Forchheim: Selbstjustiz mit der Eisenstange

15.11.2017, 09:48 Uhr
Ein 43-jähriger Berufskraftfahrer aus Thüringen musste sich vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten.

© NN Ein 43-jähriger Berufskraftfahrer aus Thüringen musste sich vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten.

Kai T. (Namen geändert) war im April dieses Jahres auf der rechten Spur der Autobahn mit seinem Lkw in Richtung Bamberg unterwegs, als er in der Baustelle von Lars F. überholt wurde. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll T. nach dem Überholvorgang zweimal absichtlich auf F.s Wagen aufgefahren sein. Im Anschluss daran soll er ausgestiegen und – mit einer Eisenstange in der Hand – auf den beschädigten Pkw zugerannt sein. Dann habe er zwei Mal gegen das Fahrerfenster geschlagen, wodurch Kratzer am Fenster entstanden seien.

Gleich zu Beginn stellte der Angeklagte klar, dass der Auffahrunfall seiner Auffassung nach keine Absicht gewesen war und von F. selbst provoziert wurde. Der soll sich an dem Lastwagen vorbei gedrängt haben und dann mit zu geringem Abstand wieder eingeschert sein. T. konnte nicht mehr schnell genug bremsen und fuhr auf den Ford auf. Auch der zweite Aufprall wurde durch den langen Bremsweg des Lkw verursacht. Den Eisenstangen-Vorfall räumte T. ein, sagte aber, er habe gegen die Scheibe nur "geklopft".

Der Geschädigte trat als Zeuge mit einigen Wissenslücken im Zeugenstand auf. Er hatte laut eigener Aussage beschleunigt, um den Lkw zu überholen und nach dem Einscheren direkt wieder den Tempomaten eingeschaltet. Dieser sei auf 80 Stundenkilometer eingestellt gewesen.

Kraftfahrer T., dessen Lkw bei der Auswertung der Messinstrumente eine konstante Geschwindigkeit von 85 Kilometern pro Stunde aufwies, wurde dadurch so überrascht, dass der Abstand, den F. mit "zwei bis drei Autolängen" beschrieben hatte, deutlich zu kurz war. Wie weit er tatsächlich entfernt war, daran konnte der Zeuge sich nicht mehr erinnern.

Hergang nicht geklärt

Wer nun welche Rolle bei dem Unfall gespielt hatte, konnte vor Gericht nicht zweifelsfrei geklärt werden. "Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte", stellte Richterin Silke Schneider fest.

Aufgrund der undurchsichtigen Faktenlage wurde der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr von Staatsanwalt Christian Blümel fallen gelassen. Nichtsdestotrotz musste sich T. noch für die Sachbeschädigung mit der Eisenstange verantworten. Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten sein Geständnis und den geringen Schaden am Fenster zugute und forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro. Richterin Schneider verurteilte T. dann zu einer Gesamtstrafe von 800 Euro, die sich aus 40 Tagessätzen zu 20 Euro zusammensetzt. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens.

Am Ende der Verhandlung zeigte T. sich noch einmal reuig. Die Stangen-Aktion sei reine "Schussligkeit und Dummheit" gewesen, sagte er.

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