Die Ex-Freundin schlug aus Überforderung zu

13.10.2015, 09:00 Uhr
Die Ex-Freundin schlug aus Überforderung zu

© Roland Huber

Kurz vor dem Erscheinen der Angeklagten, wurden die Zeugen von einem Wachtmeister in einen anderen Sitzungssaal gebracht, denn die junge Angeklagte fühlte sich bedroht und wollte nicht auf die Zeugen treffen.

Jugendrichter Philipp Förtsch machte ihr im Gerichtssaal allerdings klar, dass die Zeugen vernommen werden müssten und verwies darauf, dass ein Wachtmeister im Raum sei. Außerdem dürfe sich ihre Freundin neben sie setzen.

Gegen die 20-jährige Auszubildende aus Forchheim waren zwei Verfahren zusammengefasst worden: Am 22. Mai hatte sie auf der Bergkirchweih in Erlangen ihren Ex-Freund mutmaßlich mehrfach ins Gesicht geschlagen, was diesem starke Schmerzen verursacht haben soll. Am 24. Mai soll sie in Erlangen ein Mädchen geohrfeigt und beleidigt haben. Nachdem die junge Frau dies zugegeben hatte, fragte Richter Förtsch nach dem Motiv für das Handeln.

Die 20-Jährige erklärte, sie habe sich im zweiten Fall provoziert gefühlt, denn ihre Bekannte, mit der der Ex-Freund sie betrogen habe, hatte diesen demonstrativ vor ihren Augen geküsst und sie ausgelacht. Im ersten Fall hatte die Angeklagte mit ihrem Ex sprechen wollen, der habe sie allerdings beleidigt, sodass sie zugeschlagen habe. Allerdings habe das Opfer seinen Arm vors Gesicht gehalten, sodass sie dieses gar nicht habe treffen können.

Angst vor dem Ex-Freund

Alle drei geladenen Zeugen konnten sich an das Geschehen vor Ort nicht mehr richtig erinnern. Bevor der Ex-Freund den Saal betrat, wurde der Zeugentisch nach hinten verschoben, denn die Angeklagte bekam Angst und begann zu weinen. Der Zeuge bestätigte, dass seine Ex-Freundin mit ihm hatte reden wollen, er aber keine Veranlassung dafür gesehen habe. Sie habe dann zugeschlagen, wobei er nicht mehr wusste, wie oft; wahrscheinlich habe er auch seinen Arm nach oben genommen, um Schläge abzuwehren. Das alles sei nicht schmerzhaft, sondern peinlich gewesen, weil so viele Leute zugesehen hatten. Außerdem wolle er seine Ruhe haben.

Die aufgelöste Angeklagte warf ein, dass er ja seine anderen Freundinnen ebenfalls verprügelt habe und wurde von Richter Förtsch zur Ruhe gemahnt.

Die Staatsanwältin veränderte die Anklage aufgrund der Zeugenaussagen von Körperverletzung auf versuchte Körperverletzung. Die Jugendgerichtshilfe berichtete, dass die 20-jährige Angeklagten oft aus Überforderung zuschlage und deshalb eine Psychotherapie absolviere.

Richter Förtsch verurteilte die Angeklagte zu einer Strafe von 400 Euro, zahlbar in Raten von 80 Euro an den Fachdienst der Awo. Die Staatsanwaltschaft hatte 500 Euro verlangt. Zudem muss die 20-Jährige nachweisen, dass sie sechs Monate lang die begonnene Psychotherapie fortführt.

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