Fall Nadler: Landtag muss Gehalt in Verwandtenaffäre offenlegen

17.4.2015, 14:20 Uhr
CSU-Politiker Walter Nadler hat jahrelang seine Frau als Sektretärin beschäftigt.

© Lenk CSU-Politiker Walter Nadler hat jahrelang seine Frau als Sektretärin beschäftigt.

Der Landtag muss dem Nordbayerischen Kurier Auskunft über das Gehalt der Ehefrau eines ehemaligen CSU-Abgeordneten geben. Das Verwaltungsgericht München gab der Klage der Zeitung im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre am Freitag statt. Das Landtagsamt behält sich aber die Anfechtung des Urteils wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens vor.

Der Bayreuther Abgeordnete Walter Nadler hatte seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale entlohnt. Nach einer Gesetzesänderung war dies seit Ende 2000 eigentlich nicht mehr zulässig, allerdings galt eine großzügige Übergangsregelung für Altfälle. Der Chefredakteur des Nordbayerischen Kuriers, Joachim Braun, verlangte vom Landtagsamt vergeblich Auskunft über das Gehalt von Nadlers Ehefrau nach 2000.

Das Verwaltungsgericht lehnte zwar in einem Eilverfahren Brauns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Nach umfassender Prüfung aber verpflichtete die Kammer den Landtag jetzt, "dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, welche jährliche Bruttovergütung der Landtagsabgeordnete Nadler seiner Ehefrau für ihre Tätigkeit im häuslichen Abgeordnetenbüro des MdL Nadler zwischen 2000 und dem 30. September 2013 geltend gemacht hat".

Bei der Landtagswahl 2013 hatte Nadler nicht mehr kandidiert. Die schriftlichen Urteilsgründe werden nach Mitteilung eines Gerichtssprechers erst in einigen Wochen vorliegen. Innerhalb eines Monats nach der Zustellung kann der Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München die Zulassung der Berufung beantragen. Dieser Schritt könne "durchaus sinnvoll sein", erklärte das Landtagsamt in einer Stellungnahme zum Urteil.

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