Forchheimer stach mit Messer auf Freund der Schwester ein

21.4.2015, 08:11 Uhr
Ein 31-Jähriger Forchheimer muss sich derzeit wegen Totschlags verantworten.

© Huber Ein 31-Jähriger Forchheimer muss sich derzeit wegen Totschlags verantworten.

Sven P. (alle Namen von der Redaktion geändert) nennt Michael O. nur „den Angeklagten“. Dabei kennen die beiden sich eigentlich gut: P. ist seit etwa drei Jahren mit O.s Schwester zusammen. Früher, sagen beide Männer, hätten sie sich immer gut verstanden. Am Abend des 18. September 2014 kam es dann aber zu einem Vorfall, der dafür sorgte, dass Michael O. für Sven P. jetzt, vor Gericht, nur noch „der Angeklagte“ ist.

An diesem Tag besuchte der 31-jährige O. seine Schwester und ihren Lebensgefährten in deren Forchheimer Wohnung. Nachmittags fuhr der 44-Jahre alte Sven P., der bis kurz vorher in einer stationären Drogentherapie gewesen war, zur Suchtberatung. O. radelte mit ihm zusammen in die Stadt. Dort gerieten sie später so heftig in Streit, dass P. seinen Begleiter am Paradeplatz einfach stehen ließ. Es gibt unterschiedliche Versionen, worüber sie sich zankten – dazu später mehr.

Michael O., der ebenfalls zu Alkohol und anderen Rauschmitteln neigt, fuhr daraufhin nach eigenen Angaben von Bar zu Bar und bestellte sich jeweils mehrere Biere. Auch bei ein paar Tankstellen schaute er vorbei und deckte sich mit Bier und Spirituosen ein. Ziemlich betrunken schaute der 31-Jährige dann abends erneut bei seiner Schwester vorbei. Dort setzte er sich erneut mit Sven P. auf die Terrasse, während seine Schwester in der Wohnung putzte.

Amphetamin geschnupft

Michael O. hatte ein Gramm Amphetamin dabei, das er in P.s Gegenwart schnupfte. Zuvor hatte er die Substanz mit einem Fleischermesser aus der Küche seiner Schwester kleingehackt. Wieder gerieten die beiden Männer in heftigen Streit. Sven P. holte schließlich seine Lebensgefährtin herbei, damit sie ihren Bruder beruhige. Sie schaffte es nicht und ging zurück in die Wohnung.

Irgendwann soll Michael O. zu Sven P. gesagt haben, er könne sich schon mal per SMS bei seinen Eltern verabschieden. P. antwortete, er brauche sich so etwas nicht anzuhören. Schließlich drehte sich O. zu P. hin und rammte ihm das 20 Zentimeter lange Messer in den Brustkorb. Der 44-Jährige hatte trotz des wuchtigen Stichs noch die Kraft, durch die Terrassentür zurück in die Wohnung zu gehen und die Tür hinter sich zuzumachen.

O. wurde wenige Stunden später festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. P. lag nach dem Angriff etwa zehn Tage im Klinikum der Universität in Erlanger. Der Stich hatte ihm den Dickdarm durchtrennt, ebenso wie einige arterielle Blutgefäße und Verbindungen zwischen Magen und Milz. Ohne die schnell eingeleitete Not-Operation würde Sven P. möglicherweise nicht mehr leben. Der 44-Jährige spürt nach eigenen Angaben bis heute einen stechenden Schmerz, wenn er tief einatmet. Außerdem hat er sich in psychologische Behandlung begeben müssen, weil er seitdem an Schlafstörungen und Panikattacken leidet.

Angeklagter gibt Stich zu

Michael O., der wegen Totschlags angeklagt ist, gibt den gefährlichen Stich zu. Er beteuert aber, er habe P. nicht umbringen wollen. Aber was war der Grund für den Streit, der in der beinahe tödlichen Attacke gipfelte? Der Angeklagte nennt zwei Streitmotive: Zum einen habe er das spätere Opfer am Tag des Vorfalls mit dem Vorwurf konfrontiert, dieses habe ein Verhältnis mit seiner, O.s, Freundin gehabt.

Außerdem behauptet der Angeklagte, Sven P. habe vor seiner Drogentherapie mit Amphetaminen gehandelt und angeblich 100 Gramm von dem Stoff in der Wohnung des 31-Jährigen versteckt. Auch auf dieses Gerücht will O. den Freund den Schwester angesprochen haben. Dieser habe gereizt auf die Vorwürfe reagiert, so dass der Streit schließlich eskaliert sei.

Alles Quatsch, sagt dazu Sven P., der im Prozess als Nebenkläger auftritt. Der Bruder der Freundin habe einfach krampfhaft einen Grund zum Streiten gesucht. Auf die Frage, ob er ein Verhältnis mit Michael O.s Freundin gehabt habe, sagt er: „Das würde ich niemals machen.“ Und auf die Frage, ob er 100 Gramm Amphetamin in der Wohnung des anderen versteckt habe, reagiert er noch empörter: „Wie bescheuert müsste ich denn sein, um den Speck direkt bei der Maus zu lagern?“

Warum „der Angeklagte“ ihm tatsächlich ein 20 Zentimeter langes Messer in den Brustkorb gerammt hat, kann sich aber auch P. selbst bis heute nicht erklären. Der Prozess wird fortgesetzt.

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