Drei neue Windräder bei Heiligenstadt

23.10.2015, 22:00 Uhr
Drei neue Windräder bei Heiligenstadt

© dpa

Ein Jahr lang wurde in der Marktgemeinde leidenschaftlich das Pro und Contra eines Windparks im Gemeindeteil Brunn diskutiert. Dann kam ein Bürgerbegehren, das aus formellen Gründen in ein Ratsbegehren umgewandelt wurde — mit dem bekannten Ergebnis und das Thema schien auf absehbare Zeit vom Tisch zu sein. Nun ging es um Windräder in der Nachbargemeinde Königsfeld.

Vorgesehen sind neben einem bestehenden Windrad drei neue Anlagen mit je einer Gesamthöhe von 200 Metern. Errichtet werden sollen sie in der Nähe der Ortschaft Poxdorf, die zur Nachbargemeinde Königsfeld gehört.

Geschäftsleiter Rüdiger Schmidt erklärte den Sachverhalt ausführlich. Demnach hatte der Gemeinderat Königsfeld im Juli beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der westlichen Gemarkung Poxdorf zu ändern. Gleichzeitig wurde festgelegt, einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Windpark „Neudorf-Poxdorf-Ludwag III“ aufzustellen. Der Geltungsbereich soll als Sonstiges Sondergebiet „Windenergie“ gemäß der Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Fläche für die Nutzung der Windenergie“ dargestellt werden.

Der Gemeinderat Heiligenstadt wurde nun als Nachbarkommune aufgefordert, sowohl der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch dem Bebauungsplan für die Windräder zuzustimmen. Die bayerische „10 H“-Regelung kann durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes umgangen werden. Die dann greifende baurechtliche Abstandsfläche beträgt 40 Prozent der Gebäudehöhe. Davon hat die Gemeinde Königsfeld Gebrauch gemacht.

Die Verwirrung im Gremium war deutlich sichtbar. Gemeinderätin Anke Kraasz fragte nach, ob sie zustimmen müsse, da die Abstände zu den betroffenen Heiligenstädter Ortsteilen Herzogenreuth (2,6 Kilometer) und Hohenpölz (3,8 km) größer sei als zwei Kilometer. Bürgermeister Helmut Krämer verneinte dies. Schmidt stellte klar, dass Heiligenstadt keine rechtlich stichhaltige Gründe habe, den Flächennutzungsplan abzulehnen. Selbst wenn dies der Fall wäre, könne die Nachbargemeinde abwägen, wie sie mit diesem „nein“ umgehen würde.

Der Gemeinderat stimmte letztlich sowohl der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch dem Bebauungsplan mit der knappen Mehrheit von 8:6 Stimmen zu.

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