Forchheimer drohte Freundin: "Ich steche dein Kind vor dir ab"

22.2.2019, 08:58 Uhr

Es wurde eine aufwendige Beweisaufnahme, die erst am 28. Februar in ein Urteil vor dem Jugendschöffengericht münden wird.

Zu vielen Vorwürfen, die Staatsanwalt Andreas Uhlstein aufgelistet hat, kann oder will der Angeklagte Faruk G. (Name geändert) nichts sagen. Oft ist aus seinem Munde zu hören, er sei "alkoholisiert und sehr wütend" gewesen. Einmal fällt auch das Wort Crystal Meth — eine Droge. Auch am 30. April 2018, als er kurz vor Mitternacht auf der Sportinsel Forchheim mit einer Gruppe Gleichaltriger aneinandergeriet.

Nachdem er dem Ersten einen Faustschlag ins Gesicht verpasst hatte, und ein Zweiter beruhigend auf den Aggressor einwirken wollte, bekam auch der zwei Hiebe in die rechte Gesichtshälfte ab. Sichtbares Zeichen war ein blaues Auge. Ein Mädchen, das dazwischen ging, um den handfesten Streit zu schlichten, traf er am Hinterkopf.

Ähnliches war zuvor schon vor der Bar "Paletti" passiert. Auch dort gab es nach einer Auseinandersetzung mehrere Verletzte. Als dann nur wenige Minuten später die Polizeistreife anrückte, kam es zur Konfrontation des Angeklagten und zwei seiner Bekannten, die den uniformierten Beamten mit erhobenen Fäusten und lauten Worten drohten. Erst die Aussicht, Bekanntschaft mit Schlagstock und Pfefferspray zu machen, hielt das Trio nach Ansicht der Staatsanwaltschaft von einem tätlichen Angriff ab.

Knapp drei Wochen später fiel der Angeklagte erneut unangenehm auf. Diesmal um kurz vor zwei Uhr nachts im Gasthaus "Schlössla", wo er einem Mann, seiner Ansicht nach der Lebensgefährte der Mutter seiner Ex-Freundin, eins auf die Nase gab, bis diese nachgab und sich durch den Nasenbeinbruch auch eine starke Blutung entwickelte. Ein weiterer Treffer verursachte einen Bluterguss an der Stirn. Vor Richter Martin Waschner rechtfertigte sich der Angeklagte, er sei zuerst geschlagen worden.

Glimpflicher ging es wiederum fünf Wochen später ab. Jetzt war es schon nach drei Uhr morgens. Da attackierte er mitten auf der Kantstraße einen BRK-Rettungswagen samt Besatzung. Zuerst mit ausgestrecktem Mittelfinger, danach mit Worten wie "Arschlöcher", "Hurensohn" und "Missgeburten", zuletzt mit Schlägen gegen das Fahrzeug. Die waren allerdings so saft- und kraftlos, dass keinerlei Schaden entstand.

Er wollte die Familie zerstören

Erneut eine Woche danach traf er bei einer Tankstelle in der Bamberger Straße nach Mitternacht auf eine Freundin, der er kurzerhand das verpasste, was der Franke eine "Schell‘n" nennt. Es sollte nicht das letzte schmerzhafte Aufeinandertreffen sein. Nur wenige Tage dauerte es, bis der Angeklagte wiederum sein Opfer gefunden hatte. Diesmal an einer Bushaltestelle in der Bammersdorfer Straße, wo es gleich mehrere Schläge gegen den Oberkörper hagelte, so dass an Schultern und Armen zahlreiche Hämatome entstanden.

Jene Auseinandersetzung hatte bereits zwei Jahre zuvor mit verbaler Gewalt angefangen. Im Dezember 2016 drohte er seiner damals 17-jährigen Freundin über eine Facebook-Nachricht: "Ich brech Dir morgen alle Knochen, früh auf dem Weg zur Schule. Ich bocks Dein Fett aus Dir raus!" Ähnliches wiederholte sich im August 2017. Da schrieb der Angeklagte in Rage: "Geh zur Polizei, und ich gehe zum Jugendamt und zerstör Deine Familie. Ab jetzt überleg Dir, was Du tust. Ich zieh meine Drohung jetzt durch (. . .) werde Dich ins Heim stecken lassen (. . .) Ich weiß alles über Dich, und dann lassen die Dich auch nicht mehr bei Deiner Mutter leben."

Infolge dieser Drohung und Nötigung sei das verängstigte Mädchen dann tatsächlich nicht zur Polizei gegangen, so Staatsanwalt Uhlstein. Dafür tauchte plötzlich die Mutter des Mädchens auf. Als sich beide zufällig im Forchheimer Norden auf der Straße trafen, hätte sie ihn mit "Scheißtürke, Du wirst schon sehen, was Du davon hast, dass Du meine Tochter bedroht hast" angesprochen. Das Kompliment gab der Angeklagte mit "asoziale Schlampe" und "Dreckshure" zurück und drohte zudem Schläge an. Nur weil die Mutter davoneilte, blieb sie unverletzt.

Im Unklaren bleibt vorerst auch, warum er sich mit seiner Freundin gestritten hatte, "mit der ich keine Beziehung hatte", so der Angeklagte. Das konnte er nicht einmal seinem Pflichtverteidiger Thomas Gärtnerplausibel erklären. Immerhin hatte es im August 2018 ein Wochenende der Gewalt gegeben. Der 25-jährigen Frau drohte er per WhatsApp-Nachricht: "Und wenn ich raus bin, stech ich Dein Kind vor Dir ab (. . .) und danach Dich." Um seinen Worten Nachdruck zu verleihen, suchte er sie am Folgetag zu Hause heim und würgte sie am Hals. Was ihm aber offensichtlich nicht reichte.

Mit Mord gedroht

Denn in der Nacht läutete er nach drei Uhr früh bei einer Freundin der 25-jährigen Frau Sturm, wo diese übernachtet hatte. Es kam zu einem wahren Hagel an Faustschlägen und einem Fußtritt gegen den Kopf des bereits am Boden liegenden Opfers. Diese konnte das Ärgste abwehren und trug so lediglich Blutergüsse und Schürfwunden davon. Das dabei gebrüllte "Das ist dein letztes Ding. Ich bringe dich um. Du kommst nicht mehr heim zu deinem Kind und deiner Mutter!" begleitete den Ausbruch. Weshalb aus Sicht der Ermittler zuerst auch ein versuchter Totschlag in Frage gekommen war.


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