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So abwegig ist die Idee gar nicht. Ganz im Gegenteil. Beim Länderfinanzausgleich wird genau das auf Bundesebene praktiziert: Die starken Bundesländer helfen den schwachen. Ziel ist, die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Ländern zu glätten.
Auch wenn das System gerade mal wieder von Seiten der Geberländer in Frage gestellt wird, hält es der Antragsteller aus Walkersbrunn für beispielhaft und fordert einen „Strukturausgleichsfonds für strukturell schwache Gemeinden im Landkreis Forchheim. Dieser solle die Aufgabe haben, die möglichst gleiche kommunale Belastung der Landkreisbürger sicherzustellen, schreibt er in seinem Antrag, den der Gräfenberger Stadtrat in der jüngsten Sitzung vorliegen hatte. Soll heißen, finanziell starke Gemeinden sollen in den Fonds einzahlen, während schwächere sich aus diesem Topf bedienen.
Eine Idee, über die sich Gräfenbergs Kämmerer Ernst Steinlein eigentlich freuen müsste, wäre doch seine Kommune eine der ersten, die im Rahmen dieser Umverteilung die Hand aufhalten dürfte. Aber: „Das hat keine gesetzliche Grundlage“, nimmt er auf Nachfrage der NN gleich vorweg.
Gleiches ist aus dem Landratsamt zu hören: „Das würde der geltenden Rechtslage in Bayern widersprechen“, erklärt Landrat Reinhardt Glauber. Die Einführung eines Strukturausgleichfonds aus Landkreismitteln wäre eine freiwillige Leistung, für die weder die Notwendigkeit noch die Mittel vorhanden seien. Und er fügt hinzu: Die Kommunen hätten es selbst in der Hand, ihre Einkommenssituation zu verbessern — durch Steuern, Gebühren und Beiträge. Doch werde dies aus politischen Gründen meist nicht gewünscht. Auch prinzipiell bezweifelt der Landkreis-Chef, dass „unsere Kommunen in solch einen Fonds etwas einzahlen können, weil die Umlagekraft eine der niedrigsten in ganz Oberfranken ist“.
Ganz vom Tisch wischen wollte der Gräfenberger Stadtrat den Antrag trotzdem nicht. Doch sei das Vorhaben auf Landkreis-Ebene deplatziert. Aber warum nicht auf Länderebene?, wurde angeregt. Hier herrsche auch bislang schon „eine riesige und sehr komplizierte Umverteilungsmaschinerie“, wie Kämmerer Ernst Steinlein erläutert. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, davon bekommen die Kommunen einen festen Prozentteil.
Ein gewisser Ausgleich werde dabei durch die Schlüsselzuweisungen geschaffen. Abhängig von der Steuerkraft werden diese vom Freistaat an die Städte und Gemeinden verteilt. Eine gerechte Sache, die die wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen Stadt und Land ausgleicht? Das will Steinlein so nicht unterschreiben. „Das Problem ist, dass der Topf jedes Jahr auf eine bestimmte Summe festgesetzt wird“, sagt er und erläutert: „Wenn es großen Städten wie München und Nürnberg wirtschaftlich nicht so gut ging, dann haben auch sie Anspruch auf die Schlüsselzuweisungen. Und wenn München in den Topf reingreift, ist schon mal ein Drittel weg.“ Für die anderen bleibe dann nur der Rest.
Einen zweiten finanzieller Ausgleich für strukturell schwache Kommunen gebe es durch die so genannten Bedarfszuweisungen. „Diesen liegen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu Grunde“, erläutert der Kämmerer. Gab es hier einen Einbruch, hat die Gemeinde Anspruch auf Mittel aus diesem Topf. Doch auf einen Geldsegen kann sie auch hier nicht hoffen. „Gräfenberg hat sich seit 2004 dreimal bedient“, so Steinlein. 2007 lagen die Bedarfszuweisungen zum Beispiel bei 60000 Euro. „Damit einher gehen massive Kontrollmechanismen von Seiten des Freistaates“, erklärt er. Die Kommune müsse nachweisen, dass sie sich „am Riemen reißt und das Geld nicht verschleudert“.
Gleiches gilt für einen Sondertopf, den Bayern 2006 als Pilotprojekt eingeführt hat und der — nach der Auffassung von Steinlein — dem Antrag des Gräfenberger Bürgers am nähesten kommt. „Konsolidierungshilfen“ nennt sich das Programm, das bis Ende 2011 32 infrastrukturell benachteiligte Städte und Gemeinden in Bayern speziell gefördert hat. „Wir hatten uns dafür auch beworben“, erinnert der Kämmerer. Aber Gräfenberg sei es „noch zu gut gegangen“.
Er wendet ein: Leicht verdientes Geld sei das nicht. Denn wie der Name schon sage, gehe es darum, die Kommunen beim Sparen und Schuldenabbau zu unterstützen. „Das heißt, man muss erst einmal beweisen, dass man an den Stellschrauben dreht, die freiwilligen Leistungen weitestgehend abschafft und die kommunalen Steuern und Abgaben erhöht.“ Ob das politisch gewollt sei?, fragt er.
Eines steht für ihn jedoch fest — und das könne er auch dem Gräfenberger Bürger als Antwort auf seinen Antrag mitgeben: Sollte dieses Pilotprogramm fortgesetzt oder ein ähnliches aufgelegt werden, dann werde sich die Stadt wieder bewerben.
