Auf dem Anstecker, den der 21-Jährige bei seiner Spritztour durch Feucht deutlich sichtbar getragen haben soll, prangte ein Totenkopf mit zwei gekreuzten Knochen – ein Erkennungszeichen der SS und der inzwischen verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann. Über diesen von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Hersbruck angeklagten Sachverhalt hatte Richter André Gläßl zu entscheiden Alfons A. (Name geändert) bestritt nicht, den Anstecker getragen zu haben. Nur: Er habe ihn so an seiner Jacke befestigt, dass er durch den Kragen verdeckt gewesen sei. Auf die Frage des Richters, warum er den Anstecker überhaupt getragen habe, antwortete er, das sei ein Geschenk eines kroatischen Freundes, „ich pflege Geschenke in Ehren zu halten“.
Ganz anders die Aussage der beiden als Zeugen vernommenen Polizisten. Sie hatten Alfons A. im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Der Anstecker sei ihnen ohne weiteres aufgefallen. Entgegen den Angaben des Angeklagten hätten sie ihn nicht durchsucht und dennoch das „Corpus Delicti“ entdeckt. Alfons A. habe auch noch gesagt, er kenne die Bedeutung des Stückes.
Als „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ stufte die Staatsanwältin dies ein und beantragte eine Geldstrafe. Richter Gläßl sah es genauso. 40 Tagessätze zu je 15 Euro waren seiner Meinung nach angemessen. „Wenn man mit dem Mofa durch die Gegend fährt, ist das die Öffentlichkeit im Sinne des Gesetzes“, sagte er dazu.
Alfons A., der in seinem letzten Wort die Ausführungen der Staatsanwältin als „an den Haaren herbeigezogen“ bezeichnet hatte, gab sofort zu erkennen, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Er sei sich „in keinster Weise einer Schuld bewusst“.


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