Annafest-Schlägerei: Nach neun Maß außer Rand und Band

11.7.2018, 12:00 Uhr
Das Amtsgericht Forchheim.

© Huber Das Amtsgericht Forchheim.

Gerade war der erste Annafest-Samstag zu Ende gegangen. Die letzten Besucher des Kellerwaldes befanden sich auf dem Weg nach unten. Um Mitternacht machten sich auch Gerd H. (Name geändert), von mindestens neun Maß Festbier gezeichnet, und seine Arbeitskollegen daran, zum Reisebus zu laufen. Wobei Gerd H. als Angeklagter gar nicht mehr genau wusste, was in besagter Nacht geschehen war.

Sein Opfer Stefan L. (31) aus dem südlichen Landkreis hingegen konnte genau beschreiben, wie Gerd H. am Zebrastreifen nahe der Anna-Kirche an sein Autofenster geklopft hatte. Als Stefan L. die Scheibe gesenkt hatte, ergoss sich eine Bierdusche über den verdutzten Ingenieur. Der stieg aus und stellte den sichtlich betrunkenen Gerd H. zur Rede. Nach einem leichten Schubser fiel der Ältere hin, kam aber wieder auf die Beine. Mit dem leeren Maßkrug in der linken Hand holte er aus und schlug zu.

Richterin Schneider: "Sie hätten ihm den Schädel zerschlagen können"

Hätte er weniger Alkohol intus gehabt, und hätte Stefan L. nicht geistesgegenwärtig die Arme zur Abwehr erhoben, "sie hätten ihm den Schädel zerschlagen" können, wie die Richterin anmerkte. Der schwere Gegenstand gilt unter manchen Juristen als gefährliches Werkzeug, womit ein Kriterium der gefährlichen Körperverletzung erfüllt war.

Als Gerd H. merkte, dass er nicht durchdrang, nutzte er die Situation als Stefan L. seine Deckung auf der linken Seite vernachlässigte und traf ihn im Gesicht (vorsätzliche Körperverletzung), so dass dessen Brille davonflog. Als schon alles aus gewesen zu sein schien, wagte Gerd H. noch eine weitere Attacke, diesmal mit dem bereits zerbrochenem Maßkrug und verletzte dabei eine Hand Stefan L.s.

Bereits verurteilt

Von einer "bescheuerten Tat" sprach die Richterin, die verschiedene Zeugenaussagen nüchterner Passanten unter einen Hut zu bringen hatte. Zugunsten des Angeklagten Gerd H. sprachen sein Geständnis und die glimpflichen Verletzungen wie Schürfwunden und Blutergüsse an Armen und Beinen, wie sein Verteidiger Rechtsanwalt Klaus Brönner meinte.

Negativ wirkt sich eine zehn Jahre alte Verurteilung wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung sowie Nötigung aus, die ihm neun Monate Bewährung eingebracht hatte. Gerd H. darf drei Jahre nicht gegen das Gesetz verstoßen, sonst muss er neun Monate hinter Gitter.