„Die Messer sind gewetzt“

11.1.2013, 12:00 Uhr

Vor Richterin Silke Schneider hatten es nur Vorfälle aus dem Frühjahr 2012 geschafft. Im eskalierenden Streit soll der Angeklagte mit Kerzen, Cremedosen und Gläsern nach seiner Frau geworfen und sie auch getroffen haben. Das Ehepaar aus Forchheim hatte schon seit sieben Jahren ein angespanntes Verhältnis. Den heftigen Worten waren wohl ein ums andere Mal auch Taten gefolgt. Zumindest legt das ein ärztliches Gutachten nahe, das die Hausärzte der Ehefrau vorlegten: Prellungen, Schwellungen, Blutergüsse, Schädeltraumata — die Liste der Verletzungen, die über Jahre hin dokumentiert wurden, ist lang.

„Ich habe ihm immer wieder gesagt, er solle damit aufhören. Ich habe ihn vor einer Anzeige gewarnt. Die Untersuchungen waren meine Rückversicherung“, sagt die gequälte Frau. Dennoch versuchte die Ehefrau möglichst lange, die Familie „der Kinder wegen“ zusammenzuhalten.

Erst als die Schwester der Ehefrau es nicht mehr mitansehen konnte, wurde das Geschehen offenbar. „Sie hatte viel zu viel Angst. Vor ihm, um die Familie, vor der Zukunft. Ich wollte etwas tun, bevor in der Zeitung von ,Familiendrama in Forchheim‘ zu lesen ist“, sagte die 45-jährige Zeugin.

Den Ausschlag hatten wohl Morddrohungen gegeben, die der Angeklagte vor den beiden Kindern wiederholt hatte: „Die Messer sind gewetzt — ich steche dich ab!“ An derlei verbale Ausfälle konnte sich der Ehemann schlecht erinnern. Seine Gattin und der Nachwuchs umso besser. „Ich hatte solche Angst vor ihm, dass ich im Zimmer meiner Tochter übernachtete. Mein Sohn hat später ein Fleischermesser im Schrank gefunden.“

Die Körperverletzungen, die zu Schmerzen und Blutergüssen geführt hatten, räumte der 54-Jährige hingegen ein. „Ich kann es nicht mehr ungeschehen machen. Das tut mir leid.“ Im Gegenzug behauptet er, von seiner Noch-Ehefrau — das Paar lebt seit einigen Monaten getrennt und in Scheidung und hat bereits ein Verfahren vor dem Familiengericht wegen des Kinderunterhalts hinter sich — „ständig provoziert“ worden zu sein. Auch ein außereheliches Verhältnis unterstellte er seiner Exfrau, was die 44-Jährige jedoch heftig abstritt.

„Es ging nur ums Geld“

Aus der Sicht der Nebenklägerin ging es in den Auseinandersetzungen „ständig nur ums Geld. Da war er sofort von Null auf 100“. Im Laufe der Verhandlung zeichnete die Frau das Bild eines jähzornigen Mannes, der schnell reizbar und dann aggressiv ist. „Er hat gedroht, mich im Garten zu verscharren.“

Die beiden Bedrohungen und zwei vorsätzlichen Körperverletzungen wurden mit Geldstrafen geahndet. Für die versuchte gefährliche Körperverletzung, den fehlgezielten Wurf mit dem Glas, das als „gefährlicher Gegenstand“ eingestuft wurde, sieht das Gesetz eine mehrmonatige Freiheitsstrafe vor, die gemildert werden kann: „Ich hatte dafür drei Monate auf Bewährung vorgesehen, aber Freiheitsstrafen unter sechs Monaten kann ich nur verhängen, wenn ich das in ihrer Person begründen kann“.

Und da der Angeklagte noch nicht vorbestraft ist, wandelte Richterin Silke Schneider, die „keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit“ der einzigen Belastungszeugin, der Angeklagten, hatte, auch dies in eine Geldstrafe um.

Die Gesamtstrafe für alle Taten summierte sich letztlich auf 90 Tagessätze à 20 Euro, also 1800 Euro.

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