Was sagt die 3-plus-2-Regelung?

10.6.2017, 19:33 Uhr

Das im Juni 2016 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Integrationsgesetz sollte für mehr Sicherheit bei der Ausbildung von Flüchtlingen sorgen. So gilt mit der sogenannten Drei-plus-zwei-Regelung eigentlich, dass Geflüchtete während einer dreijährigen Ausbildung geduldet und anschließend für zwei Jahre Aufenthaltsrecht erhalten.

Doch es wird von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt, in Bayern besonders streng. Laut einer Anweisung des Innenministeriums gelte "die Beendigung des Aufenthalts" eines Geflüchteten schon dann als eingeleitet, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde aufgefordert wird, "bei der Auslandsvertretung seines Herkunftsstaates persönlich zu erscheinen und einen Pass oder ein Passersatzpapier zu beantragen". Das gebe der Behörde mehr Möglichkeiten, die Zustimmung zu einem Ausbildungsvertrag abzulehnen, betonen Kritiker in Opposition, Handwerk und Verbänden.

Es widerspreche darüber hinaus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg: Demnach könne die Drei-plus-zwei-Regelung nur dann abgelehnt werden, wenn der Abschiebe-Flug bereits kurz bevorstehe (inklusive Buchung).

Die Erlanger SPD-Landtagsabgeordnete Alexandra Hiersemann sagte der Süddeutschen Zeitung dazu: "Leider werden derzeit die wichtigen Bemühungen bayerischer Unternehmen, Flüchtlinge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren, massiv gestört".

Keine Kommentare