Forchheim: Betrunken außer Kontrolle geraten

25.12.2018, 14:00 Uhr
Forchheim: Betrunken außer Kontrolle geraten

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Ein Streit an einem Abend im Oktober 2017 im Bahnhof Forchheim. Die Kassiererin der Bäckerei und die Angeklagte sind in Streit geraten, erinnern sich zwei Zeugen vor dem Amtsgericht. Die Angeklagte sei immer aggressiver geworden und habe die Kassiererin laut beschimpft und beleidigt. Aufgrund dessen mischten sich die Zeugen und die Opfer, alles Jugendliche, ein und kamen der Frau in der Bäckerei zur Hilfe.

Der Streit wurde vor der Tür fortgesetzt. Die Angeklagte beleidigte ihre Opfer. Am Ende riss die Angeklagte das eine Opfer, eine 16-jährige Schülerin, an den Haaren zu Boden und versetzte dem 18-jährigen Freund einen Faustschlag ins Gesicht.

Die Schülerin schürfte sich die Knie auf und holte sich mehrere blaue Flecken. Vor Gericht erzählte sie mit Tränen in den Augen, wie sehr sie dieser Vorfall mitgenommen habe. Sie könne nachts nichts mehr schlafen und sei wegen der psychischen Probleme sogar bei einem Psychologen gewesen.

Einer der Jugendlichen verständigte nach dem Vorfall die Polizei. Da sie sich einfach nicht beruhigen ließ, führten die zwei Polizeibeamten die Frau zum Dienstfahrzeug, um die Personalien aufzunehmen. Dagegen wehrte sie sich vehement. Einen Beamten traf sie am Kopf, den anderen verletzte sie am Arm.

Die Angeklagte, die ohne Verteidigung erschienen war, gab an, sich an nichts mehr zu erinnern. Sie sei trockene Alkoholikerin und habe einen Rückfall erlitten. Der Alkotest im Oktober 2017 hatte einen Wert von zwei Promille angezeigt.

Bis 2016 habe sie in der Laufer Mühle eine Therapie gemacht. Seitdem sei sie fünf Mal abgestürzt. "Wenn ich getrunken habe, dann spielt sich irgendetwas in meinem Kopf ab und sorgt für eine Eskalation", so die 40-Jährige.

Die Angeklagte zeigte sich bei der Befragung sehr einsichtig, entschuldigte sich mehrmals: "Ich bedauere den Vorfall zutiefst und hoffe, dass ihr das Erlebte gut verarbeiten könnt." Aktuell sei sie in psychologischer Behandlung, so die Angeklagte. Außerdem besuche sie gerade eine Suchtberatung bei der Caritas in Bamberg.

Sechs Einträge im Strafregister, darunter Diebstahl, Unterschlagung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Körperverletzung hat sie auf dem Kerbholz.

Die Staatsanwältin forderte acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und als Arbeitsauflage 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Sie begründete dies mit der teils brutalen Vorgehensweise und den fremdenfeindlichen Beleidigungen der Angeschuldigten. Als strafmildernd galt für sie, dass die 40-Jährige stark betrunken war.

Richterin Silke Schneider verurteilte die Angeklagte zu sieben Monate Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Außerdem muss sie ihre Suchtberatung bei der Caritas fortsetzen und als Arbeitsauflage 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Sie begründete ihr Urteil damit, dass die Angeklagte gewusst hatte, wie sie sich unter Alkoholeinfluss verhält.

Entlastung hingegen brachte der Beschuldigten ihre aufrichtig gemeinte Entschuldigung und die Tatsache, dass sie eine erneute Therapie angefangen hat.