Forchheim: Bewährung für Internet-Betrüger

7.4.2018, 17:49 Uhr
Symbolbild.

© Inga Kjer/Illustration (dpa) Symbolbild.

Der Mann hatte sich über WhatsApp mit dem Geschädigten geeinigt, dessen Sportschuhe für 390 Euro zu kaufen. Das Geld wurde per PayPal überwiesen, allerdings nicht vom Konto des Angeklagten sondern von dem einer fremden Person. Deswegen musste sich der Mann jetzt wegen Betrugs verantworten.

50 Euro Botendienst?

Seine Schilderung der Dinge ist etwas verwirrend: Angeblich wurde er beim Basketballspielen von einem Unbekannten gebeten, Sportschuhe in Empfang zu nehmen. Der Junge habe dies via Handy geregelt und er, der Angeklagte, habe Schuhe plus 50 Euro in Empfang genommen, ohne zu wissen, dass bei der Transaktion etwas schiefgegangen sei. Den Namen des Jungen wüsste er nicht.

Richterin Silke Schneider konfrontierte den Mann allerdings mit etlichen WhatsApp-Chatverläufen. In diesen hatte sich jemand mit der Handynummer des Angeklagten den ganzen Tag und Abend über mit dem Geschädigten über den Kauf der Schuhe unterhalten. Der angebliche Junge vom Basketballspielen hätte einen Tag lang das Handy des Angeklagten haben müssen, was der aber nicht zugab. Silke Schneider: "Wenn Sie das nicht waren, weiß ich auch nicht wer."

Pay-Pal Konto gehackt

Einzig logische Erklärung: Der Angeklagte habe den Kauf vereinbart und das Geld von einem gehackten PayPal-Konto überwiesen.

Im Bundeszentralregister hat der Mann bereits vier Einträge, unter anderem wegen Betrug und Besitz einer verbotenen Waffe. Vor dem Amtsgericht in Forchheim beteuerte er zwar, er sei aus dem Alter heraus, wo er es nötig habe, Schuhe zu stehlen, er habe ein gutes Einkommen. Richterin Schneider jedoch glaubte ihm nicht. Seine Erklärungen seien nicht schlüssig.

Sie verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von drei Monaten. Außerdem muss er die 390 Euro für die Schuhe an den Geschädigten zurückzahlen und darüber hinaus noch 500 Euro an den gemeinnützigen Verein Brückla e.V. überweisen. Die Haft wird zur Bewährung ausgesetzt. Es ist für den Angeklagten das erste Mal.

 

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