Seltene Schönheiten stehen in Forchheim unter Schutz

24.4.2018, 06:00 Uhr
Seltene Schönheiten stehen in Forchheim unter Schutz

© Foto: Berny Meyer

"Wir sind verpflichtet, zweimal im Jahr all diese Bäume zu untersuchen", sagt Michael Urbanczyk von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Forchheim. Geprüft wird der Zustand mit und ohne Laub. Denn sobald ein Baum ein Naturdenkmal ist, ist nicht mehr der Grundstückseigentümer, sondern die Naturschutzbehörde dafür zuständig, die Verkehrssicherheit ganzjährig zu gewährleisten. Sie übernimmt beispielsweise auch einen Kronenschnitt.

"Zunächst untersucht ein Baumpfleger den Baum optisch, schaut sich die Krone und die Wurzelanläufe an, also wo der Stamm im Boden verschwindet", so Urbanczyk. Ist der Zustand schlecht oder erscheint die Rinde eingedrückt, wird ein Gutachter bestellt. Dieser Baumsachverständige klopft den Stamm ab und übernimmt weitere Untersuchungen und Messungen, um herauszufinden, ob es Hohlstellen gibt oder Pilzbefall vorliegt.

40 Zentimeter tief in den Stamm

Eine Gutachterfirma prüfte vergangene Woche, wie stark die Fäule bei dem japanischen Schnurbaum in der Grünanlage gegenüber der Sparkasse vorangeschritten ist. Dabei wird eine Computertomographie angefertigt, die die Schichten bewertet. Ein Resistograph bohrt 40 Zentimeter tief in den Stamm und misst den Widerstand. So lässt sich feststellen, wie spröde das Holz ist, um auszuschließen, dass Gefahr von dem Baum ausgeht. Erst wenn der Baum nicht mehr sicher ist, oder ihn beispielsweise ein Blitzeinschlag zerstört hat, darf er gefällt werden.

Seltene Schönheiten stehen in Forchheim unter Schutz

© Foto: Roland Huber

Der japanische Schnurbaum in der Klosterstraße in Forchheim ist seit 1976 geschützt und laut Schätzungen 80 bis 100 Jahre alt. Das Alter spielt laut Paragraf 28 des Bundesnaturschutzgesetzes allerdings keine Rolle, wenn ein Baum als Naturdenkmal gelistet werden soll, sondern andere Kriterien: 

Laut Paragraf 28 des Bundesnaturschutzgesetzes ist ein Baum aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen schützenswert oder, wenn Seltenheit, Eigenart oder Schönheit ihn auszeichnen. Oft handelt es sich um Bäume, die in der freien Landschaft stehen. Sie können einzeln oder als Baumgruppe unter Schutz gestellt werden. Oder sie befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Kulturdenkmälern wie Brunnen oder Kapellen und bilden ein Ensemble mit diesen. Beschädigung oder Zerstörung der Naturdenkmäler ist verboten.

Erst im Dezember entbrannte in Forchheim eine Diskussion über die ortsbildprägende Linde in Burk. 

Im gesamten Landkreis gibt es 34 Bäume, die als Naturdenkmal geschützt sind. Manche davon stehen als Ensemble, also als Baumgruppe, unter Schutz, zum Beispiel zwei Linden an der Kapelle in Pretzfeld oder drei Linden in Ebermannstadt.

Noch in diesem Jahr sollen viele neue Bäume ausgewiesen werden. "Wir haben eine Liste mit 60 bis 70 Bäumen, die müssen alle vermessen werden bevor wir entscheiden", so Urbanczyk. Unter anderem muss der Stammdurchmesser vermerkt und abgewogen werden, ob die Kriterien erfüllt sind.

 

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