Forchheim: Richterin gewährt seltenen Aufschub

27.4.2017, 20:00 Uhr
Forchheim: Richterin gewährt seltenen Aufschub

© Roland Huber

Im Januar 2016 hatte der Angeklagte in einem Ort im Aischgrund beim Rückwärtsausparken den Wagen eines Nachbarn an der Frontseite so angefahren, dass an Motorhaube und Kühlergrill ein Schaden von 5641 Euro entstanden war. Weil sofort die Polizei gerufen wurde, konnte der Unfall nicht mehr als einfacher Versicherungsfall unter Bekannten abgewickelt werden.

Es wuchs sich aus zu einer Straftat, weil der Täter wegen eines lauten Kindes auf der Rückbank angeblich nichts vom Aufprall mitbekommen hatte und einfach weggefahren war. Als das Manöver vor Strafrichterin Silke Schneider aufflog, erhielt der wirkliche Täter einen Strafbefehl.

Erstens ist der Angeklagte bislang noch nicht in Erscheinung getreten, zweitens war das Vergehen nicht so dramatisch. Verletzt wurde niemand. Die Kosten sind bereits reguliert.

Dem Außendienst-Mitarbeiter ging es darum, seinen Führerschein zu behalten. "Ich bin nicht nur in Nordbayern, sondern auch in Thüringen und Hessen unterwegs." Bis 80 000 Kilometer kämen jährlich zusammen. Verteidiger Thomas Brändlein bat darum, das Urteil erst nach Ende der Probezeit des Angeklagten zu sprechen. "Damit ihm nach jahrelanger Selbstständigkeit und erstmaliger Festanstellung nicht gekündigt wird." Denn dann stünde er ohne Arbeitslosengeld und seine von ihm getrennte Ehefrau mit dem gemeinsamen Kind ohne Unterhalt da.

Etwas Bauchgrimmen bei dem ungewöhnlichen Vorschlag hatte Staatsanwalt Matthias Schmolke: "So ein Prozess ist ja kein Wunschkonzert." Doch auch er willigte schließlich in das "atypische Vorgehen" ein. Richterin Silke Schneider vertagte das Verfahren und riet dem Angeklagten, den Urlaubsanspruch schon einmal aufzusparen. "An einem Fahrverbot von mindestens einem Monat werden Sie bei dieser Schadenshöhe sicher nicht vorbeikommen."