An der Forchheimer AST geht Bildung vor Religion

22.1.2017, 13:00 Uhr
Muslimische Schulkinder müssen am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen. In einem Burkini sei dies zumutbar, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

© dpa Muslimische Schulkinder müssen am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen. In einem Burkini sei dies zumutbar, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

An der Forchheimer AST geht Bildung vor Religion

© Roland Huber

Frau Haderlein, welche Erfahrung haben Sie mit Kindern muslimischen Glaubens beim Schwimmunterricht gemacht?

Cordula Haderlein: Bis jetzt gab es damit nie ein Problem. Alle Kinder haben große Freude am Schwimmunterricht. Auch die muslimischen Eltern wissen, wie wichtig es für ihre Kinder ist, schwimmen zu lernen. Es gibt ein Mädchen, dass bei uns im Burkini schwimmt. Das ist ein Flüchtlings-Mädchen, das seit letztem Jahr an der Schule ist.

Läuft für das Mädchen, das im Burkini schwimmt, alles genauso ab wie für die Kinder in anderen Badeanzügen?

Cordula Haderlein: Ja, natürlich. Im Grunde ist der Burkini wie ein normaler Badeanzug. Da gibt es ja sogar Modelle in allen möglichen Ausführungen. Das Mädchen ist jetzt in der fünften Klasse und wollte unbedingt beim Schwimmunterricht mitmachen. In normalen Badesachen ging es aus Glaubensgründen nicht. Umso besser, dass sie jetzt einen Burkini hat. Beim Schwimmen hat sie dadurch keine Nachteile. Auch die anderen Kinder sind sehr loyal dem Mädchen gegenüber.

Wie finden Sie es, dass kürzlich beschlossen wurde, dass jedes Kind am Schwimmunterricht teilnehmen muss?

Cordula Haderlein: Ich finde es absolut richtig, dass da keine Ausnahmen gemacht werden. Auch muslimische Kinder müssen das Schwimmen lernen. Es ist ja schließlich lebensnotwendig.

 

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