Auf Opfer eingetreten

12.2.2016, 06:00 Uhr
Auf Opfer eingetreten

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Von wegen friedliche Adventszeit. Ein Kneipenbesuch und reichlich Alkohol sorgten 2014 für ein gebrochenes Nasen- und Jochbein. Eine siebenstündige Operation im Klinikum Erlangen sei nötig gewesen, so das Opfer.  „Ihr Tritt hätte auch ins Auge gehen können“, mahnte Strafrichterin Schneider.

Schon den ganzen Abend über hatte es in der Bar in Forchheim kleinere verbale Auseinandersetzungen gegeben. Etliche Biere und Schnäpse hatten Missverständnissen den Weg geebnet. Als der Geschädigte kurz vor ein Uhr nachts das Lokal verließ, warteten draußen die beiden Angeklagten. Es kam zu einer regelrechten Verfolgungsjagd mit Schubsen und Rangeleien und zu abwehrenden Faustschlägen des Opfers. „Ich wollte nur nach Hause.“

„Dann nur noch Farben“

Als einer der Angeklagten mit dem Opfer schließlich am Boden lag, trat der andere zu. „Ich sah den Fuß von rechts kommen und dann nur noch Farben.“ Schließlich sei es ihm gelungen, den Angreifern zu entkommen und die Polizei zu rufen.

Im Prozess schwieg zunächst einer der Angeklagten, ein 36-jähriger Bauarbeiter, während der zweite, ein 22-jähriger Staplerfahrer, die Schuld für die Gewalteskalation beim 40-Jährigen sah.

Erst nachdem der Geschädigte ausführlich und „glaubhaft“, so Staatsanwältin Kathrin Thal (Bamberg), das Geschehen geschildert hatte, lenkten die Angeklagten ein. Nach einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gab Amtsrichterin Silke Schneider die Ergebnisse der Verständigung bekannt. Im Gegenzug für ein schnelleres Verfahren, den Verzicht auf weitere Zeugen und ein medizinisches Gutachten und ein Eingeständnis handelte der Pflichtverteidiger Maximilian Glabasnia (Bamberg) das Strafmaß herab. Denn die gefährliche Körperverletzung beginnt mit sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Damit sind aber noch nicht die zivilrechtlichen Ansprüche Dritter abgegolten, wie Nebenklage-Vertreter Rechtsanwalt Christian Krauße (Nürnberg) bekräftigte. Denn der Arbeitgeber des Geschädigten und seine Krankenkasse werden wohl noch auf die beiden Verurteilten wegen Schadenersatzes zukommen. Neben den Bewährungsstrafen müssen sie zudem 1000 und 500 Euro Schmerzensgeld an ihr Opfer zahlen.

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