Drogenprozess: Forchheimer mit 70.000 Euro erwischt

20.4.2017, 19:28 Uhr
Drogenprozess: Forchheimer mit 70.000 Euro erwischt

© Beke Maisch

Im Herbst 2014 scheiterte ein solcher Versuch und sie wurden mit rund 70.000 Euro in Waldsassen an der Grenze zu Tschechien von der Polizei angehalten. 10.000 Euro hatten die Brüder in großen Scheinen in ihren Geldbörsen. Der Rest war fest eingepackt hinter dem Handschuhfach versteckt. Die Geldscheine wurden beschlagnahmt.

Das Geld, so behauptet ein Mann, der bereits als Zeuge von der Großen Strafkammer gehört worden ist, gehöre ihm. Er habe eine Weile vor der Tat diese Summe geerbt, genauer: aus dem Verkauf eines geerbten Hauses. Die Summe ließ er sich bei einer Bank im Landkreis Forchheim in 500er-Scheinen auszahlen.

Mit Anton S. nahm er sie in einem Koffer mit und gab den größten Teil S. zur Aufbewahrung. Da man mit 500er-Scheinen nur in wenigen Geschäften zahlen kann, versuchten die Beiden die Scheine peu à peu bei Banken einzuwechseln. Ein Zeuge eines solchen Vorgangs wurde gestern vom Gericht gehört.

Die Polizei ging 2014 anfangs vom Versuch der Geldwäsche aus. Durch das Tagebuch des älteren Bruder Anton S. ist seine Absicht bekannt, dass die beiden Brüder in den Raum Eger gefahren waren, aber dort von den Dealern kein Rauschgift bekamen. Unverrichteter Dinge kehrten sie über die Grenze zurück und wurden geschnappt (wir berichteten).

Gefälschter Geldschein

Wem die 70.000 Euro gehören, dazu gibt es verschiedene Angaben. Der jüngere Bruder Benno S. behauptete bislang, ein Teil stamme aus einer Abfindung seiner Lebensgefährtin. Sie habe diese Entschädigung erst später erhalten, räumte er ein. Das Versteck im Auto habe er schon drei bis vier Jahre zuvor angelegt.

Der Zeuge, der Hauptkassierer einer Forchheimer Bank, konnte sich noch gut an den Wechsel erinnern. Denn der von Anton S. vorgelegte Schein war gefälscht. Schon beim Durchreichen am Schalter war dem Fachmann die blasse Farbe und das zu glatte Papier aufgefallen. Auch die Echtheitsprüfung per Maschine scheiterte. Bei der manuellen Prüfung fiel ihm auf, dass die Sicherheitsmerkmale fehlten. Der Kassierer schaltete pflichtgemäß die Polizei ein.

Anton S. informierte ihn, dass der Schein aus dem Immobiliengeschäft des Erben stamme. Der Banker vergewisserte sich. Tatsächlich hatten seine Berufskollegen für ihren Kunden, den Erben, die 500er-Scheine eigens bei der Bundesbank bestellt. Sie prüft alle Geldscheine vor der Ausgabe auf ihre Echtheit. "Der 500er stammt definitiv nicht aus diesem Geschäft", war sich deshalb der Zeuge sicher. Auch der Erbe ließ bei ihm einen 500er wechseln - ohne Beanstandungen.

Vorsitzender Richter Manfred Schmidt fand das Vorgehen des Erben "merkwürdig, dass er sich 500er geben lässt und sie dann mühsam wechselt". Da fast alle 120 beschlagnahmten Geldscheine von kriminaltechnischen Fachleuten auf Fingerspuren überprüft wurden, könnte es beim Fortsetzungstermin im Mai Aufschluss zur Herkunft des Geldes geben. Dann werden die gesicherten Spuren mit den Fingerabdrücken des Erben verglichen.