Forchheim: In der Zweng darf teils länger mit Gülle gedüngt werden

19.10.2018, 05:56 Uhr
Forchheim: In der Zweng darf teils länger mit Gülle gedüngt werden

© Foto: Roland Huber

Die Bürger hätten angerufen, weil sich um die Qualität des Forchheimer Trinkwassers fürchten, heißt es in der Mitteilung. Und: Man könne die Besorgnis gut nachvollziehen, weswegen die Ausbringung der Gülle zur Düngung auch in regelmäßigen Abständen kontrolliert und überwacht werde, betonen die Stadtwerke Forchheim. Das geschehe durch eigene Mitarbeiter sowie externe Agraringenieure, die Bodenproben nehmen und diese beispielsweise auf eine Einhaltung der Nitratwerte prüfen.

Dies sei, sagt Stadtwerke-Sprecherin Nicole Dutschmann, auch der Hauptgrund, weshalb "die Nitratwerte in unserem Forchheimer Trinkwasser so enorm niedrig sind".

Sperrfrist verschoben

In der vergangenen Woche haben Landwirte Gülle auf die Wiesen und Äcker südlich des Forchheimer Klinikums aufgebracht. Der Bereich, in dem das geschah, befindet sich laut den Stadtwerken in der Zone 3a des Wasserschutzgebietes. Der Trubbach stellt die Grenze der Wasserschutzgebietszonen 2 und 3a dar. Die Schutzgebietsverordnung des Landratsamtes sieht bestimmte Verbotszeiten für die Gülle-Düngung vor. In der Zone 2 darf beispielsweise gar keine Gülle ausgebracht werden.

In der Zone 3a ist die Düngung erlaubt – allerdings nicht während der verordneten Sperrfristen: Für Grünland ist das der Zeitraum zwischen 1. November und 15. Februar und für Ackerland seit 15. Oktober und bis 15. Februar. Allerdings wird in der Schutzgebietsverordnung unter dem Punkt Grünland festgeschrieben, dass sich diese Sperrfristen auch verschieben können. So auch heuer. "Das ist witterungsbedingt", erklärt Kathrin Schürr vom Landratsamt Forchheim.

Will heißen: Ob des anhaltend milden Wetters darf auf den Wiesen der Zone 3a noch bis 15. November Gülle ausgefahren werden. Deswegen sei das Düngen derzeit rechtlich zulässig, sagt Nicole Dutschmann – fügt aber hinzu: "Natürlich sollten nur nach fachmännischer Praxis Wiesen gedüngt werden." Die Stadtwerke seien hier im Gespräch mit den zuständigen Landwirten der Zone 3a.

Im Wasserschutzgebiet Zweng sind, inklusive Stadt- und Stadtwerkeflächen, 80 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens Vertragsflächen. Das bedeutet, dass die Bauern hier eine Ausgleichsleistung für die trinkwasserschonende Bewirtschaftung erhalten.

Keine Verstöße bekannt

Sollten durch Bodenproben und Kontrollen Verstöße gegen die Schadstoffwerte oder die Sperrfristen festgestellt werden, wäre das Landratsamt verpflichtet diese Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. "Im Moment sind uns keine Verstöße gemeldet worden", sagt Kathrin Schürr.

Übrigens: Für eine Verschiebung der Sperrfristen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Fachzentrum für Agrarökologie und Boden in Coburg. Von dort werden die ermittelten Fristen ans Amt für Landwirtschaft und Forsten in Bamberg weitergeleitet. Erst dann wird die Schutzgebietsverordnung vom Landratsamt entsprechend angepasst.

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