Gartenabfall: Forchheimer benachteiligt?

24.10.2014, 08:00 Uhr
Gartenabfall: Forchheimer benachteiligt?

© Foto: Michael Müller

Schon im Juli hatte der Kreisumweltausschuss diskutiert, doch Manfred Hümmer will noch einmal diskutieren. Eine „Ungleichbehandlung je nach Herkunft aus dem Landkreis“ sieht der Freie-Wähler-Kreisrat in der geplanten Gebühr. „Für Forchheimer und Kersbacher wird die Grüngutabgabe kostenpflichtig. Effeltricher, zwei Kilometer weiter, zahlen nichts.“

Hümmers Argumentation: Jede Gemeinde hat ihren Wertstoffhof, die Forchheimer aber betrachten die nahe gelegene Deponie Gosberg als ihren Wertstoffhof. Wird an der Deponie nun eine Gebühr erhoben und bleibt gleichzeitig die Gründgutabgabe an den Wertstoffhöfen kostenlos, dann sind die Forchheimer im Nachteil.

Durchsetzen kann sich Hümmer, der in Kersbach wohnt, mit dieser Sichtweise nicht. „Die Deponie Gosberg ist nicht der Forchheimer Wertstoffhof. Das ist schlichtweg falsch“, so CSU-Fraktionssprecher Edwin Dippacher unter dem zustimmenden Tischklopfen seiner Ausschusskollegen. Die Stadt Forchheim habe eigene Wertstoffhöfe und wenn die nicht genutzt würden, „dann ist es die Stadt, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat“, ergänzt SPD-Fraktionschef Wolfgang Fees.

Nach der Abstimmung ist klar: Die Gebühr kommt, dem Willen der Freien Wähler und der Jungen Bürger zum Trotz. Sie wird – vorbehaltlich einer Zustimmung des Kreistags – eingeführt, weil die Anlieferung die Infrastruktur der Deponie an manchen Tagen zum Erliegen brachte (wir berichteten). Um unter der Freigrenze von 150 Kilo zu bleiben, fuhren manche Bürger das Entsorgungszentrum am Tag gleich mehrfach an.

Dagegen ohne Gegenstimme segnet der Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung eine geänderte Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises ab. Auch hier hat aber der Kreistag das letzte Wort. Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten und sieht mehrere Anpassungen an Gesetze vor.

Nachweis notwendig

So sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz zwingend eine Biotonne ab dem kommenden Jahr vor. Für den Landkreis Forchheim ist dies zunächst eine bloße Formalität: Hier besteht schon seit 2004 eine Biotonnen-Pflicht. Auf sie verzichten darf nur, wer seinen Biomüll und die Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück verwertet. Dass dies der Fall ist, müssen Bürger dem Landkreis nun aber nachweisen. Wie ein solcher Beweis in der Praxis erbracht werden kann, ist noch offen.

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