Forchheim: 28-Jähriger macht Stadtpark zum Drogenumschlagplatz

26.3.2019, 20:00 Uhr

Zu Beginn der Verhandlungen ließ der Angeklagte über seinen Anwalt verlauten, dass er alle Vorwürfe gegen ihn einräumen werde. Er gab an, etwa die Hälfte der Drogen, einmal 150 Gramm und einmal 200 Gramm, selbst genommen zu haben. Den Rest habe er weiterverkauft, um von dem Gewinn seinen Konsum weiter betreiben zu können.

Er habe an schweren Depressionen gelitten, auch verursacht durch den Tod seines Bruders. Er hielt sich selbst für süchtig und hätte zu jener Zeit mindestens ein Gramm pro Tag konsumiert, hieß es.
Aufgrund des Geständnisses hatte man sich auf einen Strafrahmen von einem Jahr und acht Monaten bis hin zu zwei Jahren Gefängnis geeinigt, die Strafe würde zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ein minderschwerer Fall?

Sein Verteidiger Mark Fischer plädierte darauf, den Fall als minderschweren Fall zu betrachten, da es sich bei Marihuana um eine weiche Droge handelt, der Angeklagte von Betäubungsmitteln abhängig sei und die Mengen, wenn man den Eigenkonsum abziehe, nicht allzu hoch seien. Sein Anwalt plädierte demnach auf eine Strafzeit von einem Jahr und acht Monaten und blieb damit am unteren Strafmaß.

Zu dieser Ansicht konnte sich das Schöffengericht mit der vorsitzenden Richterin Silke Schneider nicht durchringen. Sie verurteilten den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Es werden insgesamt 1025 Euro eingezogen, darüber hinaus muss der Mann fünf Termine zur Suchtbekämpfung wahrnehmen und eine Geldstrafe von 1700 Euro für wohltätige Zwecke in Raten abbezahlen.

Diese Strafe ist zusammengelegt mit einer Verurteilung aus dem Jahr 2018, als der Angeklagte in Erlangen bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war.

Darüber hinaus hatte der Forchheimer allerdings noch keine Vorstrafen. Dies hat das Gericht in seiner Entscheidungsfindung positiv gewertet. Zu seinem Vorteil wertete das Schöffengericht zudem, dass er aktuell eine feste Arbeit besitzt.

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