Forchheim: Sind diese Häuser kirchliche Einrichtungen?

13.7.2018, 08:00 Uhr
Forchheim: Sind diese Häuser kirchliche Einrichtungen?

© Roland Huber

Die Häuser Sattlertorstraße 2 und Hauptstraße 22 sind seit einiger Zeit von Baugerüsten umschlungen, die Dächer werden neu gedeckt, der Außenputz renoviert und zuletzt sämtliche Fenster ausgetauscht. Das Gebäude in der Hauptstraße 20 soll lediglich eine neue Eingangstüre erhalten. Bei allen drei zusammenhängenden Gebäuden seien es „vor allem Instandsetzungsarbeiten, um die Optik aufzufrischen und denkmalgerechter zu machen“, sagte Christoph Schulz von der Stadtkämmerei.

Das Ensemble gehört der Pfarrei St. Martin. Diese hatte bereits vor Beginn der Baumaßnahmen, im März 2018, bei der Stadt einen Antrag auf Bezuschussung gestellt. Gesamtkosten von 550.000 Euro standen im Raum – ein Betrag, den die Pfarrei nach eigenen Angaben nicht alleine stemmen konnte. Folglich wurden Kosten eingespart sowie die Erzbischöfliche Finanzkammer, die Landesanstalt für Denkmalpflege und diverse Stiftungen mit ins Förder-Boot geholt, an dessen Ende die Forchheimer Pfarrei auf einem Eigenanteil von rund 107.000 Euro sitzen blieb.

"Wohlwollende Prüfung"

„Nachdem wir durch die Sanierung der Fassaden nicht unerheblich zur Verschönerung der Altstadt beziehungsweise des ,Kulturguts’ Rathausplatz beitragen“, heißt es im Zuschuss-Antragsschreiben der Pfarrei, „bitten wir um wohlwollende Prüfung und Genehmigung eines entsprechenden Zuschusses von Seiten der Stadt Forchheim“. Der zuständige Pfarrer Martin Emge richte sich nun mit der Hoffnung an den Finanzausschuss, für die Sanierungsarbeiten eine städtische Förderung „von etwa 50.000 Euro“ zu erhalten, so Christoph Schulz.

Eine Hoffnung, die von einer Mehrheit der Finanzausschuss-Mitglieder jetzt allerdings zerstreut wurde. Zwar gibt es einen alten Stadtratsbeschluss, der festlegt, dass Zuschussanträge für die Renovierungen von Kirchen und kirchlichen Einrichtung grundsätzlich mit bis zu 12.000 Euro gefördert werden können – und dieser Betrag im Falle eines denkmalgeschützten Gebäudes auch höher ausfallen kann.

Aber: Inwiefern es sich bei den drei Gebäuden tatsächlich um kirchlich genutzte Einrichtungen handelt, sei eine „Interpretationsfrage“, wie Schulz bereits vorweg betonte. Denn: Laut Kämmerei handelt es sich bei der Sattlertorstraße 2 um ein Wohnhaus, die Hauptstraße 20 beheimatet im Erdgeschoss das Pfarrheim, im ersten Stock den Chor und im zweiten Stock vermietete Räume. Die Hauptstraße 22 wird wiederum als Pfarrhaus genutzt.

Einen Zuschuss von 50.000 Euro empfand nicht nur Paul Nerb (FBF) als zu hoch, „vor allem, wenn an einem Haus ja nur die Türe erneuert werden soll“. Die Gebäude seien größtenteils „Wohnhäuser und dienen keinem kirchlichen Zweck“, meinte Nerb. Er ergänzte: „Wohnhäuser, die saniert werden müssen, gibt es auch an anderen Stellen der Stadt und hier müssen die Besitzer selber für die Renovierungskosten aufkommen.“ Man müsse an das Gebot der Gleichbehandlung und an die Reaktion der Eigentümer anderer denkmalgeschützter Gebäude denken, so der FBF-Politiker. „Die haben ihre Häuser vielleicht schon saniert, aber keinen Zuschuss seitens der Stadt bekommen.“

"Zähneknirschende" Zustimmung

Reinhold Otzelberger (SPD) nickte seinem Ratskollegen zu und schlug vor, den Zuschuss auf maximal 20.000 Euro im Rahmen des sogenannten Fassadenprogramms der Städtebauförderung zu begrenzen. Gerhard Meixner (FGL) stimmte dem Vorschlag Otzelbergers „zähneknirschend“ zu, betonte aber mit Blick auf die Gleichbehandlung auch privater Träger, „dass wir damit heute ein Fass aufmachen, das wir ab jetzt durchziehen müssen“.

Die christsoziale Fraktion war da anderer Ansicht: Die Sattlertorstraße 2 sei kein reines Wohnhaus, sagte Gerhard Käding. „Dort sind Büroräume und das komplette Archiv der Pfarrei, im ersten Stock wohnen zusätzliche Priester.“ Auch der Keller werde für kirchliche Zwecke genutzt, so der CSU-Rat und langjährige Vorsitzende des Pfarrgemeinderates St. Martin – der jedoch betonte: „Ich habe nichts mehr mit der Kirchenverwaltung zu tun.“

Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) schlug vor, über die im Beschlussvorschlag aufgeführten, maximal 50.000 Euro an Zuschüssen noch einmal abzustimmen. Fünf (CSU-)Räte sprachen sich für diesen Betrag aus – wurden aber überstimmt: Eine Mehrheit von acht Räten, darunter auch der OB, legte sich auf eine maximale Fördersumme von 20.000 Euro fest.

Einen Seitenhieb auf Kirschstein konnte sich Udo Schönfelder nach der Abstimmung nicht verkneifen: „Ich ging eigentlich schon davon aus, dass der Herr Oberbürgermeister nicht gegen seinen eigenen Beschlussvorschlag stimmt“, so der CSU-Fraktionssprecher. Der „Herr Oberbürgermeister“ konterte: „Auch ich bilde mich im Laufe einer Sitzungsdebatte weiter.“

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