Foodwatch: Darum kommen Ekel-Zustände oft nicht ans Licht

28.6.2017, 12:12 Uhr
In zahlreichen Großbäckereien wurde in den letzten Jahren nicht sauber gearbeitet, das haben Lebensmittelkontrollen ergeben. (Symbolbild)

© dpa In zahlreichen Großbäckereien wurde in den letzten Jahren nicht sauber gearbeitet, das haben Lebensmittelkontrollen ergeben. (Symbolbild)

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, das berichteten das ARD-Magazin Report München und die Süddeutsche Zeitung am Dienstagabend, kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass Kunden von den unhygienischen Zuständen in Lebensmittelbetrieben nur selten erfahren.

Die Organisation hatte bei den zuständigen Behörden nach Informationen zu Kontrollen und Mängeln in acht bayerischen Großbäckereien gefragt, darunter auch das Erlanger Unternehmen "Der Beck". Insgesamt 69 Kontrollen zwischen 2013 und 2016 hätten ergeben, dass es bei allen acht Großbäckereien Beanstandungen gab. Drei Unternehmen hätten demzufolge besonders schlecht abgeschnitten.

"Der Beck", mit rund 150 Filialen in der Region vertreten, betonte am Mittwoch, es sei nie verschimmeltes Brot an Filialen geliefert worden. Einzelne Probleme wie ein Glassplitter in und Mäusekot an einem Brötchen sowie ein Aluspan in einer Apfel-Zimt-Kruste oder Schimmel an einer Nusstasche seien überprüft und die Ursachen abgestellt worden, teilte das Erlanger Unternehmen mit. „Die Bäckerei sei ein transparentes Unternehmen, welches grundsätzlich jedermann und jederzeit Einblick in seine Backstube gewährt“, hieß es. Auf Facebook reagierte der Beck ausführlich auf die erhobenen Vorwürfe.

Alle drei Bäckereien erklärten auf Anfrage beider Medien, dass sie die Mängel umgehend beseitigt hätten. "Lebensmittelkontrollen werden aus Steuergeldern finanziert, der Steuerzahler erfährt aber nicht, was dabei herauskommt", sagte Foodwatch-Experte Johannes Heeg dazu der Süddeutschen Zeitung.

Der Verbraucher habe jedoch ein Recht auf die Ergebnisse, "damit er dann selbst entscheiden kann, ob er in einem Betrieb weiter einkaufen will oder eben nicht". Eigentlich schreibt das Lebensmittelgesetz seit 2012 vor, dass größere Hygiene-Beanstandungen veröffentlicht werden müssen.

Doch viele Bundesländer, darunter Bayern, wenden den Paragrafen aufgrund juristisch unklarer Formulierungen nicht mehr an. Die Öffentlichkeit wird deshalb nur noch informiert, wenn eine Gesundheitsgefahr besteht. 

Wem das nicht passt, der kann sich auf der Website von Foodwatch für die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen einschreiben.

Der Artikel wurde am Mittwoch um 12.12 Uhr aktualisiert. 

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