Forchheim: Rauchverbot regt kaum jemanden auf

16.1.2018, 05:42 Uhr
Forchheim: Rauchverbot regt kaum jemanden auf

© Fotos: Philipp Rothenbacher

In der Wirtschaft, ja gar in der Kneipe nicht mehr rauchen zu dürfen? Für viele (vom Ketten- bis zum Gelegenheitsraucher) gehörte der Glimmstängel schon immer dazu – zum Bier, Kartenspielen, zur Diskussion oder einfach nur zum Spaß. Das war ab 2008 verboten. Bei Verstößen mussten Raucher und Lokalbesitzer mit Bußgeld rechnen – zwischen fünf und 1000 Euro. Die Raucherlaubnis für geschlossene Gesellschaften (beliebteste Form war der "Raucherclub") blieb das einzige rechtliche Schlupfloch für Wirte, die um viele ihrer Stammgäste fürchteten. Doch auch das wurde bald gestopft.

"Am Anfang gab es schon den einen oder anderen, der sich über das Verbot aufgeregt hat", erzählt Gisela Hösch, Mitarbeiterin der Forchheimer Traditionsbrauerei und Gaststätte Neder. "Aber am Ende sind zum Rauchen alle raus vor die Türe gegangen." Das Verbot sei längst angenommen und akzeptiert worden. Gisela Hösch jedenfalls findet es schön, "dass es in der Gastwirtschaft keinen Qualm mehr gibt und die Klamotten nicht nach Rauch stinken".

Ähnlich sieht man das bei der Brauerei Greif. "Vor zehn Jahren wurde das Verbot in unserer Wirtschaft zwiespältig aufgenommen", sagt Brauerei-Chef Christian Schuster. "Manche haben sogar damit gedroht, gar nicht mehr zu kommen, wenn sie nicht mehr drinnen rauchen dürfen." Es habe ein wenig gedauert, erzählt Schuster, bis das Verbot "in den Köpfen drin war". Jetzt gebe es überhaupt keine Diskussion mehr darüber. "Und für uns", so Schuster, "ist das Arbeiten in einer rauchfreien Umgebung viel angenehmer."

Kein Bedarf für die "Kippe"

Von Anfang an rauchfrei war die Trattoria von Antonella Pileio – weil das Restaurant erst Ende 2015 seine Pforten am Marktplatz öffnete. Doch Gastro-Arbeit im Qualm, davon "war ich früher schwer betroffen", sagt die Trattoria-Chefin. Der Grund: Bevor sich Pileio selbstständig machte, arbeitete sie in der Pizzeria ihrer Eltern in der Bayreuther Straße – wo die Gäste vor 2008 noch im blauen Dunst schwelgen durften. "Am Feierabend hat die ganze Kleidung nach Rauch gestunken, ich fand das schrecklich." Die Nichtraucherin Pileio begrüßt das Rauchverbot ("Ich finde, beim Essen gehört sich das nicht, allein schon aus Gesundheitsgründen") und einen Zigarettenautomat findet man in ihrem Restaurant nicht. Dafür gibt es augenscheinlich auch keinen Bedarf in ihrer stets gut besuchten Trattoria.

War am Ende also alles halb so wild rund um das bayerische Rauchverbot? "Man muss schon unterscheiden zwischen Speiselokalen und Szenen-Gastronomie", erklärt Georg Hötzelein, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes im Landkreis Forchheim. Mit Szenen-Gastronomie sind Bars, Kneipen und Diskos gemeint. "Die Betreiber dieser Örtlichkeiten, die ja eng mit dem Rauchen verknüpft sind, waren über das Verbot alles andere als begeistert", sagt Hötzelein. "Wir hatten deswegen versucht, dieses Gesetz ein wenig in Schach zu halten – mit einer für Gastwirte freiwilligen Einführung von rauchfreien Zonen." Der Vorschlag habe zwar großen Zuspruch erhalten, "allerdings nicht so großen wie nötig gewesen wäre, um die Idee dauerhaft durchsetzbar zu machen".

Forchheim: Rauchverbot regt kaum jemanden auf

Hötzelein spricht außerdem von einem spürbaren Strukturwandel in der Szenen-Gastronomie: "Im Laufe der Jahre wurden es einfach weniger kleine Kneipen im Landkreis. Das Rauchverbot und mit ihm weniger Gäste, das ist einer der Gründe dafür, aber bestimmt nicht der einzige." Denn: Gastronomie bedeutet meist Selbstständigkeit und unkonventionelle Arbeitszeiten. "Das ist anstrengend und schreckt viele von dem Beruf ab", so Hötzelein. So ganz ohne Qualm geht es aber offenbar nicht: E-Zigaretten und E-Shishas freuen sich wachsender Beliebtheit. Das sind handliche Geräte, die mittels eines elektrisch beheizten Elements Aroma-Flüssigkeiten ("liquids") verdampfen lassen. Der Dampf wird schließlich inhaliert. Dampfen als das neue Rauchen – ist das etwa die technologische Umgehung des strengen Rauchverbots in Bayern? Ja und nein.

Denn im Freistaat fallen E-Zigaretten nicht wie das Rauchverbot unter das Gesundheitsschutzgesetz. Dampfen ist aber nur Erwachsenen erlaubt. Wie bei herkömmlichen Zigaretten dürfen "weder nikotinhaltige noch nikotinfreie E-Zigaretten oder E-Shishas an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abgeben werden", teilt ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf NN-Nachfrage mit. Zudem dürfen unter 18-Jährige den Dampf der E-Produkte auch "nicht in der Öffentlichkeit" konsumieren. Der Hintergrund: "Nach bisherigen Erkenntnissen", so der Ministeriums-Sprecher, "können auch E-Zigaretten ohne Nikotin krebserzeugende Stoffe enthalten – und Substanzen, die Allergien auslösen".

Der Hausherr entscheidet

In Gaststätten, öffentlichen Gebäuden oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist es Erwachsenen nur gestattet, E-Zigaretten oder -Shishas zu dampfen, wenn diese keine Tabakprodukte wie Nikotin enthalten, klärt Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) auf Anfrage mit. Doch das gilt nur theoretisch. Denn praktisch können sich Wirte, Betreiber oder der Eigentümer trotzdem auf ihr Hausrecht berufen – und ihren Gästen das E-Dampfen verbieten.

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