36-Jähriger als "Stammgast" vor Gericht

12.7.2018, 11:00 Uhr
36-Jähriger als

© Huber

Der Radler hatte Angst, mit Drogen erwischt zu werden. Unter seiner Mütze hatte Christian V. (Name geändert) am 1. März letzten Jahres den Rest eines Joints versteckt. Das Weglaufen und Wegfahren sind ja erst einmal keine Straftat. Aber leider schloss sich eine Hausdurchsuchung an und bei dieser Gelegenheit fanden die Polizisten entsprechende Utensilien: Druckverschluss-Beutel zur Portionierung, einen Crusher zum Zerkleinern der Hanfpflanzen sowie anderthalb Gramm Marihuana, etwa ein Gramm Crystal Meth und etwa dreieinhalb Gramm Haschisch. Beim Aufgreifen nach dem Sturz hatte Christian V. einer Durchsuchung Widerstand geleistet. Dabei soll er einen Beamten in den Oberschenkel gebissen haben.

Für Strafrichterin Silke Schneider war es nicht so wichtig, ob der Bluterguss durch einen Schlag oder Tritt, ein Zwicken oder Beißen verursacht worden war. Juristisch sei es vorsätzliche Körperverletzung. An der Seite seines Verteidigers räumte Christian V. alle Vorwürfe ein und entschuldigte sich für seine Überreaktion.

Rechtsanwalt Thomas Skapczyk (Erlangen) musste allerdings zur Kenntnis nehmen, dass sein Mandant seit seiner Jugend "Stammgast" am Amtsgericht ist: 42-facher Drogenhandel, vorsätzliche Körperverletzung und Sachbeschädigung und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in 25 Fällen schlagen da zu Buche.

Staatsanwalt Stefan Meyer (Bamberg) sah in Christian V. "weder einen Ersttäter, noch einen Schwerkriminellen", auch weil die letzten Verfehlungen schon zwölf Jahre zurückliegen. Die aktuelle Verfehlung samt Besitz von Betäubungsmitteln zieht eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen nach sich. Auf Grund des Einkommens wurden 40 Euro pro Tagessatz angenommen. Für den Verurteilten sind das drei Monatsgehälter. "Noch netter muss man jetzt auch nicht sein", meinte Richterin Silke Schneider zu ihrem Einverständnis, die Summe in Raten zu zahlen.

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