Fahrlässige Tötung? Männer nach Frontalcrash vor Gericht

25.9.2017, 14:29 Uhr

Es waren zwei junge Menschenleben, die an jenem Abend jäh ausgelöscht wurden - für einen tödlichen Verkehrsunfall vom 20. November 2016 müssen sich von Donnerstag an zwei Männer vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten. Die Anklage wirft ihnen fahrlässige Tötung vor. Für ein verabredetes illegales Autorennen der beiden Fahrer haben sich jedoch keine Anhaltspunkte ergeben, sonst hätte die Staatsanwaltschaft den Fall zum Landgericht angeklagt.

Der Unfall ereignete sich an einem Sonntagabend: Eine 21 Jahre alte Frau ist mit zwei Begleiterinnen im Alter von 15 und 19 Jahren in ihrem Kleinwagen auf einer Umgehungsstraße am Stadtrand von Rosenheim unterwegs. Es ist kurz nach 21.00 Uhr, längst dunkel, als auf der Gegenfahrbahn ein Auto zwei Wagen überholt. Der Fahrer kann nicht mehr rechtzeitig einscheren und stößt frontal mit dem Auto der drei jungen Frauen zusammen.

Beide Fahrzeuge werden bei dem Aufprall zerfetzt. Die Fahrerin des Kleinwagens stirbt noch an der Unfallstelle, die 15-Jährige auf dem Rücksitz erliegt wenig später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Die damals 19-Jährige überlebt mit schwersten Verletzungen. Der zum Unfallzeitpunkt 23 Jahre alte Unfallverursacher aus Baden-Württemberg und seine Beifahrerin (40) aus Österreich werden ebenfalls schwer verletzt. Die Menschen rund um Rosenheim sind entsetzt über den Tod der beiden Opfer aus dem nahen Samerberg.

Angeklagt ist auch ein Autofahrer, der das Einscheren des 23-Jährigen behindert haben soll. Nach dem Unfall waren in und um Rosenheim Vermutungen aufgekommen, die beiden Männer hätten sich zu einem illegalen Autorennen verabredet gehabt. Dafür fanden die Ermittler aber keine Beweise. Offenbar kannten sich die Fahrer gar nicht. Die Polizei hatte unmittelbar nach dem Unglück eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die den Unfallhergang akribisch untersuchte.

Für den Prozess am Schöffengericht sind zwei Verhandlungstage vorgesehen. Es werden zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil soll am 13. Oktober verkündet werden. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre Haft.