Forchheim: Kräutermischungen mit täglich wechselndem Inhalt
28.3.2018, 07:59 UhrEtwa zwei Jahre ist es her, dass in Forchheim das Wort Kräutermischung einen negativen Beiklang hatte. Kräutermischungen waren ein großer Renner unter Drogenkonsumenten, vor allem weil diese ständig andere Inhalte hatten und deswegen schwer zu verbieten waren. Die Polizei hatte es schwer gegen Verkäufer vorzugehen, obwohl vor einem Laden in Forchheim regelmäßig Kunden zusammenbrachen.
Zwei Jahre nach den Vorfällen, mussten sich zwei junge Männer aus Forchheim vor Gericht verantworten. Der jüngere Bruder hatte damals den besagten Laden geführt, sein Bruder hatte ihn unterstützt. Bei einer polizeilichen Kontrolle wurden in ihrem Laden Päckchen der Kräutermischung "Mary Joy Classic 3g" sichergestellt, die synthetische Cannabinoide enthielten, die illegal sind und um ein vielfaches stärker wirken als herkömmliches Cannabis.
Zu Beginn der Gerichtsverhandlung wurde für Verständigungsgespräche unterbrochen. Nach einer halben Stunde erklärte Richterin Silke Schneider den Angeklagten, dass bei einem Geständnis ihrerseits eine Bewährungsstrafe verhängt werden würde. Beide Männer akzeptierten das Angebot.
Der 24-jährige Betreiber des Ladens erklärte, er sei sehr blauäugig in das ganze Unternehmen gestartet, nach der Sache mit der Polizei habe er den Laden geschlossen. Sein Bruder sagte aus, er sei am Verkauf beteiligt gewesen.
Staatsanwalt Thomas Heer erklärte, es ginge in diesem Fall um die Frage nach einem bedingten Vorsatz. Seiner Auffassung nach hätten beide Angeklagten durchaus wissen können, dass sie illegale Stoffe verkaufen und hätten dies billigend in Kauf genommen. Daher forderte er für den Geschäftsinhaber eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und für den Bruder eine Strafe von acht Monaten, beide würden zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Anwälte der Angeklagten forderten stattdessen je ein Jahr bzw. vier Monate für ihre Mandanten. Verteidiger Christian Barthelmes, der den älteren Bruder vertrat, führte aus, er hätte sich für seinen Mandanten durchaus einen Freispruch vorstellen können. Das Schöffengericht um Richterin Silke Schneider verurteilte die Männer letztlich zu einem Jahr und zwei Monaten bzw. zu sieben Monaten.
Außerdem müssen beide eine Geldauflage von jeweils 1000 Euro an die Awo Forchheim bzw. den Brückler EV zahlen. Silke Schneider sagte: "Ich bin überzeugt, dass jemand der so etwas verkauft, schon weiß oder vielleicht sogar hofft, dass was drinnen ist. Sonst würde man es ja gar nicht rauchen." Sie ging auch auf die aufsehenerregenden Vorfälle ein, die eingangs erwähnt wurden, betonte jedoch, dass es nicht ihre Aufgabe sei, dies zu missbilligen. Fakt sei, dass ein Großteil dessen, was die Brüder damals verkauft hatten, zu diesem Zeitpunkt legal gewesen sei.
Aufgrund des Geständnisses und der Tatsache, dass der Laden seit dem Vorfall geschlossen geblieben ist, hoffte sie, dass beide Männer auf dem richtigen Weg sind. Die Angeklagten entschuldigten sich beide, der ältere Bruder sagte dazu: "Es tut mir leid, dass wir es überhaupt gemacht haben. Hätten wir damals die Ausmaße geahnt, dann hätten wir das Ganze wohl gar nicht erst angefangen."
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