Forchheim leistet sich ein neues Villenviertel

19.4.2018, 08:00 Uhr
Forchheim leistet sich ein neues Villenviertel

© Foto: André De Geare

Der Weingartsteig ist Rutschgebiet, deswegen ist das Bauen hier sehr teuer (man muss tief gründen, viel Geld verschwindet also im Untergrund) und deswegen kann auch das seit über 20 Jahren geltende städtische Baulandmodell nicht angewendet werden. Denn mit Hilfe des Modells sollen Familien, die finanziell (noch) nicht auf Rosen gebettet sind, in die Lage versetzt werden, sich in der Stadt ein Baugrundstück zu kaufen und ein Haus zu bauen.

Im Falle des Weingartsteigs müssen andere Instrumente angewendet werden, damit die Stadt dennoch einen Teil der Wertschöpfung fürs Allgemeinwohl einfordern kann. Diese neue Variante des Baulandmodells existiert zwar noch nicht als Satzung, aber bereits in den Köpfen der Behördenmitarbeiter.

Grundbesitzer einverstanden

Bauamtsleiter René Franz sagte, die Grundbesitzer am Weingartsteig seien bereits letzten Juli gefragt worden, ob sie mit einer speziellen Lösung einverstanden wären. Ergebnis: Ja, die Bereitschaft ist da. Auf dieser Basis wurde nun der Entwurf für einen Bebauungsplan erarbeitet und vom Planungsausschuss für gut befunden. Dieser Plan geht in die vorgezogene Bürgerbeteiligung, in deren Rahmen jeder Bürger, jede Bürgerin Anregungen dazu abgeben kann.

Im Planungsausschuss stießen sich mit Holger Lehnard (CSU) und Manfred Hümmer (FW) einige Räte daran, dass hier bereits nach der neuen Baulandmodell-Variante verfahren wird, obwohl sie noch gar nicht vom Stadtrat beschlossen ist. René Franz gab zur Antwort, dass noch 2018 die neue Satzung für die unterschiedlichen Baulandmodell-Varianten vorgelegt werden: "Das ist die erklärte Absicht unseres Oberbürgermeisters."

Beim Villenviertel am Weingartsteig beabsichtigt die Stadt laut Bauamtsleiter René Franz, die maximal bebaubare Geschossfläche als "Währung" für die obligatorischen, an die Stadt abzutretenden 30 Prozent heranzuziehen. Zusammen mit dem Bodenrichtwert ergibt sich daraus eine Summe. Das so eingenommene Geld werde dann zweckgebunden wieder für Wohnzwecke genutzt, zum Beispiel für den Bau von Sozialwohnungen. Die Einzelheiten müssen noch in der neuen Baulandmodell-Satzung festgelegt werden. Sollte der Stadtrat die Reform ablehnen, dann wird es auch keinen Bebauungsplan am Weingartsteig geben.

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