Falsche DNA-Spur: Zschäpes Ex-Geliebter im Visier der Ermittler

31.7.2014, 19:41 Uhr
Muss sich vor dem Oberlandesgericht in München verantworten: Beate Zschäpe.

© dpa Muss sich vor dem Oberlandesgericht in München verantworten: Beate Zschäpe.

Im NSU-Prozess hat ein Ermittler des Bundeskriminalamtes am Donnerstag als Zeuge eine Ermittlungspanne offengelegt. Auf einer Überwachungskamera, die das NSU-Trio zum Schutz seiner konspirativen Zuflucht hinter einem Blumenkasten und Plastik-Ranken installiert hatte, fanden sich DNA-Spuren, die zu einem mutmaßlichen Terrorhelfer und Ex-Geliebten von Beate Zschäpe zu passen schienen. Später habe sich aber herausgestellt, dass die DNA von einem Labormitarbeiter der Polizei stammte, der die Kamera auf Spuren untersuchte.

Die Verhandlung hatte am Vormittag erst nach fast zweistündiger Verspätung begonnen. Grund dafür war, dass Vertretungsrichter des Oberlandesgerichts (OLG) München über einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen den kompletten Staatsschutzsenat entscheiden mussten. Zschäpes Verteidigung hatte dem Senat vorgeworfen, einen Zeugen einseitig befragt und entlastende Umstände ignoriert zu haben. Die Vertretungsrichter folgten dem jedoch nicht und lehnten den Antrag ab.

Die Kamera sei nach dem Auffliegen des Trios auf DNA-Spuren untersucht worden, sagte der BKA-Ermittler. Dabei habe sich herausgestellt, dass nur die beiden minderjährigen Söhne von Zschäpes Ex-Geliebtem "als Spurenverursacher infrage" kämen, und zwar mit einer Wahrscheinlichkeit von "99,85 Prozent". Die Behörde habe außerdem aus ihren Ermittlungen gewusst, "dass Kinder in der Nähe des Trios erkannt wurden, die wir aber nicht zuordnen konnten". Zeugen hatten von Besuch mit Kindern berichtet.

Aus alldem habe sich der "relativ heftige Tatvorwurf" ergeben, Zschäpes Ex-Geliebter könne den Kontakt mit dem Trio bis zum Schluss gepflegt haben. Er sei gleich zu Beginn seiner Vernehmung damit konfrontiert worden, erinnerte sich der BKA-Beamte. Man habe schauen wollen, "wie er reagiert" und ob er womöglich "einbricht". Zusätzlich sei ihm eröffnet worden, er könne dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe vorgeführt werden. Andererseits sei ihm Straferleichterung nach der Kronzeugenregelung für den Fall angeboten worden, dass er rede.

Das habe er aber nicht getan. Stattdessen habe er immer wieder beteuert, das Trio seit seiner Flucht im Jahr 1998 nicht mehr gesehen zu haben. Außerdem habe er nie eine Überwachungskamera besessen, das sei "totaler Quatsch". Die Vernehmung, die wenige Monate nach dem Auffliegen des Trios stattfand, dauerte elf Stunden.

Erst auf Nachfrage der Bundesanwaltschaft räumte der Ermittler ein, dass die DNA-Spur definitiv nicht von dem Verdächtigten stammte. Es habe sich erst später herausgestellt, dass ein "wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kriminaltechnik" sie bei der Untersuchung der Kamera hinterlassen habe.

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