Ebermannstadt: Keine Spendierhosen mehr

19.10.2016, 12:00 Uhr
Ebermannstadt: Keine Spendierhosen mehr

© Foto: Marquard Och

Der Finanzausschuss des Stadtrates beschloss: Vor dem Zuschuss für die Kita steht eine Vereinbarung mit dem Träger. Grund ist laut Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) die fehlende Rechtsgrundlage für derart hohe Zuschüsse. Weder für den Antrag auf 50 Prozent Zuschuss zu den 15 000 Euro Kosten, noch für eine Nachforderung von 5000 Euro für die 2014 sanierte WC-Anlage bestehe eine Regelung. Im Rathaus und auch bei der Kirchenverwaltung gebe es keine Unterlagen, die eine derartige „Gepflogenheit“ von 50 Prozent Zuschuss bestätigten. Es gebe lediglich ein Protokoll von 1975. Demnach verpflichte sich die Stadt, über ihren Drittel-Anteil hinaus zuschussfähige Restkosten zu übernehmen.

Seit 2009 seien in die Tagesstätte 290 000 Euro investiert worden, ohne dass die 70-prozentige Förderung aus Finanzausgleichsmitteln (FAG) in Anspruch genommen wurde — auf Kirchenstiftung und Stadt wären so nur je 15 Prozent der Kosten entfallen. Die Verwaltung soll nun mit dem Träger eine Vereinbarung vorbereiten, um im Haushalt 2017 Mittel berücksichtigen zu können.

Einfacher verhielt es sich im Fall Wohlmuthshüll. Die Kirchenstiftung will fünf Prozent Unterstützung (3000 Euro) für die fast 60 000 Euro Gesamtkosten zur Stabilisierung des Altarraums der Filialkirche St. Marien; aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzepts konnten aber nur 1750 Euro als „freiwillige Leistung“ zugesagt werden.

Fast zufrieden ging der TSV-Vorsitzende Norbert Schleicher nach Hause; am C-Platz ging es um die Erweiterung der Flutlichtanlage – Schiedsrichter hatten Fußballspiele der B- Jugend wegen ungenügender Ausleuchtung nicht mehr gepfiffen. Schleicher beantragte 50 Prozent Zuschuss für die Kosten über 10 000 Euro.

Krippel berichtigt Schmeußer

3. Bürgermeister Rainer Schmeußer (CSU) hielt dies nicht für eine Pflichtaufgabe der Stadt, sondern für eine freiwillige Leistung. Schon dem Dampfbahnverein habe eine Unterstützung verweigert werden müssen. Doch Kämmerer Wolfgang Krippel korrigierte: Die Sportanlage ist Eigentum der Stadt. Ihre Ertüchtigung ist zu gleichen Teilen Pflicht des TSV und der Gemeinde. Sollte für 2017 Geld eingestellt werden, empfahl der Ausschuss einstimmig, maximal 6000 Euro Zuschuss zu gewähren. Gebaut werden kann noch im laufenden Jahr.

Abgelehnt wurde der TSV-Zuschussantrag für eine knapp 2800 Euro teure Kühlmaschine; gemäß Pachtvertrag liegt diese Unterhaltspflicht alleine in Händen des Vereins: Im Gegenzug verlangt die Stadt für die Bereitstellung der 230 Quadratmeter Wirtschaftsräume keine Miete.

Die „Dekontaminations-Dusche“ der Stadtfeuerwehr wird komplett von der Firma Kennametal gezahlt. Gesamtkosten: 8600 Euro.

Viel Arbeit kommt mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf den Kämmerer zu: Alle Leistungsentgelte in den Bereichen Stadthalle, PV-Anlage im Klärwerk, Blockheizkraftwerk Hasenberg, dem Forstbetrieb und Soundfeel-Veranstaltungen sind bis Ende des Jahres auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen. Denn Körperschaften des öffentlichen Rechts sind ab 2021 grundsätzlich als „Unternehmer“ zu behandeln. Bis Jahresende wird eine Übergangsregelung in Anspruch genommen.

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