Fall Mollath: Grüne wollen "wirklich unabhängige" Gerichte

19.8.2013, 12:15 Uhr
Gustl Mollath (Mitte) war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Inzwischen wurde sein Verfahren wiederaufgenommen. Die Grünen wollen nun "wirklich unabhängige" Gerichte.

© dpa Gustl Mollath (Mitte) war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Inzwischen wurde sein Verfahren wiederaufgenommen. Die Grünen wollen nun "wirklich unabhängige" Gerichte.

Martin Runge, Fraktionschef der Landtags-Grünen, verlangt in einer Stellungnahme konkrete Konsequenzen. Der Mollath-Skandal habe das Vertrauen in den Rechtsstaat in Bayern insgesamt erschüttert.

Das Verfahren, das den Nürnberger in die Psychiatrie brachte, „basierte auf mehrfachem Rechtsbruch“, so der Politiker. Auch Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sei schon vor Jahren mit dem Fall konfrontiert gewesen. „Eingeschaltet hat er sich aber erst, als die öffentliche Empörung mehr und mehr anschwoll.“

Der Grünen-Politiker betonte, seine Partei werde nicht locker lassen in dem Bemühen, die Verantwortlichen für „Versäumnisse, Fehler und Rechtsbrüche“ zur Verantwortung zu ziehen, „soweit dies noch möglich ist“. Gleiches gelte für die Mitarbeiter „der mit dem Freistaat eng verbandelten HypoVereinsbank“, die „systematisch und in großem Stil an Steuerhinterziehungen mitgewirkt“ habe.

Weisungsgebundenheit auf den Prüfstand

Runge spricht sich auch für Konsequenzen in der Justiz aus. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft müsse auf den Prüfstand. Notwendig sei es außerdem, für eine „wirkliche Unabhängigkeit“ der Gerichte zu sorgen. „Die Abhängigkeit der Gerichte von der Exekutive, also von der Staatsregierung, über Auswahl und Beförderung von Richtern gehört abgeschafft.“ Stattdessen sollten künftig Wahlausschüsse entscheiden.

Ein hartes Urteil fällte Martin Runge auch über die Ex-Frau Mollaths und deren heutigen Ehemann, ebenfalls ein früherer Banker. Die Behauptung, die Frau habe als Bank-Mitarbeiterin lediglich gegen dienstliche Vorgaben verstoßen, sei „schon eine freche Geschichtsklitterung“.

Besonders dreist sei der Verweis auf einen Vergleich, der 2003 vor dem Berliner Arbeitsgericht geschlossen wurde. Aus einer fristlosen Kündigung war damals eine betriebsbedingte geworden, wobei die Vorwürfe gegen die Frau nicht mehr aufrechterhalten wurden. Dies, so Runge, sei aber nur geschehen, weil die Richterin danach verlangt habe, Bankkunden der Ex-Frau Mollaths als Zeugen zu laden. „Das lag nun wirklich nicht im Interesse der Bank, wäre dann doch deren Mitwirkung an Steuerhinterziehungen ans Licht gekommen“, meinte der Grüne.

Dr. Klaus Leipziger, der Chef der Forensischen Klinik in Bayreuth, in der Gustl Mollath jahrelang untergebracht war, verwahrt sich unterdessen entschieden gegen den Vorwurf einer Falschbegutachtung Mollaths. Dies gehöre „ins Reich der Legenden“ sagte er dem Focus. Mollath sei in Händen qualifizierter Fachärzte gewesen. Leipziger sprach von einer „medialen Kampagne“.
 

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