Forstgutachten: Abschuss nach Verbiss

26.2.2015, 17:08 Uhr
Forstgutachten: Abschuss nach Verbiss

© Foto: Rolf Riedel

Das Motto „Wald vor Wild“ hat Eingang in die deutschen Jagd- und Waldgesetze gefunden und damit teilweise auch für viel Konfliktstoff bei den unterschiedlichen Interessengruppen gesorgt. Für die Abschussplanung des Rehwildes in den Jagdjahren 2016 bis 2018 wird in diesem Jahr, wie auch schon vor drei Jahren, vor Beginn der Vegetationszeit die Situation der Waldverjüngung erhoben und in einem forstlichen Gutachten dargestellt.

Das Aufnahmeverfahren bleibt dabei unverändert. Grundstückseigentümer und Jägerschaft sind wie bisher bei den Außenaufnahmen bei der Erstellung der Gutachten zu gleichen Teilen beteiligt. Das Verfahren, das es seit 1986 gibt und das zum elften Mal erstellt wird, ist für die Beteiligten ein wichtiges Hilfsmittel bei der Erstellung der Abschusspläne.

Vor Beginn dieser Außenaufnahmen durch die Forstverwaltung wird das Aufnahmeverfahren an einer Verjüngungsfläche beispielhaft vorgeführt. Nun trafen sich etwa 50 Waldbesitzer und Revierinhaber aus dem Landkreis bei Leutenbach und erfuhren von der Forstverwaltung, wie das genau vor sich geht.

Zunächst nehmen die Förster im März und April nach einem bayernweit vorgegebenen Stichprobenraster, dessen Abstände 1,225 mal 1,225 Kilometer betragen, über 300 Aufnahmen in den Wäldern im Bereich des Landkreises vor. Pro Stichprobenpunkt wird die nächstgelegene Verjüngung aufgesucht.

Auf einer Aufnahmegerade werden fünf Punkte mit einem Fluchtstab markiert und die jeweils nächstgelegenen 15 Pflanzen im Verbissbereich zwischen 20 und 130 Zentimeter genau nach Verbissschäden untersucht. Aufgenommen wird dabei auch die Baumart sowie Größenklasse und weitere Daten der untersuchten Pflanzen. Insbesondere der Verbiss des sogenannten „Leittriebes“ verhindert, dass sich die Baumpflanze ungehindert entwickeln kann. Weniger verbissempfindliche Baumarten wie Fichte oder Buche können verbissene Ahorn- oder Eichenpflanzen überwachsen, wichtige Mischanteile gehen dadurch verloren.

Um die Herausforderungen des Klimawandels bestehen zu können, benötigt die nächste Waldgeneration jedoch diese Mischanteile. Allein im Landkreis, so rechnete Kreppel vor, werden über 22 000 Pflanzen auf diese Weise untersucht. Diese Daten werden im Sommer von der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft in Freising zentral für ganz Bayern ausgewertet. Im Juli sollen dann diese Rohdaten den Beteiligten zugesandt werden, im September wird das „Forstliche Gutachten“ erstellt. Parallel dazu werden in den einzelnen Hegegemeinschaften auf deren Antrag hin revierweise Aussagen zur Verbissbelastung von den Revierleitern erstellt werden. Diese Aussagen sollen die Entscheidungen bei der Abschlussplanung unterstützen und zugleich einen Beitrag dazu liefern, um die Diskussion in der Wald-Wild-Frage zu versachlichen.

Abschließend gibt das Gutachten eine Empfehlung für die Abschussplanung. Diese kann dann lauten: deutlich senken, senken, beibehalten, erhöhen, deutlich erhöhen. Das Gutachten soll einen Beitrag dazu liefern, in Bayern stabile und standortgemäße Mischwälder zu unterhalten oder neu zu schaffen. Das AELF will alle Beteiligten, die Grundeigentümer wie auch die Jägerschaft dabei unterstützen, wald- und wildverträgliche Lösungen für ihren Bereich zu finden.

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