Forchheim: Jugendlicher von Drogen verführt

10.10.2018, 13:58 Uhr
Forchheim: Jugendlicher von Drogen verführt

© Belke Maisch

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte schnell geständig. "Es stimmt alles was in der Anklage steht", sagt der 19-jährige Beschuldigte. Der Jugendliche wird beschuldigt, in sechs Fällen Haschisch gekauft und dieses anschließend gewinnbringend weiterverkauft und auch selbst konsumiert zu haben. "Es tut mir sehr leid, was ich getan habe."

Im März 2018 habe er eine Stelle als Hilfsarbeiter bei einer Firma im Landkreis gefunden und seitdem sein Leben geändert. Das Unternehmen stellte ihm ein positives Arbeitszeugnis aus. Auf Nachfragen von Richter Philipp Förtsch gab er an, das letzte Mal vor sieben Monaten Drogen konsumiert zu haben. Vor zwei Monaten hat er in Feierlaune und unter Alkoholeinfluss mit Freunden zu einem Joint gegriffen.

Mit Leuten, die mit Drogen zu tun haben, habe er keinen Kontakt mehr, sagte er. "Ich will es schaffen, dass ich keine Drogen mehr konsumiere."

Bereits 2017 liefen zwei Verfahren gegen den 19-Jährigen aufgrund von unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz sowie Körperverletzung. Die Jugendgerichtshilfe stellt dem Beschuldigten eine positive Sozialprognose aus. Im Vergleich zum vergangenen Jahr wirke er nicht mehr gehemmt und sei viel lebendiger, heißt es in dem Bericht. Es wird aber auch von Reifeverzögerungen aufgrund seiner dramatischen Kindheit gesprochen.

"Keine Kleinigkeiten"

Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, entschieden sich Richter Förtsch und die Schöffen für eine Einheitsjugendstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wird ihm der Konsum von sowie der Handel mit Betäubungsmitteln untersagt, regelmäßige Drogenscreenings sollen dieses Verhalten unterstützen und die Auflage des Gerichts kontrollieren.

"Es handelt sich hier nicht um Kleinigkeiten", betont Richter Förtsch in seiner Urteilsbegründung. Dennoch spreche sein Geständnis, seine gute Sozialprognose sowie seine Schuldeinsicht für ihn.

"Das Gericht geht davon aus, dass Sie nun den Schlussstrich setzen möchten", sagte Förtsch.