Fünf Flächen geplant

28.3.2012, 12:00 Uhr
Fünf Flächen geplant

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Über das Ziel waren sich alle Verbandsmitglieder einig: Die Windkraftnutzung müsse auch in Oberfranken-West vorangebracht werden, dennoch wolle man die Natur erhalten und eine Verspargelung der Landschaft verhindern, wie Günther Denzler, Landrat und Verbandsvorsitzender, in der Sitzung im Landramtsamt Bamberg kurz umriss. Um dieses Ziel zu erreichen, bedürfe es ein ausgewogenes Konzept, in dem diese Belange berücksichtigt werden.

In der Sitzung wurde nicht über einzelne geplante Vorranggebiete diskutiert, vielmehr leitete der einstimmig gefasste Beschluss die öffentliche Anhörung der geplanten Vorranggebiete ein. Nach der bisherigen Planung sollen im Landkreis Forchheim fünf Gebiete (wie berichtet) ausgewiesen werden: Pinzberg-Südost, Pinzberg-Südwest, Kasberg-Nord, Ebersbach-West bei Langensendelbach sowie Oberrüsselbach-Ost.

Die einst genannte Fläche bei Hetzles ist längst vom Tisch. Ferner ist noch eine Vorrangfläche bei Brunn-Nord, Markt Heiligenstadt im Landkreis Bamberg, vorgesehen. Die Landkarten mit den in Oberfranken-West vorgesehenen Windvorrangflächen werden ab sofort in den Landratsämtern und Kommunen ausgelegt, außerdem sind die Pläne im Internet (www.oberfranken-west. de) zu finden.

Wie die Regionsbeauftragte Christiane Odenwald, die zuständig für die Planung der Windvorranggebiete ist, in der Sitzung erläuterte, können dann bis Ende Juli alle Beteiligte wie Landkreise, Kommunen, Fachstellen, Träger öffentlicher Belange, Verbände, aber auch Bürger Stellung nehmen. Anschließend werden die Stellungnahmen ausgewertet. Wie lange das dauere, sei noch unklar, so Odewald. Nach einer möglicherweise ergänzenden Anhörung erfolge der endgültige Beschluss.

Um die Energiewende zu schaffen, sollen in Bayern insgesamt 1500 Windräder zusätzlich gebaut werden, erläuterte Denzler. Im Gebiet Oberfranken-West, zu dem die Landkreise Bamberg, Lichtenfels, Coburg, Kronach und Forchheim gehören, waren bisher zehn Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit 550 Hektar Fläche ausgewiesen. Das soll nun auf voraussichtlich 46 Gebiete mit einer Fläche von 3250 Hektar erweitert werden.

Im Landkreis Bamberg werden voraussichtlich die meisten Vorranggebiete liegen, im Landkreis Forchheim die wenigsten. Das liege daran, dass der Landkreis Forchheim der kleinste im Bunde sei, hier weniger Wind wehe, gleichzeitig der Anteil an Landschaftsschutzgebieten relativ hoch sei, wie Denzler erläuterte.

Forchheims Landrat Reinhardt Glauber erinnerte daran, dass Windkraftanlagen bisher privilegierte Anlagen seien. Er forderte vor der Beschlussfassung eine klare Aussage dazu, ob man, wenn man Windvorrangflächen ausweise, im Gegenzug die anderen Flächen zu Ausschlussflächen erklären könne. Thomas Engel von der Regierung von Oberfranken bestätigte, dass solche privilegierte Anlagen nicht zulässig seien, wenn an anderer Stelle im Landkreis Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen seien. Allerdings müsse diese Planung auf einer „sachgerechten Abwägung“ beruhen. Zu diesem Zwecke müsse der einheitlich geltende Kriterienkatalog angewendet werden, auf dessen Basis auch die Windvorrangflächen geplant wurden. Kurz wurde über Landschaftsschutzgebiete diskutiert, in denen nach jetziger Planung keine Windräder errichtet werden dürfen. Das soll so bleiben, erläuterte Engel. Im Rahmen der Anhörung könnten aber im Einzelfall Vorschläge auf Befreiung gemacht werden. Engel stellte klar, dass die Kommunen die geplanten Vorranggebiete bereits berücksichtigen müssten.

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