Forchheimer Marihuana-Dealer zeigt Reue: "So bin ich nicht"

18.12.2018, 09:00 Uhr
Symbolbild Canabis

© Friso Gentsch/dpa Symbolbild Canabis

Fabian M. hatte im Februar oder Anfang März zusammen mit seinem Bekannten Lars B. (Namen geändert) von einem Drogendealer 250 Gramm Marihuana für mehr als 1700 Euro gekauft, mit der Absicht, es im Anschluss weiterzuverkaufen. 125 Gramm erhielt davon der Angeklagte Fabian M., Lars B. nahm den Rest der Drogen.

Am 8. März wiederholte sich das Prozedere: Das Duo kaufte erneut 250 Gramm Marihuana ein – dieses Mal von zwei anderen Dealern und zu einem Preis von 1255 Euro. Tags darauf verkaufte M. Teile des Marihuana-Vorrats für 50 Euro und eine Woche später für 20 Euro weiter. Die Käufer hatte ihm Lars B. über Facebook vermittelt.

Drogen im Auto gefunden

Aus der Anklageschrift ging außerdem noch hervor, dass M. am 17. März in seinem Auto 103,90 Gramm Marihuana versteckt hatte, das von der Polizei beschlagnahmt wurde.

Fabian M. zeigte sich von Beginn an reuig und geständig. "So bin ich eigentlich gar nicht. Ich bin da irgendwie reingerutscht", erklärte er. Er habe dazugehören wollen, mittlerweile jedoch den Kontakt zu allen Beteiligten abgebrochen.

Er habe in seinem Leben nur fünf bis sechs Mal gekifft, das letzte Mal im April. Jugendrichter Philipp Förtsch stellte deshalb fest, dass das gekaufte Marihuana nicht für den Eigenverbrauch verwendet werden sollte. "Es liegt nahe, dass Sie sich eine Einnahmequelle verschaffen wollten", sagte er.

Gesprächstherapie angeordnet

Da M. mit seinen 19 Jahren zum Zeitpunkt der Tat noch Heranwachsender war, wurde in der Verhandlung auch eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe angehört. Sie attestierte M. Reifeverzögerungen.

Der Angeklagte absolviert im Moment eine Ausbildung, die er im Februar abschließen möchte. Zudem wohnt er noch zuhause. Aufgrund der Drogen hat M. bereits seinen Führerschein abgeben müssen, ein Jahr muss er nun darauf verzichten. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe forderte den Besuch von fünf therapeutischen Gesprächsterminen zum Thema Drogen.

Ähnlich sah es auch der Staatsanwalt. Neben den Gesprächsterminen plädierte er auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem solle der erwirtschaftete Gewinn von insgesamt 2500 Euro eingezogen werden. Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten zugute, dass er geständig war, in seinem Leben noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sich außerdem mit der geforderten Einziehung der Beweismittel – darunter M.s Mobiltelefon – einverstanden erklärte.

Angeklagter ist nicht abhängig

M.s Anwalt sah diese Punkte ebenfalls als gegeben an und fügte hinzu, dass es sich bei Marihuana um eine sogenannte "weiche Droge" handele und M. keinerlei Anzeichen einer Abhängigkeit aufweise. Er plädierte auf die Verhängung von Zuchtmitteln, etwa Auflagen und Gesprächszuweisungen. "Mein Mandant ist entsprechend zu verurteilen", meinte er.

Das Schöffengericht um Philipp Förtsch hielt sich eher an die Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte M. zu einer Jugendstrafe von elf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Des Weiteren werden die eingenommenen 2500 Euro eingezogen, M. bekommt ein Drogenkonsumverbot und muss regelmäßig Drogenscreenings absolvieren.

Verfahren ist zu bezahlen

Zudem muss er die fünf Gesprächstermine in Sachen Drogenprävention wahrnehmen und er trägt die Kosten des Verfahrens. "Es ist halt keine Kleinkriminalität", sagte Richter Philipp Förtsch in seiner Urteilsbegründung. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

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