügend dazu bereiterklären. Dies ist der Grund, weshalb die Piraten zur Erlanger Kommunalwahl ihre Enterhaken im Schrank lassen müssen.(smö)
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I wie Inhalt und Form der Wahl­vorschläge

Inhalt und Form der Wahl­vorschläge Wahlvorschläge sind eine wichtige Sache. Das zeigt schon der Blick auf das Gesetz über die Wahl der Gemein­deräte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahl­gesetz, das wundbar mit GLKr WG abgekürzt wird). Zehn Artikel beschäftigen sich mit der Art und Weise, wie die Listen zustande kommen, die den Wäh­lern am 16. März präsentiert wer­den. Für Etablierte ist das Mitma­chen einfach. Denn: Wahlvor­schläge können von Parteien und von Wählergruppen nach be­stimmten Kriterien problemlos eingereicht werden. Im Gesetz heißt es weiter: „Neue Wahlvor­schlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinde­rat oder im Kreistag seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren.“ Und diese müssen erst­mal Unterstützer finden, die ihre Unterschrift abgeben. Blöd nur, wenn sich nicht genügend dazu bereiterklären. Dies ist der Grund, weshalb die Piraten zur Erlanger Kommunalwahl ihre Enterhaken im Schrank lassen müssen.(smö) © Fengler

Jungwähler„Chabos wis­sen, wer der Babo ist!“ Mit die­sem Slogan ging in Roth der Nach­wuchspolitiker Fabian Giersdorf auf Stimmenfang. Für alle über 25: Dieser Spruch stammt aus einem Song des Rappers „Haftbe­fehl“ und geht weiter mit den etwas einfacher zu verstehenden Zeilen „Attention, mach bloß keine Harakets/ Bevor ich komm’ und dir deine Nase brech‘“. Also: Kreuzchen bei Platz fünf der Liste eins — sonst kommt die CSU-Faust angeflogen. Um bei Jungwählern zu punkten, machen sich manche Politiker gerne zum Affen. Das Gelächter in den sozia­len Netzwerken und in der Presse war groß. Glücklicherweise ist Erlangen bislang von solchen Peinlichkeiten verschont geblie­ben. Hier wurde im Vorfeld der Kom­munalwahl ein anderer Weg einge­schlagen. Das Projekt „Junge Liste“ endete aber in der Sack­gasse. Zur Erinnerung: Die Wäh­lergruppe mit Mitgliedern zwi­schen 18 und 26 Jahren hatte das Ziel, sich als parteipolitisch unab­hängige Gruppierung an der Erlanger Politik zu beteiligen und sie aktiv mitzugestalten. Am Ende teilten die jungen Leute das gleiche Schicksal mit den „Piraten“. Da zu wenig Unter­stützerunterschriften eingingen, wurde die Liste zur Wahl nicht zugelassen.(smö)
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J wie Jungwähler

Jungwähler„Chabos wis­sen, wer der Babo ist!“ Mit die­sem Slogan ging in Roth der Nach­wuchspolitiker Fabian Giersdorf auf Stimmenfang. Für alle über 25: Dieser Spruch stammt aus einem Song des Rappers „Haftbe­fehl“ und geht weiter mit den etwas einfacher zu verstehenden Zeilen „Attention, mach bloß keine Harakets/ Bevor ich komm’ und dir deine Nase brech‘“. Also: Kreuzchen bei Platz fünf der Liste eins — sonst kommt die CSU-Faust angeflogen. Um bei Jungwählern zu punkten, machen sich manche Politiker gerne zum Affen. Das Gelächter in den sozia­len Netzwerken und in der Presse war groß. Glücklicherweise ist Erlangen bislang von solchen Peinlichkeiten verschont geblie­ben. Hier wurde im Vorfeld der Kom­munalwahl ein anderer Weg einge­schlagen. Das Projekt „Junge Liste“ endete aber in der Sack­gasse. Zur Erinnerung: Die Wäh­lergruppe mit Mitgliedern zwi­schen 18 und 26 Jahren hatte das Ziel, sich als parteipolitisch unab­hängige Gruppierung an der Erlanger Politik zu beteiligen und sie aktiv mitzugestalten. Am Ende teilten die jungen Leute das gleiche Schicksal mit den „Piraten“. Da zu wenig Unter­stützerunterschriften eingingen, wurde die Liste zur Wahl nicht zugelassen.(smö) © Bernd Böhner

Kumulieren oder auch Häufeln, ist die Möglichkeit gleich mehrere Stimmen einem Kandidaten zu geben. Kumulieren ist keine baye­rische Besonderheit. Auch bei den Kommunalwahlen in Hessen und Baden-Württemberg sowie bei den Bürgerschaftswahlen in Ham­burg und in Bremen ist Häufeln in den jeweiligen Wahlgesetzen festgeschrieben. Kumulieren ist aber auch in den fünf neuen Ländern sowie in Niedersachsen in unterschiedlichen Varianten möglich. In der Stadt Erlangen haben die Wählerin­nen und Wähler insgesamt 50 Stimmen. Pro Bewerberin oder Bewerber dürfen aber maximal drei Stim­men vergeben werden, auch dann, wenn die Kandidaten mehrfach auf dem Stimmzettel aufgeführt sein sollten. Besonderer Vorteil des Kumulierens: Anders als bei­spielsweise bei der Bundestags­wahl muss niemand eine Partei oder eine Wählergruppe „im Paket“ annehmen. Vielmehr kann jeder seine Stimme ganz gezielt den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern seines Vertrauens geben.(hör)
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K wie Kumulieren

Kumulieren oder auch Häufeln, ist die Möglichkeit gleich mehrere Stimmen einem Kandidaten zu geben. Kumulieren ist keine baye­rische Besonderheit. Auch bei den Kommunalwahlen in Hessen und Baden-Württemberg sowie bei den Bürgerschaftswahlen in Ham­burg und in Bremen ist Häufeln in den jeweiligen Wahlgesetzen festgeschrieben. Kumulieren ist aber auch in den fünf neuen Ländern sowie in Niedersachsen in unterschiedlichen Varianten möglich. In der Stadt Erlangen haben die Wählerin­nen und Wähler insgesamt 50 Stimmen. Pro Bewerberin oder Bewerber dürfen aber maximal drei Stim­men vergeben werden, auch dann, wenn die Kandidaten mehrfach auf dem Stimmzettel aufgeführt sein sollten. Besonderer Vorteil des Kumulierens: Anders als bei­spielsweise bei der Bundestags­wahl muss niemand eine Partei oder eine Wählergruppe „im Paket“ annehmen. Vielmehr kann jeder seine Stimme ganz gezielt den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern seines Vertrauens geben.(hör) © Irene Lenk

Listenverbindung Eine weitere Besonderheit des baye­rischen Kommunalwahlrechts ist die Möglichkeit eine sogenannte Listenverbindung bilden zu kön­nen. Solche Verbindungen kön­nen verschiedene Parteien und Gruppen eingehen ohne dass damit eine Koalitionsaussage ver­bunden ist. Listenverbindungen verschiedener Parteien sind bei Kommunalwahlen in Bayern, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. In Niedersachsen wur­den Listenverbindungen hinge­gen 2006 wieder abgeschafft. In der Schweiz können verschiedene Parteien ihre Listen verbinden. Eine Partei kann zusätzlich kon­kurrierende Unterlisten aufstel­len, die dann automatisch verbun­den sind. Allein bei der bayeri­schen Kommunalwahl 2008 kam es in 668 von landesweit 2127 Kommunen zu 901 Listenverbin­dungen.(hör)
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L wie Listenverbindung

Listenverbindung Eine weitere Besonderheit des baye­rischen Kommunalwahlrechts ist die Möglichkeit eine sogenannte Listenverbindung bilden zu kön­nen. Solche Verbindungen kön­nen verschiedene Parteien und Gruppen eingehen ohne dass damit eine Koalitionsaussage ver­bunden ist. Listenverbindungen verschiedener Parteien sind bei Kommunalwahlen in Bayern, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich. In Niedersachsen wur­den Listenverbindungen hinge­gen 2006 wieder abgeschafft. In der Schweiz können verschiedene Parteien ihre Listen verbinden. Eine Partei kann zusätzlich kon­kurrierende Unterlisten aufstel­len, die dann automatisch verbun­den sind. Allein bei der bayeri­schen Kommunalwahl 2008 kam es in 668 von landesweit 2127 Kommunen zu 901 Listenverbin­dungen.(hör) © Coulourbox.com

Mehrheit Spannend wird das Thema vor allem bei der Wahl der (Ober-)Bürger­meister und Landräte. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, also die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen konnte. Ist das nicht der Fall, müssen die beiden Kandida­ten mit den meisten Stimmen in die Stichwahl. Diese findet am zweiten Sonntag nach dem Wahl­tag statt. Wer dann von den abge­gebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat (einfache Mehrheit), kann sich auf ein Amt als Landrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister freuen.(hör)
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M wie Mehrheit

Mehrheit Spannend wird das Thema vor allem bei der Wahl der (Ober-)Bürger­meister und Landräte. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, also die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen konnte. Ist das nicht der Fall, müssen die beiden Kandida­ten mit den meisten Stimmen in die Stichwahl. Diese findet am zweiten Sonntag nach dem Wahl­tag statt. Wer dann von den abge­gebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat (einfache Mehrheit), kann sich auf ein Amt als Landrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister freuen.(hör) © dpa

Nichtwähler Bei den Kommunalwahlen vor sechs Jahren waren in Erlangen 78911 Stimmberechtigte aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Knapp die Hälfte, also 37922 machten davon keinen Gebrauch. Für den Nürnberger Wahlforscher Rein­hard Wittenberg bedeutet dieses Wählerverhalten „ein generelles Problem“, dass sich Bürgerinnen und Bürger nicht mehr aktiv am Wahlgeschehen beteiligen. In den 1980er Jahren gingen noch über 90 Prozent der Stimmberechtig­ten zu den Wahlen. Seither hat Wittenberg einen stetigen Rück­gang beobachtet. Dies läge zum einen daran, dass sich immer weniger Bürgerinnen und Bürger für Politik interessie­ren. In den 1980er Jahren hätte „ein Rückzug ins Private begon­nen“, sagt Wittenberg. Dies sei auch damit zu begründen, dass die Menschen glauben, mit ihren Stimmen am eigentlichen Wahl­tag für die Zukunft „wenig bewir­ken zu können“. Um auch nach Wahlen mit­reden zu können, habe sich bei direkter Betroffenheit, wie aktu­ell bei den geplanten Stromtras­sen, das Instrument der Bürgerini­tiative als wirksam erwiesen, so Wittenberg. Bürgerinitiativen seien ein Weg, auch nach dem Wahltag weiter in der Politik mit­reden und sie auch aktiv gestalten zu können.(emr)
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N wie Nichtwähler

Nichtwähler Bei den Kommunalwahlen vor sechs Jahren waren in Erlangen 78911 Stimmberechtigte aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Knapp die Hälfte, also 37922 machten davon keinen Gebrauch. Für den Nürnberger Wahlforscher Rein­hard Wittenberg bedeutet dieses Wählerverhalten „ein generelles Problem“, dass sich Bürgerinnen und Bürger nicht mehr aktiv am Wahlgeschehen beteiligen. In den 1980er Jahren gingen noch über 90 Prozent der Stimmberechtig­ten zu den Wahlen. Seither hat Wittenberg einen stetigen Rück­gang beobachtet. Dies läge zum einen daran, dass sich immer weniger Bürgerinnen und Bürger für Politik interessie­ren. In den 1980er Jahren hätte „ein Rückzug ins Private begon­nen“, sagt Wittenberg. Dies sei auch damit zu begründen, dass die Menschen glauben, mit ihren Stimmen am eigentlichen Wahl­tag für die Zukunft „wenig bewir­ken zu können“. Um auch nach Wahlen mit­reden zu können, habe sich bei direkter Betroffenheit, wie aktu­ell bei den geplanten Stromtras­sen, das Instrument der Bürgerini­tiative als wirksam erwiesen, so Wittenberg. Bürgerinitiativen seien ein Weg, auch nach dem Wahltag weiter in der Politik mit­reden und sie auch aktiv gestalten zu können.(emr) © dpa

Online-Wahl Seit 2001 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, stufenweise internetba­sierte Volksvertreterwahlen einzu­führen. Dazu wurde sogar eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Mit dem eigens entwickelten System „i-vote“ wurden auch tatsächlich Wahlen durchgeführt — zum Bei­spiel zum Studierendenparla­ment an der Uni Osnabrück. Bei einer Kommunalwahl kam das Verfahren allerdings noch nie zum Einsatz. Anders in Estland. Hier gab es 2005 erstmals Kommu­nalwahlen per I-Voting. Wähler konnten dabei per Internet als auch an fest installierten Wahlma­schinen ihre Stimme abgeben. Auch in der Schweiz und den USA gab und gibt es Ansätze, Wahlen über das Internet möglich zu machen. Die Eidgenossen besit­zen mittlerweile sogar eine gesetz­liche Grundlage für das I-Voting. Ganz pannenfrei funktioniert das System aber offensichtlich nicht. So musste 2006 die Wahl zum Stu­dierendenrat der Uni Zürich wegen eines Informatikfehlers an­nulliert und wiederholt werden. In den USA fanden zwar bei den Präsidentenwahlen 2004 Tests mit einem Online-Wahlsystem statt. Doch auch hier war das Ergebnisse eher ernüchternd, so dass alle Bemühungen in Rich­tung Internetwahlen in den USA auf unbestimmte Zeit eingestellt wurden.(hör)
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O wie Online-Wahl

Online-Wahl Seit 2001 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, stufenweise internetba­sierte Volksvertreterwahlen einzu­führen. Dazu wurde sogar eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Mit dem eigens entwickelten System „i-vote“ wurden auch tatsächlich Wahlen durchgeführt — zum Bei­spiel zum Studierendenparla­ment an der Uni Osnabrück. Bei einer Kommunalwahl kam das Verfahren allerdings noch nie zum Einsatz. Anders in Estland. Hier gab es 2005 erstmals Kommu­nalwahlen per I-Voting. Wähler konnten dabei per Internet als auch an fest installierten Wahlma­schinen ihre Stimme abgeben. Auch in der Schweiz und den USA gab und gibt es Ansätze, Wahlen über das Internet möglich zu machen. Die Eidgenossen besit­zen mittlerweile sogar eine gesetz­liche Grundlage für das I-Voting. Ganz pannenfrei funktioniert das System aber offensichtlich nicht. So musste 2006 die Wahl zum Stu­dierendenrat der Uni Zürich wegen eines Informatikfehlers an­nulliert und wiederholt werden. In den USA fanden zwar bei den Präsidentenwahlen 2004 Tests mit einem Online-Wahlsystem statt. Doch auch hier war das Ergebnisse eher ernüchternd, so dass alle Bemühungen in Rich­tung Internetwahlen in den USA auf unbestimmte Zeit eingestellt wurden.(hör) © dpa

Panaschieren Bei der Kommunalwahl können Stim­men auch auf einzelne Kandida­tinnen und Kandidaten verteilt werden. Dabei hat jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stim­men zur Verfügung, wie Stadt­rats-, Gemeinderats- und Kreis­tagsmitglieder zu wählen sind. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen können so Kandidaten auf verschiedenen Wahllisten gewählt werden. Die Stimmberechtigten können pro Wahlvorschlag maximal drei Stimmen geben. Es kann auch nur eine Liste angekreuzt werden, aber mehrere Wahlvorschläge durch die Ver­gabe von Stimmen hervorgeho­ben werden. Wird ein Listenkan­didat durchgestrichen, erhält er keine Stimme von der Liste.(emr)
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P wie Panaschieren

Panaschieren Bei der Kommunalwahl können Stim­men auch auf einzelne Kandida­tinnen und Kandidaten verteilt werden. Dabei hat jede Wählerin und jeder Wähler so viele Stim­men zur Verfügung, wie Stadt­rats-, Gemeinderats- und Kreis­tagsmitglieder zu wählen sind. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen können so Kandidaten auf verschiedenen Wahllisten gewählt werden. Die Stimmberechtigten können pro Wahlvorschlag maximal drei Stimmen geben. Es kann auch nur eine Liste angekreuzt werden, aber mehrere Wahlvorschläge durch die Ver­gabe von Stimmen hervorgeho­ben werden. Wird ein Listenkan­didat durchgestrichen, erhält er keine Stimme von der Liste.(emr) © Maja Hitij (dpa)

Quereinsteiger Es gibt, gerade bei Kommunalwah­len, immer wieder Kandidatinnen und Kandidaten, die viele Jahre lang nur passiv gewählt haben, also ihre Stimmen abgegeben haben und das lokale Geschehen aus der Zeitung weiter verfolgt haben. Manchmal passiert es aber auch, dass sich Menschen ent­schließen, als Quereinsteiger das kommunale Geschehen mit bestimmen zu wollen. Warum auch nicht? Ein Architekt zum Beispiel kann auch als Lokalpoli­tiker seine Meinung zu Bauvorha­ben äußern.(emr)
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Q wie Quereinsteiger

Quereinsteiger Es gibt, gerade bei Kommunalwah­len, immer wieder Kandidatinnen und Kandidaten, die viele Jahre lang nur passiv gewählt haben, also ihre Stimmen abgegeben haben und das lokale Geschehen aus der Zeitung weiter verfolgt haben. Manchmal passiert es aber auch, dass sich Menschen ent­schließen, als Quereinsteiger das kommunale Geschehen mit bestimmen zu wollen. Warum auch nicht? Ein Architekt zum Beispiel kann auch als Lokalpoli­tiker seine Meinung zu Bauvorha­ben äußern.(emr) © afp

Reststimmen Auch wenn jede Wahlberechtige und jeder Wahlberechtigter so viele Stim­men hat wie Plätze im Kommunal­parlament vorhanden sind, kommt es immer wieder vor, dass noch Stimmen übrig sind. Diese Reststimmen, die nicht auf den Listen verteilt werden, fallen an die angekreuzte Liste und werden verteilt. Durch das Listenkreuz erhält jeder Kandidat in der Rei­henfolge der Liste je eine Stimme, bis die jeweiligen Reststimmen aufgebraucht sind. Ist jedoch ein Wahlbewerber bereits mit Einzel­stimmen gewählt oder von der Liste gestrichen worden, bleibt er von der Vergabe der Reststimmen ausgenommen.(emr)
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R wie Reststimmen

Reststimmen Auch wenn jede Wahlberechtige und jeder Wahlberechtigter so viele Stim­men hat wie Plätze im Kommunal­parlament vorhanden sind, kommt es immer wieder vor, dass noch Stimmen übrig sind. Diese Reststimmen, die nicht auf den Listen verteilt werden, fallen an die angekreuzte Liste und werden verteilt. Durch das Listenkreuz erhält jeder Kandidat in der Rei­henfolge der Liste je eine Stimme, bis die jeweiligen Reststimmen aufgebraucht sind. Ist jedoch ein Wahlbewerber bereits mit Einzel­stimmen gewählt oder von der Liste gestrichen worden, bleibt er von der Vergabe der Reststimmen ausgenommen.(emr) © Walter Bieri (dpa)

Stimmabgabe Während der Öffungszeiten der Wahl­lokale (8 bis 18 Uhr) können die Stimmen für die Kommunalwahl abgegeben werden. In den Wahl­kabinen wird es dabei richtig eng zugehen, weil der Stimmzettel ziemlich groß ist und entfaltet den Rahmen der Wahlkabine sprengen dürfte. In der Stadt Erlangen können beispielsweise 50 Stimmen kumuliert, pana­schiert oder gestrichen werden. Vielleicht stellen die Behörden aber auch mehr Wahlkabinen als sonst auf? Es sei denn, es kommt kaum jemand — wie zum Beispiel 2008.(emr)
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S wie Stimmabgabe

Stimmabgabe Während der Öffungszeiten der Wahl­lokale (8 bis 18 Uhr) können die Stimmen für die Kommunalwahl abgegeben werden. In den Wahl­kabinen wird es dabei richtig eng zugehen, weil der Stimmzettel ziemlich groß ist und entfaltet den Rahmen der Wahlkabine sprengen dürfte. In der Stadt Erlangen können beispielsweise 50 Stimmen kumuliert, pana­schiert oder gestrichen werden. Vielleicht stellen die Behörden aber auch mehr Wahlkabinen als sonst auf? Es sei denn, es kommt kaum jemand — wie zum Beispiel 2008.(emr) © Hans von Draminski

Tod eines Kandidaten Hoffentlich passiert das nie. Im norddeutschen Kaltenkirchen ist genau das im vergangenen Jahr passiert. Weil die Fristen abgelaufen waren, um einen neuen Kandidaten für die Stadt­ratswahl zu nominieren, musste die Wahl verschoben werden. Das Wahlrecht ist eindeutig: Mit dem Tod verliert ein Kandidat auch die Wählbarkeit. Wer sich als Bür­germeister oder Landrat wählen lassen will, sollte also im Besitz der Wählbarkeit sein. Es gibt sogar amtliche Bescheinigungen dafür.(emr)
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T wie Tod eines Kandidaten

Tod eines Kandidaten Hoffentlich passiert das nie. Im norddeutschen Kaltenkirchen ist genau das im vergangenen Jahr passiert. Weil die Fristen abgelaufen waren, um einen neuen Kandidaten für die Stadt­ratswahl zu nominieren, musste die Wahl verschoben werden. Das Wahlrecht ist eindeutig: Mit dem Tod verliert ein Kandidat auch die Wählbarkeit. Wer sich als Bür­germeister oder Landrat wählen lassen will, sollte also im Besitz der Wählbarkeit sein. Es gibt sogar amtliche Bescheinigungen dafür.(emr) © Giulia Iannicelli

Unionsbürger Wahlbe­rechtigte Unionsbürger sind erst einmal alle Wähler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Mona­ten im Wahlkreis mit dem Schwer­punkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und die nicht durch ein Gesetz oder einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unionsbürger sind demnach alle Deutschen, aber auch die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union. Der eigentlich klare Sachver­halt könnte nur dadurch kompli­ziert werden, wenn es um den Wahlort geht. Der wird behördli­cherseits dort „vermutet“, wo der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen ist - im allgemeinen dort, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person aber in mehre­ren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Beruhigend jeden­falls ist, dass für die Zusammen­setzung eines Stadtrates nicht mehr nur die „Urbevölkerung“ verantwortlich gemacht werden kann.(pm)
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U wie Unionsbürger

Unionsbürger Wahlbe­rechtigte Unionsbürger sind erst einmal alle Wähler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Mona­ten im Wahlkreis mit dem Schwer­punkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und die nicht durch ein Gesetz oder einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unionsbürger sind demnach alle Deutschen, aber auch die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union. Der eigentlich klare Sachver­halt könnte nur dadurch kompli­ziert werden, wenn es um den Wahlort geht. Der wird behördli­cherseits dort „vermutet“, wo der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen ist - im allgemeinen dort, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person aber in mehre­ren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Beruhigend jeden­falls ist, dass für die Zusammen­setzung eines Stadtrates nicht mehr nur die „Urbevölkerung“ verantwortlich gemacht werden kann.(pm) © dpa

Vor(wärts)kumulieren Der Begriff des Vor­(wärts)kumulierens ist nicht zeit­lich, sondern „örtlich“ zu verste­hen. Durch das Kumulieren (Anhäufen) von maximal drei Stimmen auf eine(n) ausge­suchte( n) Bewerber(in) kann diese Person auf der einen oder auf verschiedenen Wahlvorschlä­gen (Listen) nach vorne geschubst werden. Das geht auch bei mehreren Bewerber(innen), hat aber für den Wähler den Nachteil, dass er nach­rechnen muss, ob er sein Stimmen­kontingent ausgeschöpft, aber nicht überzogen hat. In Erlangen hat jeder Wähler 50 Stimmen – das lässt sich aber nicht sauber durch drei teilen. Also Vorsicht beim Kumulieren, damit keine Stimmen verloren gehen. Ginge es nach den Wahlvorstän­den und Auszählern, wäre das Kumulieren längst geächtet: Zu viel Arbeit beim Auszählen, die Fehlerquote liegt nicht nur auf der Seite des Wählers. Anderer­seits: Das Kumulieren ist eine schöne Möglichkeit, die von einer Partei oder einer Wählergruppie­rung „errungene“ Reihenfolge zu korrigieren.(pm)
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V wie Vor(wärts)kumulieren

Vor(wärts)kumulieren Der Begriff des Vor­(wärts)kumulierens ist nicht zeit­lich, sondern „örtlich“ zu verste­hen. Durch das Kumulieren (Anhäufen) von maximal drei Stimmen auf eine(n) ausge­suchte( n) Bewerber(in) kann diese Person auf der einen oder auf verschiedenen Wahlvorschlä­gen (Listen) nach vorne geschubst werden. Das geht auch bei mehreren Bewerber(innen), hat aber für den Wähler den Nachteil, dass er nach­rechnen muss, ob er sein Stimmen­kontingent ausgeschöpft, aber nicht überzogen hat. In Erlangen hat jeder Wähler 50 Stimmen – das lässt sich aber nicht sauber durch drei teilen. Also Vorsicht beim Kumulieren, damit keine Stimmen verloren gehen. Ginge es nach den Wahlvorstän­den und Auszählern, wäre das Kumulieren längst geächtet: Zu viel Arbeit beim Auszählen, die Fehlerquote liegt nicht nur auf der Seite des Wählers. Anderer­seits: Das Kumulieren ist eine schöne Möglichkeit, die von einer Partei oder einer Wählergruppie­rung „errungene“ Reihenfolge zu korrigieren.(pm) © Ulrik Bang/Archiv (dpa)

Wahlperiode Was auf der ersten Blick nach einem individuell programmierbaren Frauenleiden aussieht, ist in Wirk­lichkeit bloß der Zeitraum, in dem die gewählte Personen mög­lichst oft an Stadtratssitzungen oder in den Ausschüssen des Stadtrats anwesend sein sollte. Besser wäre eine mitgestal­tende Anwesenheit, was aber ers­tens erfahrungsgemäß nicht immer zutrifft und – zweitens – den jeweiligen Fraktionen oder Gruppierungen erheblichen Ärger macht, weil sich die allfäl­lige Arbeit nicht gut verteilt. Wer darüber hinaus noch Zeit, Kraft und Interesse hat, kann die Wahl­periode auch dazu nutzen, in einer der städtischen Gesellschaf­ten im Aufsichts- oder Verwal­tungsrat mitzuarbeiten. Diese Tätigkeit ist an das Mandat gebunden, das mit der Wahlperi­ode endet. In Bayern sind dies bei Kommu­nal„ parlamenten“ sechs Jahre, die es erst einmal auszuhalten gilt. Alte Haudegen schaffen bis zu fünf Wahlperioden, sind bis zum letzten Tag aktiv und kennen ihre Lebenspartner kaum noch.(pm)
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W wie Wahlperiode

Wahlperiode Was auf der ersten Blick nach einem individuell programmierbaren Frauenleiden aussieht, ist in Wirk­lichkeit bloß der Zeitraum, in dem die gewählte Personen mög­lichst oft an Stadtratssitzungen oder in den Ausschüssen des Stadtrats anwesend sein sollte. Besser wäre eine mitgestal­tende Anwesenheit, was aber ers­tens erfahrungsgemäß nicht immer zutrifft und – zweitens – den jeweiligen Fraktionen oder Gruppierungen erheblichen Ärger macht, weil sich die allfäl­lige Arbeit nicht gut verteilt. Wer darüber hinaus noch Zeit, Kraft und Interesse hat, kann die Wahl­periode auch dazu nutzen, in einer der städtischen Gesellschaf­ten im Aufsichts- oder Verwal­tungsrat mitzuarbeiten. Diese Tätigkeit ist an das Mandat gebunden, das mit der Wahlperi­ode endet. In Bayern sind dies bei Kommu­nal„ parlamenten“ sechs Jahre, die es erst einmal auszuhalten gilt. Alte Haudegen schaffen bis zu fünf Wahlperioden, sind bis zum letzten Tag aktiv und kennen ihre Lebenspartner kaum noch.(pm) © Stefan Hippel

Wahlkreuz-X Dass eine Sache „ein Kreuz“ sein kann, ver­danken wir in unseren Kulturbreiten der Leidensgeschichte Jesu Christi, der bekanntlich am Kreuz endete. Dass das Symbol des Kreuzes sich heute auf Wahlzetteln (und bei allen anderen schriftlichen Wahlvorgän­gen) findet, dürfte allerdings weniger religiös aufgeladen sein, sondern ver­dankt sich dem weit verbreiteten Anal­phabetentum zu Zeiten, als Wahlen eingeführt wurden. Drei Kreuze „schlägt“ man nicht nur, um Unglück abzuwenden, drei Kreuze machte auch der des Schrei­bens Unkundige unter alles Urkun­den- hafte. Das hat gelegentlich zu üblem Missbrauch geführt, da man dem Quittierenden nicht immer die Wahrheit darüber gesagt hat, was er da mit seinen Kreuzen „unter­schreibt“. Das ist aber bei Wahlzet­teln nicht viel anders, auch wenn heute die Unterschreibenden des Lesens mächtig sind.(pm)
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X wie Wahlkreuz-X

Wahlkreuz-X Dass eine Sache „ein Kreuz“ sein kann, ver­danken wir in unseren Kulturbreiten der Leidensgeschichte Jesu Christi, der bekanntlich am Kreuz endete. Dass das Symbol des Kreuzes sich heute auf Wahlzetteln (und bei allen anderen schriftlichen Wahlvorgän­gen) findet, dürfte allerdings weniger religiös aufgeladen sein, sondern ver­dankt sich dem weit verbreiteten Anal­phabetentum zu Zeiten, als Wahlen eingeführt wurden. Drei Kreuze „schlägt“ man nicht nur, um Unglück abzuwenden, drei Kreuze machte auch der des Schrei­bens Unkundige unter alles Urkun­den- hafte. Das hat gelegentlich zu üblem Missbrauch geführt, da man dem Quittierenden nicht immer die Wahrheit darüber gesagt hat, was er da mit seinen Kreuzen „unter­schreibt“. Das ist aber bei Wahlzet­teln nicht viel anders, auch wenn heute die Unterschreibenden des Lesens mächtig sind.(pm) © colourbox

Y wie Ypsilanti-Effekt: Ein Wort mit Y, das auch noch etwas mit der Kommunalwahl zu tun hat? Aussichts­los. Warum? Weil es schlicht ein sol­ches Wort nicht gibt. Also sei der Rück- oder besser Kunstgriff auf die Hessen-Wahl 2008 erlaubt, bei der es der damaligen SPD-Spitzenkandida­tin Andrea Ypsilanti beinahe gelun­gen wäre, Ministerpräsident Roland Koch zu stürzen. Vor der Wahl hatte sich Ypsilanti für Rot-Grün und gegen eine Zusammenarbeit mit der Linken ausgesprochen. Um Minister­präsidentin zu werden, brauchte sie aber nach der Wahl die Stimmen der Linken. Nach einigem Zögern und ent­gegen ihres Wahlversprechens wollte sie sich dann plötzlich doch von den damals zum ersten Mal in den hessi­schen Landtag gewählten Linken zur Landesmutter wählen lassen. Doch gleich vier Mitglieder der SPD-Land­tagsfraktion verweigerten die Gefolg­schaft. Die Wahl zur Ministerpräsiden­tin musste abgeblasen werden. Statt­dessen gab es Neuwahlen, bei denen die SPD eine krachende Niederlage kassierte. Seither steht der Begriff Ypsilanti-Effekt bei der SPD für gebrochene Wahlversprechen und das Abstrafen durch den Wähler bei nächster Gelegenheit. (hör)
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Y wie Ypsilanti-Effekt

Y wie Ypsilanti-Effekt: Ein Wort mit Y, das auch noch etwas mit der Kommunalwahl zu tun hat? Aussichts­los. Warum? Weil es schlicht ein sol­ches Wort nicht gibt. Also sei der Rück- oder besser Kunstgriff auf die Hessen-Wahl 2008 erlaubt, bei der es der damaligen SPD-Spitzenkandida­tin Andrea Ypsilanti beinahe gelun­gen wäre, Ministerpräsident Roland Koch zu stürzen. Vor der Wahl hatte sich Ypsilanti für Rot-Grün und gegen eine Zusammenarbeit mit der Linken ausgesprochen. Um Minister­präsidentin zu werden, brauchte sie aber nach der Wahl die Stimmen der Linken. Nach einigem Zögern und ent­gegen ihres Wahlversprechens wollte sie sich dann plötzlich doch von den damals zum ersten Mal in den hessi­schen Landtag gewählten Linken zur Landesmutter wählen lassen. Doch gleich vier Mitglieder der SPD-Land­tagsfraktion verweigerten die Gefolg­schaft. Die Wahl zur Ministerpräsiden­tin musste abgeblasen werden. Statt­dessen gab es Neuwahlen, bei denen die SPD eine krachende Niederlage kassierte. Seither steht der Begriff Ypsilanti-Effekt bei der SPD für gebrochene Wahlversprechen und das Abstrafen durch den Wähler bei nächster Gelegenheit. (hör) © Harald Sippel

Z wie Zweitstimme: Das mit der Zweitstimme könnte bei Kom­munalwahlen zu einem Missver­ständnis führen, haben doch der Wähler/die Wählerin eigentlich keine Zweitstimme. Zumindest nicht wie bei Bundestags- oder Landtagswahlen, wo man einen Direktkandidaten und eine Wahl­liste (Zweitstimme) ankreuzen kann.
   Und doch gibt es auch bei die­sen Wahlen eine Art Zweitstimme – schließlich darf man auch noch den (Ober-)Bürgermeister oder den Landrat wählen. Wenn man besonders penibel wäre, könnte man sagen: Mit der Erststimme wählt man das Ortsoberhaupt, mit der Zweitstimme die Stadt­oder Gemeinderäte. Das aber würde unterschlagen, dass man mehrere Zweitstimmen hat – um genau zu sein: so viele, wie der Stadt- oder Gemeinderat bzw. der Kreistag Mitglieder hat. Das mit der Zweitstimme ist also – wie das „Z“ im Alphabet – das Allerletzte. (pm)
 Mehr zur Kommunalwahl in Erlangen erfahren Sie auf unserer Themenseite oder auf unserer Seite zur Kommunalwahl in ganz Bayern.
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Z wie Zweitstimme

Z wie Zweitstimme: Das mit der Zweitstimme könnte bei Kom­munalwahlen zu einem Missver­ständnis führen, haben doch der Wähler/die Wählerin eigentlich keine Zweitstimme. Zumindest nicht wie bei Bundestags- oder Landtagswahlen, wo man einen Direktkandidaten und eine Wahl­liste (Zweitstimme) ankreuzen kann. Und doch gibt es auch bei die­sen Wahlen eine Art Zweitstimme – schließlich darf man auch noch den (Ober-)Bürgermeister oder den Landrat wählen. Wenn man besonders penibel wäre, könnte man sagen: Mit der Erststimme wählt man das Ortsoberhaupt, mit der Zweitstimme die Stadt­oder Gemeinderäte. Das aber würde unterschlagen, dass man mehrere Zweitstimmen hat – um genau zu sein: so viele, wie der Stadt- oder Gemeinderat bzw. der Kreistag Mitglieder hat. Das mit der Zweitstimme ist also – wie das „Z“ im Alphabet – das Allerletzte. (pm) Mehr zur Kommunalwahl in Erlangen erfahren Sie auf unserer Themenseite oder auf unserer Seite zur Kommunalwahl in ganz Bayern. © dpa

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