Eggolsheimer Büg wird Heimat vieler Wildtiere

25.1.2017, 06:00 Uhr
Auch der Biber soll in der Büg geruhsam und ungestört leben können.

© dapd Auch der Biber soll in der Büg geruhsam und ungestört leben können.

Eggolsheimer Büg wird Heimat vieler Wildtiere

© Archivfoto: Marquard Och

Geht es nach den Plänen der Regierung von Oberfranken, dann soll sich nicht nur der Name ändern: Aus dem „Naturschutzgebiet Büg“ soll das „Naturschutzgebiet Auenlandschaft Büg bei Eggolsheim“ werden. Mit der Umbenennung wird die Büg dadurch in drei verschiedene Schutzzonen aufgeteilt: In ein Naturschutzgebiet, das die gesamte Fläche umfasst, in ein FFH-Gebiet und in ein europäisches Vogelschutzgebiet.

Die neue Auenlandschaft wird als sogenanntes Flora/Fauna/Habitat-Gebiet (FFH) ausgewiesen und überdies auch zum Schutz von Teilbereichen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Regnitz- und Unteres Wiesenttal“ ausgewiesen. Blaukehlchen und Nachtigall, Schnatterente, Flussregenpfeifer, Kiebitz und Teichrohrsänger sollen dort ungestört brüten können. Schutzzweck des FFH-Gebiets ist dabei der Schutz von Flachland-Mähwiesen, trockenen kalkreichen Sandrasen und Dünen mit Grasflächen sowie der Erhalt und die Schaffung der Lebensräume für den Biber.

Neue Lebensräume

Die neue Auenlandschaft definiert sich dabei wie folgt: Auen sind Uferlandschaften von Bächen und Flüssen, deren Geländeformen und Lebensgemeinschaften vom Wechsel zwischen Hoch- und Niedrigwasser geprägt werden. Sie stehen als Teil der Flusslandschaft in permanentem Austausch mit dem Fluss selbst und seinem Einzugsgebiet. „Durch den regelmäßigen Wechsel von Hoch- und Niedrigwasser schaffen Auen auch neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen“, erklärt Herbert Rebhan, Experte auf dem Gebiet Naturschutz bei der Regierung von Oberfranken.

Das neue Naturschutzgebiet soll fast doppelt so groß werden wie das bestehende. 115 Hektar, das entspricht der Größe von rund 257 Fußballfeldern, gelten dann als schützenswert. Zelten, Hunde Gassi führen, Feuer machen, grillen oder gar Tiere stören, das ist im Naturschutzgebiet verboten, darauf weist der neue Entwurf noch einmal explizit hin.

Bodenschätze dürfen weiter abgebaut werden

„Der Abbau von Bodenschätzen, der Betrieb der Anlage zur Aufbereitung von gebrauchten mineralischen Baustoffen mit Lagerplatz und die Gewinnung von Quarzsand“, so der Entwurf, ist dabei auch weiterhin gestattet. „Es gibt dazu gültige Bescheide des Forchheimer Landratsamtes“, so Rebhan. Im Klartext heißt das: Dort dürfen so lange Bodenschätze gefördert werden, bis keine mehr da sind. Rebhan rechnet mit einem Zeitfenster von etwa zehn Jahren. „Als Folgenutzung haben wir das Naturschutzgebiet vorgesehen“, erklärt Rebhan weiter. Zahlreiche Gespräche mit den Betreibern habe man im Vorfeld bereits geführt, „wenn der Abbau eingestellt wird, wird sich die Natur verändern“. Auch die Schiffsanlegestelle am Main-Donau-Kanal wird erhalten bleiben.

Im bisherigen Umfang darf auch die Fischerei in den Altwässern Pautzfeld und Forchheim weiter betrieben werden, mit den Verantwortlichen habe man gesprochen, so Rebhan. Geangelt werden darf künftig nur noch im Pautzfelder Altwasser sowie im Ölhafen.

Auch das neue Lidl-Logistikzentrum bleibt nicht unbenommen von der Neuregelung: Der nördliche Teil des Lidl-Komplexes liegt dabei mitten im europäischen Vogelschutzgebiet. „Eine Erweiterung des Baus wird nicht möglich sein“, so Rebhan.

Rückblick: Im Vorfeld des Neubaus war das Ringen hinter den Kulissen kompliziert und hatte allen Beteiligten ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft abverlangt. Schließlich mussten Naturschutz, Gewerbeansiedlung, die Interessen der Gemeinde und viele gesetzliche Vorschriften unter einen Hut gebracht werden. Im Büg-Gelände wird von Lidl eine Fläche von 26 Hektar genutzt, als Ausgleich mussten 100 Hektar dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.

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