Auf Volksfest an Kragen gepackt: Nachspiel für 19-Jährigen

29.8.2018, 08:00 Uhr
Auf Volksfest an Kragen gepackt: Nachspiel für 19-Jährigen

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Lukas K. (Namen geändert) hatte im September 2017 bei der Polizei Ebermannstadt Strafanzeige gegen Matthias O. gestellt. Laut dortiger Aussage soll O. Lukas K. auf dem Nürnberger Volksfest geschubst und am Kragen gepackt haben. Er habe deshalb Verletzungen im Nackenbereich erlitten, so K. in seiner Schilderung. Als es dann aber konsequenterweise zu einer Verhandlung gegen Matthias O. beim Amtsgericht Nürnberg kam, wollte K. von seinen Angaben gegenüber der Polizei nichts mehr wissen. Er habe eigentlich übertrieben und selbst gegenüber den Ärzten nur gespielt. Tatsächlich hätte er gar keine Verletzungen davongetragen, sagte K. in Nürnberg. Weil nun eine der beiden Versionen nicht stimmen konnte, wurde gegen Lukas K. selbst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, entweder wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht oder wegen falscher Verdächtigung.

Er war wie ein Bruder für ihn

In der Forchheimer Verhandlung stellte K. schnell klar, dass er gegenüber der Polizei die Wahrheit gesagt hatte. Tatsächlich seien O. und K. gemeinsam zur Verhandlung in Nürnberg gefahren, dabei hätten O. und dessen Rechtsanwalt Lukas K. dazu bewogen, im Zeugenstand zu lügen. "Sie haben auf mich eingeredet, dass, ich das so sagen soll, wenn ich ein guter Freund bin", so der Angeklagte. Lukas K. und Matthias O. waren zum Tatzeitpunkt eng befreundet. Er sei für ihn wie ein Bruder gewesen, so K. in der Verhandlung. Seitdem sei der Kontakt aber abgebrochen. Matthias O. wurde aufgrund von Lukas K.s Aussage bei der Verhandlung in Nürnberg freigesprochen.

Aufgrund seines Alters kam in der Verhandlung auch eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe zu Wort, die mit dem 19-Jährigen und seiner Mutter gesprochen hatte. K. sei beeinflussbar, gutmütig und naiv, so ihr Urteil. Außerdem habe er in O. einen falschen Freund gefunden. Sie plädierte auf Anwendung des Jugendstrafrechts.

Für Staatsanwältin Christiane Schütte war der Fall nach K.s Geständnis klar: Er habe zwar in einer Drucksituation gehandelt, durch seine Falschaussage sei aber ein hoher Schaden für die Rechtspflege entstanden. Sie forderte 30 Stunden gemeinnützige Arbeit und vier Gesprächsstunden bei der Jugendgerichtshilfe. Der Anwalt von Lukas K. sah das ähnlich, er wollte die Strafe jedoch auf 20 Arbeitsstunden drücken.

Jugendrichter Philipp Förtsch nahm den Mittelweg und verurteilte Lukas K. zu 25 Arbeitsstunden und vier Gesprächsterminen. Außerdem muss er nicht die Kosten des Verfahrens tragen, da er zur Zeit kein Geld verdient. "Sie können nicht einfach hergehen und vor Gericht eine Falschaussage machen", verdeutlichte Förtsch am Ende erneut. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte stimmten dem Urteil zu.