Ebermannstadt verlangt seit 2012 zu hohe Abwassergebühr

22.11.2017, 06:00 Uhr
Ebermannstadt verlangt seit 2012 zu hohe Abwassergebühr

© Foto: Graser

Aufgetaucht war das Problem bei der Feststellung der Jahresrechnung für 2012. Schon damals war eine fehlerhafte Wassermenge berücksichtigt worden, weshalb 2013 eine neue Kalkulation erfolgte. Aufgrund der gestiegenen anteiligen Kosten für die Kläranlage (knapp 1,5 Millionen Euro) wurde die Gebühr ab 2014 pro Kubikmeter auf 1,95 Euro angehoben.

Nicht eingehalten wurde bei den Abschreibungen der Grundsatz einer Nutzungsdauer der Anlage von 25 Jahren, sondern nur für die Jahre bis 2017. Die Verwaltung hat inzwischen darauf reagiert und das externe Büro Schulte & Röder beauftragt, den Anlagennachweis zu überarbeiten sowie die Gebühren neu zu kalkulieren.

In der jüngsten Stadtratssitzung machte der Vertreter des Ingenieurbüros, Simon Kohl, das Dilemma deutlich: die "Überdeckung" der Einnahmen in der Kläranlage von über 1,4 Millionen Euro durch zu hohe Abschreibungssätze seien nicht mehr haltbar. Auf die Frage von NLE-Rat Bernhard Hübschmann sagte er, es sei möglich, eine stabile Gebühr bis 2021 zu schaffen und dabei noch Rücklagen in Höhe von 350 000 Euro pro Jahr zu bilden.

Zu diesem "Schlag ins Kontor" stellte Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) fest: "Die Gebührenzahler haben die Kläranlage mitfinanziert, die 1,4 Millionen Euro müssen ihnen daher wieder zugute kommen." Seitens der Verwaltung sprach sich Kämmerer Wolfgang Krippel für 1,34 Euro Abwassergebühr pro Kubikmeter aus. Dann stünden in vier Jahren 1,4 Millionen Euro für Investitionen oder Beitragsentlastungen zur Verfügung. Dafür habe sich auch die Rechtsaufsicht ausgesprochen.

WGO-Rat Christian Sponsel war der Auffassung: "Alle nutzen das Wasser, also sollen auch alle für das Abwasser zahlen." Es könne nicht sein, dass wie bei der Straßenausbaubeitragssatzung wieder nur die Grundbesitzer belangt würden. Weiter sprach er sich für die "alternative" Gebühr von 1,68 Euro aus, damit könnten über die vier Jahre Sonderrücklagen über zwei Millionen Euro gebildet werden.

Dem widersprach NLE-Rat Erwin Horn: "Wenn die Gebührenzahler die Kläranlagenerweiterung bezahlt haben, sind sie zu entlasten, die Grundstücksbesitzer müssen keinen Bonus bekommen." Mit 17:1 Stimmen wurden die Änderungen der Entwässerungssatzung mit der Gebührensenkung von 1,95 auf 1,34 Euro beschlossen; dies hat zur Folge, dass die Einnahmen jährlich um 260 000 Euro sinken.

Festgeschrieben ist weiter, dass der Zuführungsbetrag in Höhe von 350 000 Euro als Ausgabe im Vermögenshaushalt zwingend veranschlagt werden muss. Zum 1. Januar 2018 tritt die Satzung in Kraft.

Insgesamt werden die Haushaltspläne der Stadt im Zeitraum bis 2021 aufgrund der Gebührensenkung und der Zuführung zur Rücklage um jährlich 600 000 Euro geschwächt.

Der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt werde für die nächsten vier Jahre aufgrund des Fehlers aus dem Jahr 2012 stark eingeschränkt, verdeutlichte Kämmerer Wolfgang Krippel noch einmal.

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