Beim Anblick eines Polizisten gab der Rentner Gas

28.7.2015, 17:03 Uhr
Beim Anblick eines Polizisten gab der Rentner Gas

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Ereignet hatte sich die wilde Verfolgungsjagd am 23. Januar gegen 15.40 Uhr. Nachdem der 65-Jährige der Polizei fast entkommen war, fand die Jagd in der Nell-Breuning-Straße ein Ende. Dort fuhr der Rentner entgegen der Fahrtrichtung, betonte Ankläger Stefan Meyer, „mit sehr hoher Geschwindigkeit“. Dass er wegen entgegenkommender Autos wie das einer 41-Jährigen, die ihre beiden Töchter an Bord hatte, nichts sehen konnte, sei dem rasenden Senior egal gewesen. Nur haarscharf gelang es der Mutter, einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden.

Vor Gericht verweigerte der 65-Jährige, der mit seinem Verteidiger Dieter Brehmer gekommen war, die Aussage. Begleitet wurde der Mann zusätzlich von einer Dolmetscherin. Was der Senior zusammen mit seinem 18-jährigen Landsmann in Forchheim vor hatte, ob sie privat oder geschäftlich in der Stadt waren, blieb offen. Der Polizist, der das Auto der beiden Tschechen kontrollieren wollte, erzählte Richterin Silke Schneider, wie er die beiden Männer per Handzeichen aufgefordert hatte, anzuhalten. Die hätten sein Signal klar gesehen, jedoch sofort Gas gegeben. Mit Blaulicht und Martinshorn habe er dem Mercedes dann nachgesetzt.

Mit knapp 100 Kilometern in der Stunde sei der Tscheche unterwegs gewesen. Einholen konnte er den Raser erst, als der in der Nell-Breuning-Straße fast mit dem Wagen der 41-jährigen Forchheimerin zusammenprallte. „Ich habe meine Pistole gezogen und beide Männer aus dem Wagen geholt“, fuhr der Zeuge fort.

„Es war schon ziemlich heftig. Plötzlich stand da dieses Auto vor mir. Ich war total geschockt“, erzählte als zweite Zeugin die Frau. Nur noch ein Meter habe ihr Auto von dem des Angeklagten getrennt. Ihre sieben und zwölf Jahre alten Töchter hätten als Beifahrerinnen alles miterlebt.

Wenig zu den Geschehnissen beitragen konnte oder wollte der 18-jährige Begleiter des Angeklagten. Seiner Ansicht nach hat es gar keine Verfolgungsjagd gegeben.

Ungeachtet des spannenden Prozesses kam das Ende schnell und unspektakulär. Nach einer kurzen Unterbrechung suchte der Verteidiger das vertrauliche Gespräch mit Richterin Schneider und Ankläger Meyer. Die kamen überein, dass der 65-Jährige für sein Vergehen 80 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen muss, also 800 Euro. Ursprünglich hätte der Tscheche laut Strafbefehl 1200 Euro bezahlen müssen.

Zudem muss der Mann jedoch die Gerichtskosten, seine Auslagen, den Verteidiger und die Dolmetscherin bezahlen.

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