Forchheimer bestreiten vor Gericht Marihuana-Anbau

6.10.2017, 10:00 Uhr

Er habe mit diesen ganzen Anbau nichts zu tun gehabt, versichert der 29-jährige Angeklagte mehrmals. Drei Jahre zuvor habe er seinen 27-jährigen Mitbewohner auf der gemeinsamen Arbeitsstelle kennengelernt. Da er zu diesem Zeitpunkt keine feste Wohnung hatte, habe sein Arbeitskollege ihm angeboten mit in seine Wohnung im Kreis Forchheim zu ziehen.

2016 habe der 29-jährige Aushilfsschreiner schließlich Cannabispflanzen in der gemeinsamen Wohnung gefunden. „Ich habe mir schon was dabei gedacht, aber ich wollte nichts damit zu tun haben“, erzählt er.
Sein 27-jähriger Mitbewohner hatte den Cannabisanbau in seinem eigenen Zimmer immer wieder erweitert. Das ging so weit, dass er sein Zimmer nicht mehr nutzen konnte und im Wohnzimmer übernachten musste.

Cannabis in der Mülltonne

Der 27-jährige Metallbauer räumte sofort ein, dass er allein den Hanf angebaut hätte. Sein Mitbewohner hätte nichts damit zu tun gehabt. „Es war mein Projekt. Anfangs war jedoch nicht geplant, dass es so große Ausmaße annehmen wird“, erzählt er. Er habe Cannabis nur für sich angebaut, da er zum damaligen Zeitpunkt unter Depressionen gelitten habe. Mittlerweile nehme er Antidepressiva. Bereits bei einem Termin im Amtsgericht Forchheim im letzten Jahr hatte man in seiner Tasche Betäubungsmittel gefunden. Die Schuld des 27-Jährigen war somit geklärt.

Aber war sein Mitbewohner in den Anbau involviert? Das denkt die Nachbarin der beiden, die durch den Geruch auf die Plantage aufmerksam wurde und die Polizei verständigte. Sie hatte den 29-Jährigen beobachtet, wie er am Tag der Müllabholung etwas in die Mülltonne der Nachbarn geworfen hatte. Die Polizei fand vertrocknete Marihuanablätter.

Ebenfalls konnte festgestellt werden, dass der 29-Jährige von seinem Internetkonto Ausrüstung für die Cannabisplantage gekauft habe. Beide Angeklagten behaupteten jedoch einstimmig, dass der 27-jährige Metallbauer die Ausrüstung bestellt hat.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung wurden neben der Plantage im Zimmer des 27-Jährigen und einem Trocknungsraum für das Cannabis auch ein Schlagring sowie Restbestände von Haschisch im Zimmer des 29-Jährigen gefunden. Den Besitz des Schlagrings gab er zu, das Haschisch verleugnete er.

Richterin Silke Schneider sieht das anders: „Es gibt keinen Zweifel daran, dass er ebenfalls beteiligt war. Die ganze Wohnung ist eine Marihuana-Plantage.“ Letztendlich wurde der 29-Jährige zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Zugute wurde ihm gehalten, dass er noch nicht vorbestraft ist.

Anders hingegen sieht es bei dem 27-jährigen Metallbauer aus. Er ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Er wurde zu zwei Jahren verurteilt, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden. Er muss 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation entrichten. Zur Urteilsbegründung erklärt Silke Schneider, dass aufgrund der Menge an Pflanzen hier kein minderschwerer Fall mehr vorliege.

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