Forchheim: Für Tagesmütter bleibt es bei nur 20 Ausfalltagen

21.3.2019, 12:27 Uhr
Neben Kita-Plätzen fehlt es im Landkreis Forchheim auch an Tagesmüttern. Und die sind mit der neuen 20-Tage-Regelung mehr als unzufrieden.

© Jan-Philipp Strobel (dpa) Neben Kita-Plätzen fehlt es im Landkreis Forchheim auch an Tagesmüttern. Und die sind mit der neuen 20-Tage-Regelung mehr als unzufrieden.

Das wurde in der jüngsten Sitzung des Kreis-Jugendhilfeausschusses einmal mehr deutlich. Behandelt wurde ein Antrag der Grünen-Fraktion vom Juli 2018, in dem die (Wieder-)Aufstockung der Ausfallzeit für Tagesmütter auf 30 Tage gefordert wurde. Im Oktober letzten Jahres vertagte der Ausschuss eine Entscheidung. Jetzt aber ist sie gefällt: Eine Rückkehr zur alten Regelung wird es nicht geben.

Gekürzt wurden die Ausfalltage seinerzeit auf Empfehlung des Bayerischen Städte- und Landkreistages. Denn: Tagesmütter gelten rein rechtlich als Selbstständige – und haben somit, rein rechtlich, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Urlaub, Krankheit und Co. Weil die alte 30-Tage-Regelung als „abhängiges Beschäftigungsverhältnis gewertet werden kann“ (O-Ton des kommunalen Prüfungsverbands) und damit die Gefahr der Scheinselbstständigkeit besteht, folgten die meisten Landkreise der Kürzungsempfehlung. Auch im Forchheimer Jugendhilfeausschuss schloss man sich damals dieser Empfehlung an.

Nachdem das Landratsamt den Antrag der Grünen noch einmal juristisch hatte prüfen lassen, verkündete nun Landrat Hermann Ulm (CSU) zähneknirschend: Alles bleibt beim Alten – „leider, denn rechtlich sind uns die Hände gebunden“, so Ulm.

„Bei Ausfall einer Tagespflegeperson wird die 20-Tage-Regelung entsprechend den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände beibehalten“, lautete sodann auch der Beschlussvorschlag. Dem folgte der Jugendhilfeausschuss mit einer Gegenstimme – Barbara Poneleit von den Grünen. Ihr Ausschuss-Kollege Konrad Rosenzweig (CSU) verlangte am Ende, „wenigstens Kompensationsmöglichkeiten prüfen zu lassen“. Was Landrat Ulm abnickte.

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