Forchheim: "Es war ein Beziehungsstreit, wie so oft"

21.5.2015, 14:12 Uhr

Zugeschlagen habe der junge Mann am 31. Januar dieses Jahres. In der gemeinsamen Wohnung in Forchheim soll er seiner 23-jährigen Freundin zunächst einen Faustschlag gegen das linke Ohr gegeben haben, danach noch zwei gegen die linke Körperhälfte. Die junge Frau erlitt dadurch starke Schmerzen, insbesondere Kopfweh und Schwindelgefühl.

„Es war ein Beiziehungsstreit, wie halt oft zuvor“, erklärte der Angeklagte den Vorfall. „Wir können nicht miteinander, aber auch nicht ohne.“ Geschlagen habe er seine Freundin allerdings nicht, versicherte der Handwerker aus der Fränkischen Schweiz.

Stattdessen sei er von seiner Partnerin getreten worden. Als er im Verlaufe des Streites seine Freundin zur Versöhnung umarmen wollte, sei es passiert: „Sie hat sich losgerissen — dabei ist sie mit ihren Piercings an mir hängengeblieben und hat sich verletzt.“

Verärgert reagierte Schneider, als sie vom Angeklagten erfuhr, dass seine Freundin angeblich die Anzeige zurückgezogen habe. Der Grund: Alles wäre plötzlich nicht so schlimm gewesen.

„Ich habe keine Lust mehr, mir immer denselben Scheiß anzuhören“, sagte die junge Richterin in aller Deutlichkeit. „Die Zeit der Gerichte und der Polizei ist kostbar“, hielt Schneider dem Angeklagten vor. Wenn Leute ihre Streitigkeiten erst melden und dann unbegründet zurückzögen, müssten sie mit Konsequenzen rechnen.

Soweit kam es nicht. Denn das 23-jährige Opfer berichtete dem Gericht, dass es seine Anzeige keinesfalls zurückgezogen hatte. Außerdem schilderte die Frau den Tattag ganz anders. Demnach habe ihr Freund sie nicht nur mit drei Faustschlägen getroffen, sondern sie sogar im Treppenhaus verfolgt und sie gegen eine Wand gedrückt. Zwar werde die 23-Jährige dem Angeklagten diese Tat und frühere Schläge nicht verzeihen. Jedoch wolle sie die Beziehung fortsetzen. Spätfolgen der Tat seien nicht zurückgeblieben.

Unter dem Eindruck der Aussage seiner Freundin entschied sich der 22-Jährige mit seinem Anwalt Andreas Nagengast, seinen schriftlichen Einspruch zurückzuziehen, den er zuvor gegen den Strafbefehl der Anklage gestellt hatte. Aus juristischer Sicht hat dies zur Folge, dass er die Vorwürfe als zutreffend akzeptiert und den Betrag zahlen wird, den Richterin Schneider im Vorfeld festgesetzt hatte: 35 Tagessätze zu 30 Euro. Neben diesen insgesamt 1050 Euro muss der junge Mann die Kosten des Verfahrens tragen und die seines Anwaltes. „Die dürften höher liegen, als die Prozesskosten“, kommentierte Staatsanwalt Stefan Meyer.

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