Forchheim: Betrunken und bekifft hinterm Steuer

1.4.2018, 14:00 Uhr
Cannabis (Symbolbild).

© Coulorbox.de Cannabis (Symbolbild).

Der junge Mann verzichtete auf einen Rechtsanwalt und erschien stattdessen mit seinem Vater im Amtsgericht. Gleich zu Beginn der Verhandlung betonte Richter Philipp Förtsch, der Angeklagte solle angesichts des Totalschadens seines Autos froh sein, dass weder er noch andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen seien. Der Angeklagte selbst beteuerte, er könne sich "nur an Bruchteile" der Unfallnacht erinnern.

Durch die Ausführungen der Staatsanwaltschaft kam allerdings Licht ins Dunkel: Der Angeklagte hielt sich am betreffenden Novemberabend zusammen mit Bekannten in einer Discothek bei Trockau auf, wo er nach eigener Aussage drei Liter Wodka-Orange und einige Gläser Bier trank.

Auto kam quer zur Fahrbahn zum Stehen

Obwohl er ursprünglich geplant haben soll, in seinem VW Golf zu übernachten, trat er darin später noch den Heimweg an. Gegen 2.30 Uhr durchfuhr er Behringersmühle bei Gößweinstein — als sein Wagen kurz vor einer Brücke mit beiden rechten Rädern an den Bordstein kam und er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Nach einigen Metern halbseitig auf dem Gehsteig fahrend kreuzte er schließlich den Einmündungsbereich zur B 470, wo das Auto quer zur Fahrbahn zum Stehen kam.

Nachdem ihm Ersthelfer aus dem Golf halfen, wurde später in einem Krankenhaus eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Tests ergaben einen Alkoholwert von 1,25 Promille bei dem 19-Jährigen — und außerdem, dass er kürzlich Cannabis konsumiert hatte.

19-Jähriger mit Gedächtnislücke

Da der Angeklagte sich trotz seiner Gedächtnislücke einsichtig zeigte und das Gericht bei ihm "erhebliche Reifedefizite" feststellte, wurde bei dem 19-Jährige noch das Jugendstrafgesetz angewandt.

So wurde er zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit und mindestens fünf Gesprächen zum Thema "Alkohol im Straßenverkehr" bei der Fachstelle der Awo verurteilt. Seinen Führerschein ist er nun für insgesamt ein Jahr los.