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Bürger kämpfen gegen Schweinemastbetrieb

Juristisches Tauziehen in Igelsdorf, Bräuningshof und Bubenreuth — Unmut über Forchheimer Landrat Glauber - 21.12. 17:13 Uhr

BRÄUNINGSHOF  - Ein Mastbetrieb für knapp 1500 Schweine mitten in der Metropolregion: Von diesem ehrgeizigen Plan halten die betroffenen Anwohner gar nichts. Ein Landwirt will sich dennoch nicht davon abbringen lassen. Warum sie dagegen sind, haben Mitglieder der „Bürgerinitiative Wohnregion Igelsdorf/Bräuningshof/Bubenreuth“ in einem Positionspapier festgehalten, das sie nun im Bräuningshofer Feuerwehrhaus vorstellten.

Es brodelt gewaltig an der Landkreis- und Bezirksgrenze: Zehn Jahre dauert nun schon der Streit um einen Schweinemastbetrieb, den ein Landwirt bei Bräuningshof errichten will. Die Bewohner der umliegenden Orte sind im wahrsten Sinne des Wortes stinksauer – sie erwarten von der Schweinemast gewaltige Geruchsbelästigung.


Mit einem großen, weithin sichtbaren Schild protestieren Bürger in Igelsdorf gegen den geplanten Schweinemastbetrieb auf Bräuningshofer Gemarkung.
Mit einem großen, weithin sichtbaren Schild protestieren Bürger in Igelsdorf gegen den geplanten Schweinemastbetrieb auf Bräuningshofer Gemarkung.
Foto: Harald Hofmann (Archiv)
Mit einem großen, weithin sichtbaren Schild protestieren Bürger in Igelsdorf gegen den geplanten Schweinemastbetrieb auf Bräuningshofer Gemarkung.
Mit einem großen, weithin sichtbaren Schild protestieren Bürger in Igelsdorf gegen den geplanten Schweinemastbetrieb auf Bräuningshofer Gemarkung.
Foto: Harald Hofmann (Archiv)

Der Saal im Feuerwehrhaus ist voll. Und der Frust ist groß, dass der Forchheimer Landrat Reinhardt Glauber (FW) trotz Einladung nicht gekommen ist. Für Unmut sorgt auch die Tatsache, dass das Landratsamt Forchheim – anders als die Gemeinden Langensendelbach und Baiersdorf — nicht in Berufung gehen will gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Bayreuth, das die Errichtung des Schweinemastbetriebs als Gewerbebetrieb erlaubt hatte.

Das Landratsamt teilte per Pressemitteilung mit, dass es als Beklagter in dem Verfahren ohnehin an der Berufung beteiligt wäre und es daher ausreichend sei, wenn nur die beiden betroffenen Gemeinden offiziell Berufung einlegen (wir berichteten). Um zu verhindern, dass der Betrieb gebaut wird, haben sich die Bürger der angrenzenden Ortschaften Igelsdorf, Bubenreuth und Bräuningshof zur „IBB“ zusammengeschlossen. Diese hat ein rund 100-seitiges Positionspapier verfasst, in dem sie detailliert darlegt, warum der Bau des Betriebs verhindert werden soll: Zunächst einmal befinde er sich mitten im neuntgrößten Ballungsraum Deutschlands. „Die Gemeinden, die an den Schweinemastbetrieb grenzen würden, wachsen“, erklärt IBB-Sprecher Dominik Brokelmann. „Das heißt: Die Fläche dieser Gemeinden ist kostbar. Man muss sie schonen.“



Immerhin, so Brokelmann weiter, bestehe Bayern zu 85 Prozent aus ländlichem Raum. Warum man da ausgerechnet entlang einer dicht besiedelten Verkehrsachse in einer Metropolregion einen Betrieb für knapp 1500 Schweine errichten müsse, sei „kaum nachvollziehbar“.

Daran schließt sich das nächste Argument an: Die Errichtung des Betriebs widerspreche auch dem Landesentwicklungsplan (LEP) der Staatsregierung. Denn dieser sehe vor, dass „Entwicklungsachsen“ — und die betroffenen Gemeinden liegen an einer solchen – über genug Ausgleichs- und Naherholungsflächen verfügen müssen. „Der LEP ist rechtsverbindlich“, betont Brokelmann und fügt hinzu: „Nur Landrat Glauber hält ihn offenbar nicht für bindend.“ Implizit bedeutet das: Lässt der Landrat zu, dass der Betrieb gebaut wird, verstößt er damit gegen bindende staatliche Vorschriften.

Dem widerspricht Rechtsanwalt Jochen Hofmann-Höppel, der die Stadt Baiersdorf im Kampf gegen den Schweinemastbetrieb vertritt: „Der LEP hat für diesen Fall keine rechtliche Relevanz. Er fällt nicht in die Zuständigkeit des Landrats. Hier geht es um ein normales Baugenehmigungsverfahren.“

Als Brokelmann seine Ausführungen beendet hat, setzt Hofmann-Höppel, seit 22 Jahren Fachanwalt für Verwaltungsrecht, selbst zu einem ausführlichen – für manche Zuhörer zu ausführlichen – Vortrag an, bei dem er den verärgerten Bürgern durchaus Mut macht: „Es gibt viele Ansatzpunkte, den Schweinemastbetrieb rechtlich anzugreifen.“ Zunächst wollte der Landwirt seine Schweinemast erst als Landwirtschaftsbetrieb ausweisen lassen, als dies aber an mangelnden Futtermitteln und ungeklärter Gülleentsorgung scheiterte, deklarierte er sie zum Gewerbebetrieb um.

„Wassersensibles“ Gebiet

Ein Argument, das sich auch im Positionspapier des IBB findet, nämlich dass das Wasserwirtschaftsamt Bedenken angemeldet hat: Der Betrieb befinde sich in einem „hochwassersensiblen Gebiet“, das beispielsweise beim großen Hochwasser 2007 knietief überflutet wurde. Diese und andere Argumente will Hofmann-Höppel in seine Begründung für den Berufungsantrag gegen das VG-Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth aufnehmen.

Eine lebhafte Diskussion schließt sich an. Zwei Kreisräte, Udo Schönfelder von der CSU und Manfred Fluhrer von den Grünen, sichern der Bürgerinitiative ihre Unterstützung zu und äußern ihr Unverständnis über das Verhalten des Landrats.

Trotzdem müssen auch sie sich Kritik anhören: „Wo waren Sie denn in den letzten acht Jahren?“ Beide erwidern, dass sie erst seit dreieinhalb Jahren im Kreisrat säßen und zweitens immer auf der Seite der Schweinemast-Gegner gestanden wären – dass das Landratsamt Forchheim sich aber nicht an der Berufung gegen das Bayreuther Urteil beteiligen wolle, wüssten auch sie erst seit kurzem.

Im Prozess müssen nun Juristen entscheiden – daneben, da sind sich alle einig, ist aber auch politische Mobilisierung nötig. Deswegen hat die IBB mit der Vorstellung des Positionspapiers auch eine Unterschriftenaktion gegen die Schweinemast gestartet. 



VON PHILIPP DEMLING

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