Fasching: Ausschank von Hochprozentigem teils untersagt

25.2.2017, 07:58 Uhr
Fasching: Ausschank von Hochprozentigem teils untersagt

© Tobias Tschapka

Besonders drastische Konsequenzen zogen die Organisatoren in Emskirchen, nachdem sie bei ihrer Veranstaltung im Jahr 2009 mit massiven Problemen kämpfen mussten. Angesichts zahlreicher Schnapsleichen, darunter auch Jugendliche, einiger Raufereien und Fällen von Sachbeschädigung wurde die Veranstaltung im darauffolgenden Jahr abgesagt.

2011 schlängelte sich der Gaudiwurm wieder durch den Markt im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, allerdings galt diesmal ein strenges Alkoholverbot.

In diesem Jahr wird die restriktive Satzung etwas gelockert, es darf wieder Bier, Wein, Sekt und Glühwein an zugelassenen Ausschänken verkauft werden. Dieser Kompromiss laufe in diesem Jahr erst einmal probeweise, betont Bürgermeister Harald Kempe. "Wenn manche wieder über die Stränge schlagen, kehren wir zur alten Regelung zurück."

"Zehn Gebote"

In Markt Bibart, einer weiteren Faschingshochburg im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, setzt man dagegen auf die Vernunft der Zugteilnehmer und Besucher. "Versuchen Sie während des Zuges den Konsum von Alkohol in Grenzen zu halten", heißt es ziemlich unverbindlich in den "zehn Geboten" der örtlichen Faschingsgesellschaft "AlZiBib" zum Verhalten beim Festumzug. "Das hat in den vergangenen Jahren sehr gut funktioniert", betont Vorsitzender Uwe Wittmann - auch deshalb, weil harte Getränke nur in einem Bereich verkauft werden, zu dem Besucher unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.

Ein strenges Auge auf die Einhaltung der vor einigen Jahren beschlossenen Alkohol-Richtlinie hat auch der Markt Allersberg (Landkreis Roth). Bevor sich der in diesem Jahr aus rund 80 Festwagen, Fußgruppen und Musikkapellen bestehende Zug in Bewegung setzt, werden Teilnehmer und Begleitpersonen kontrolliert. Gruppen, die trotz des Verbots Hochprozentiges mitführen, vom Wagen Spirituosen an Zuschauer hinunterreichen oder alkoholisiert sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

"In den vergangenen Jahren waren solche Sanktionen aber nie notwendig", sagt Bürgermeister Bernhard Böckeler. Vor der Verabschiedung dieser Satzung hatte es zwar heiße Diskussionen im Allersberger Marktgemeinderat gegeben, doch inzwischen hat sich die Sache laut Böckeler eingespielt.

Hinsichtlich des Alkoholkonsums der Besucher sind die Möglichkeiten der Ausrichter aber nach wie vor begrenzt, obwohl auch hier der Verkauf von branntweinhaltigen Getränken während des Zuges verboten ist. Der Alkohol, der von Zuschauern mitgebracht wird, und auch die Verletzungsgefahr durch zu Bruch gegangene Gläser und Flaschen seien noch wie vor ein Thema, räumt der Allersberger Rathauschef ein.

In der Hopfenstadt Spalt ist man diesbezüglich schon einen Schritt weiter. Im Freien sind nur Gefäße aus bruchsicherem Kunststoff zugelassen, harte Getränke gibt es nur an Ausschankstellen, die von einem Sicherheitsdienst kontrolliert werden. Ein grundsätzliches Alkoholverbot hält Bürgermeister Udo Weingart allerdings für extrem schwer durchsetzbar. "Das werden Sie im öffentlichen Raum nie hundertprozentig in den Griff bekommen."

 

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