Forchheim: Strom geklaut und Nachbar damit versorgt

5.12.2018, 10:54 Uhr
Den Behörden ist der Stromklau aufgefallen.

© Privat Den Behörden ist der Stromklau aufgefallen.

Hans F. (Name geändert) war Anfang März 2013 von seinem Stromanbieter der Vertrag gekündigt worden. Bis Mai 2018 nutzte er trotzdem Strom in seiner Wohnung, über den Zeitraum hinweg eine Gesamtmenge von 15 786 Kilowattstunden. Der Stromanbieter hatte deshalb einen Schaden in Höhe von 3200 Euro zu verzeichnen. Hans F. räumte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht schnell ein, trotz fehlenden Vertrags weiter Strom bezogen zu haben. Den Stromzähler, der bei Begutachtung durch die Polizei eine fehlende Plombe aufwies, wollte der Rentner jedoch nicht manipuliert haben.

Für Richterin Silke Schneider war dieses Detail nicht entscheidend: "Ihnen wurde gekündigt. Ab da dürfen Sie eben nichts mehr entnehmen", sagte sie. Der Schaden sei entstanden, ob mit Plombe oder ohne. Allerdings kam in der Verhandlung zum Vorschein, dass die Stromfirma es versäumt hatte, den Stromzähler zu sperren, wie das eigentlich üblich wäre.

Nachbar mit Strom versorgt

Schneider vernahm den Beamten, der sich um die Aufklärung des Falls gekümmert hatte. Der fand in dem Mehrparteienhaus eine skurrile Situation vor. Nicht nur F.s Stromzähler war gesperrt, auch der Nachbar bekam wegen einer Sperre keinen Strom mehr. Für F. offenbar ein Grund, seinem Nachbarn auszuhelfen: Er legte eine Stromleitung von seiner Wohnung, die aufgrund der Tat noch Strom bezog, in die seines Nachbarn.

Die nächste Kuriosität: Nach einem Streit mit seinem Vermieter zog F. laut eigener Aussage sofort aus und ließ alle Habseligkeiten in der Wohnung zurück. Im Moment ist er in Sachsen-Anhalt gemeldet. Für den ermittelnden Polizeibeamten war es deshalb schwer, Kontakt mit F. aufzunehmen. Bei einem Telefonat habe F. zuerst alles abgestritten, erklärte der Beamte. Um seine neue Beziehung nicht zu belasten, habe er außerdem darum gebeten, Briefe von der Polizei nur an sein Postfach zu schicken.

27 Vorstrafen

Hans F. war kein Neuling im Gerichtssaal: 27 Vorstrafen wies sein Auszug aus dem Bundeszentralregister auf. Richterin Schneider las nur wenige vor, darunter Betrug, Umsatzsteuer-Hinterziehung, Fahrerflucht, Brandstiftung, Diebstahl und Gefährdung des Straßenverkehrs. 2013 war er zuletzt verurteilt worden, zu Beginn der illegalen Stromentnahme stand er unter dreifacher Bewährung. Staatsanwältin Katja Grießl legte F. diese Vorstrafen zur Last. Sie sah deshalb keine günstige Sozialprognose und forderte eine Haftstrafe von sieben Monaten und die Einziehung der 3200 Euro.

Hans F., der im letzten Jahr einen Schlaganfall erlitten hatte und zudem insolvent ist, wünschte sich von Richterin Schneider eine Bewährungsstrafe. "Es kommt auch nichts mehr vor", versicherte er.

Schneider verurteilte F. zu einer Haftstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, außerdem muss er die 3200 Euro an das Stromunternehmen zurückzahlen und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens.

Die Richterin begründete die Bewährungsstrafe damit, dass die letzte Verurteilung schon fünf Jahre zurück liege und es außerdem keine große kriminelle Energie bräuchte, den Strom einfach weiter zu beziehen. "Ihr Vorstrafenregister ist beeindruckend", erklärte sie in der Urteilsbegründung dennoch. Angeklagter und Staatsanwältin stimmten dem Urteil zu. Damit ist es rechtskräftig.